Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 21:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/sparkassenverband-streitet-mit-santander-bank-wenn-farbmarken-inhaber-rot-sehen
Fenster schließen
Artikel drucken
4293

Sparkassenverband streitet mit Santander-Bank: Wenn Farb­marken-Inhaber Rot sehen

Julia Dönch, M.A.

14.09.2011

Juristische Farbenlehre

© ddp images/dapd

Wem gehört die Farbe Rot? Die Antwort auf diese Frage erscheint zunächst einfach: Niemandem und jedem. Tatsächlich schützt das Markengesetz auch Farben als Marken. Dies nimmt aktuell der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in seiner Auseinandersetzung mit der spanischen Santander-Bank für sich in Anspruch. Julia Dönch mit einem Einblick in die juristische Farbenlehre.

Anzeige

Wann das markenrechtliche Monopol an einer Farbe verletzt wird, ist immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Zuletzt machte der Fall des französischen Designers Christian Louboutin Schlagzeilen, der die roten Sohlen seiner berühmten Highheels vor Kopien durch ein konkurrierendes Unternehmen schützen wollte.

Aktuell nun lotet der Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in einem Streit mit der spanischen Bank Santander die entsprechenden Grenzen aus. Beide Kontrahenten setzen bei ihrem Unternehmensauftritt mittlerweile auf "Rouge" – dabei ist zugunsten des DSGV diese Farbe für einige Dienstleistungen aus dem Bereich des Finanzwesens in Deutschland markenrechtlich geschützt.

Entscheidend ist die Unterscheidungskraft

Um den Streit zu verstehen, muss man sich zunächst einmal den Schutzbereich des Markengesetzes (MarkenG) vergegenwärtigen. Neben zum Beispiel Wörtern und Bildern nennt dieses ausdrücklich auch Farben als mögliche Markenform. Denn nicht zuletzt aus Marketing-Sicht besteht ein Bedürfnis, auch eine Farbe zugunsten eines bestimmten Unternehmens zu schützen: Farben sind oft wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity und tragen zur Identifizierung und Wiedererkennung eines Unternehmens bei. "Magenta = Telekom" und Milka-Lila sind prominente Beispiele für solche mit Nachdruck in der Unternehmenskommunikation eingesetzten Farben.

Das MarkenG stellt an Farbmarken allerdings dieselben Voraussetzungen an die Eintragungsfähigkeit wie für andere Markenformen: Auch Farben können bei den Markenämtern nur als Marken eingetragen werden, wenn sie unterscheidungskräftig sind. Schon über die Farbe selbst muss also der Rückschluss auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen möglich sein.

Bei Farben ist diese Unterscheidungskraft schon von Haus aus seltener erfüllt als bei Wörtern oder Logos. Denn der Begriff "adidas" wird ebenso wie das Drei-Streifen-Logo aufgrund der bestehenden Kennzeichnungsgewohnheiten eher als Marke wahrgenommen als eine von einem Unternehmen immer wieder verwendete Farbe. Farben erscheinen nämlich häufig primär als Gestaltungsmittel und Dekor, nicht jedoch als echtes "Brandzeichen" mit Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne. Eine Verwendung als Gestaltungsmittel allein vermag ein markenrechtliches Monopol aber nicht zu rechtfertigen.

Kunden müssen Farbe mit Unternehmen in Verbindung bringen

Daher ist eine Farbe häufig nur dann markenschutzfähig, wenn für sie Verkehrsdurchsetzung besteht. Eine solche Verkehrsdurchsetzung wird angenommen, wenn weithin bekannt ist, dass die Farbe für ein ganz bestimmtes Unternehmen steht. Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegten Prozentsätze, ab denen stets von Verkehrsdurchsetzung auszugehen wäre. Häufig wird von Gerichten aber ein Durchsetzungsgrad von deutlich über 50 Prozent verlangt.

Die Verkehrsdurchsetzung wird in aller Regel mit Umfragen nachgewiesen. Dabei wird zunächst ermittelt, wie viel Prozent der Zielgruppe die Farbe in Verbindung mit der von der Markenanmeldung umfassten Produkte oder Dienstleistungen bringen und sie als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft auffassen. Schließlich wird nach dem Namen des Unternehmens gefragt, das hinter diesem Angebot steht. Diese Frage ist häufig entscheidend für das Vorliegen der Verkehrsdurchsetzung.

Für Unternehmen ist entscheidend, Marken intensiv gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer zu verteidigen, um das – manchmal hart erkämpfte und wertvolle – markenrechtliche Monopol auch für die Zukunft zu sichern. Wenn Markeninhaber zu viele ähnliche Marken Dritter neben ihren Produkten und Dienstleistungen zulassen, besteht die Gefahr, dass die eigene Marke verwässert. Sie verliert dann aufgrund der vielfachen ähnlichen Verwendung innerhalb derselben Branche mehr und mehr an Kennzeichnungskraft.

Gerade bei Farbmarken bedeutet dies, dass Markeninhaber darauf achten müssen, keine identischen oder hochgradig ähnlichen Farben innerhalb derselben Branche als Kennzeichnungsmittel zu dulden. Denn greifen plötzlich alle Schokoladenhersteller zu einem Produktauftritt in Lila, besteht das Risiko, dass das Milka-Lila aus dem Fokus des Publikums gