Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 11:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/toetungsdelikte-reform-mord-totschlag-ns-gesetzgebung
Fenster schließen
Artikel drucken
10459

Reform der Tötungsdelikte: "Untätigkeit des Gesetzgebers nicht nachvollziehbar"

Interview mit Prof. Dr. Anette Grünewald

30.12.2013

Spurensicherung

© duesselmax - Fotolia.com

Die Justizministerin von Schleswig-Holstein will die Tötungsdelikte reformieren. Ihr geht es um rein sprachliche Änderungen – sie will die Begriffe "Mörder" und "Totschläger" streichen, die aus der NS-Zeit stammen und an die Tätertypologie anknüpfen. Die Strafrechtlerin Anette Grünewald begrüßt diesen Vorschlag. Im Interview erklärt sie, warum sie auch eine inhaltliche Reform für nötig hält.

Anzeige

LTO: Anke Spoorendok stört sich vor allem am NS-Hintergrund der Tötungsdelikte. Die §§ 211 f. Strafgesetzbuch (StGB) wurden 1941 erlassen und beschreiben einen bestimmten Tätertyp. Wie sehr knüpfen die Vorschriften tatsächlich an das Wesen des Täters an?

Grünewald: Die Begriffe weisen in der Tat auf nationalsozialistisches Gedankengut hin, auf die damals vertretene Lehre vom Tätertyp. Dem StGB ist eine solche Formulierung ansonsten fremd. In § 249 ist auch nicht vom Räuber die Rede und in § 263 nicht vom Betrüger, es geht vielmehr um Raub und Betrug.

Ich begrüße die vorgeschlagene Reform deshalb nachdrücklich. Es ist erschütternd , dass diese beiden Begriffe fast siebzig Jahre nach dem Nationalsozialismus immer noch im Gesetz stehen. Denn die Worte Mörder und Totschläger zu streichen, wäre eine rein sprachliche Angelegenheit. Eine sachliche Änderung wäre damit nicht verbunden.

LTO: Warum kann sich der Gesetzgeber dann nicht zu einer solchen redaktionellen Änderung entschließen? Immerhin hat er sogar eine gender-gerechte Reform der Straßenverkehrsordnung durchgeführt. Den Vorschlag der Justizministerin Spoorendok nahmen ihre Kollegen lediglich zur Kenntnis, Handlungsbedarf sahen sie nicht.

Grünewald: Die Untätigkeit des Gesetzgebers ist rational nicht nachvollziehbar. In der Wissenschaft gibt es niemanden, der in dieser sprachlichen Frage eine andere Meinung vertritt.

"Begriffe stehen noch im Gesetz, Täterstrafrecht haben wir aber nicht mehr"

LTO: Hat es praktische Konsequenzen, dass die §§ 211 f. StGB noch im Sinne der Tätertypologie formuliert sind?

Prof. Dr. Anette GrünewaldGrünewald: Nein, weil wir kein Täterstrafrecht mehr haben, sondern ein Tatstrafrecht. Die Begriffe stehen nur noch im Gesetz und weisen darauf hin, dass es diese Lehre im Nationalsozialismus und bei der Einführung der Vorschriften gab. Ich halte es aber dennoch für ein großes Versäumnis des Gesetzgebers, dass er es bis heute nicht geschafft hat, diese nationalsozialistischen Implikationen aus dem Gesetz herauszunehmen.

LTO: Welche Folgen für die Verurteilung von Angeklagten hatte die Tätertypologie früher?

Grünewald: Da müsste man die Rechtsprechung des Reichsgerichts genau analysieren. Das kann ich so nicht sagen. Der Gesetzgeber ist jedenfalls davon ausgegangen, dass es einen bestimmten Tätertyp  des Mörders gibt, der ein grundsätzlich anderes Wesen haben sollte als jemand, der einen Totschlag begeht. Teilweise wurde damals noch martialischer formuliert: "Mörder wird man nicht, Mörder ist man."

LTO: Ist denn die gesamte Vorschrift nationalsozialistisch infiziert?

Grünewald: Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Vorschrift wurde zwar 1941 erlassen. Die Idee, den Mordtatbestand - an  der Verwerflichkeit auszurichten und die Gesinnung des Täters einzubeziehen, gab es aber auch schon Ende des 19. Jahrhunderts.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Historischer Hintergrund der §§ 211 f. StGB

  • Seite 2:

    Reformvorschläge und Hatecrimes

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Reform der Tötungsdelikte: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10459 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Mord
    • Nationalsozialismus
Der Podcast behandelt die rechtlichen Aspekte des Mordfalls Luise und die Debatte um Strafmündigkeit. 06.06.2026
Podcast

Mordfall Luise und Strafmündigkeit / Beleidigung abschaffen / Was verdient der Kollege:

Sollte man schon 12-Jäh­rige vors Straf­ge­richt stellen?

Nach dem Mord an Luise: Wie könnte ein “Verantwortungsverfahren” aussehen? Außerdem im LTO-Podcast: Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen und eine EU-Richtlinie könnte Arbeitgeber zu mehr Lohngleichheit bringen. 

Artikel lesen
Ein Trauerort im Wald mit Kerzen und Figuren, symbolisiert den Verlust und erweckt Diskussionen über Verantwortung von Kindern. 04.06.2026
Straftaten

Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister:

Ab wann sind Kinder für Straf­taten ver­ant­wort­lich?

Erschütternde Mordfälle wie im Fall Luise sind bei unter 14-Jährigen äußerst selten, die mediale Aufmerksamkeit groß. Was tun gegen steigende Zahlen von Gewalttaten? Sachsen will die Regierung an ein neues Gerichtsverfahren erinnern.

Artikel lesen
OpenAI CEO Sam Altman 25.05.2026
Künstliche Intelligenz

Haftung für Schäden im Zusammenhang mit KI:

Ein Chatbot als "Mord-Ans­tifter"?

Wer ist für das verantwortlich, was eine KI tut? Die Haftung für von Chatbots beeinflusste Schäden sorgt für Unsicherheit und Aufregung. Dabei ist unser bestehendes Rechtssystem hier gar nicht so hilflos, wie Gespräche mit Experten zeigen.

Artikel lesen
Bundespräsident Theodor Heuss (6.v.l.) unterhält sich bei der Überreichung der Ernennungsurkunde und der Vereidigung der 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts in der Villa Hammerschmidt in Bonn mit dem Präsidenten des Gerichts Hermann Hoepker-Aschoff ( 22.05.2026
BVerfG

Bundesverfassungsgericht und NS-Belastung:

Wie NS-Opfer und Ange­passte gemein­sam Karls­ruhe auf­bauten

Am Freitag wurde eine Studie zur Nachkriegsgeschichte des BVerfG vorgestellt. Wie NS-belastet waren die ersten Karlsruher Richter:innen? Wie gingen NS-Verfolgte und NS-Angepasste miteinander um? Christian Rath hat die Studie gelesen.

Artikel lesen
Der Messerangreifer Issa al Hasan im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf, September 2025. 22.05.2026
Terrorismus

BGH verwirft Revision:

Ver­ur­tei­lung des Solingen-Atten­tä­ters ist rechts­kräftig

Der Messerangriff auf dem Solinger Stadtfest schockierte das Land, der Attentäter wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der BGH hat nun letztinstanzlich entschieden.

Artikel lesen
Volker Beck beim festlichen Abendessen zur Würdigung des 60-jährigen Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel 21.05.2026
Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage:

Ira­ni­sche Mord­pläne gegen Volker Beck und Josef Schuster?

2025 wird in Dänemark ein Mann festgenommen. Er soll für den Iran Juden und jüdische Einrichtungen ausgespäht haben - betroffen auch Josef Schuster und Volker Beck. Der GBA erhebt Anklage gegen den Festgenommenen und einen mutmaßlichen Komplizen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH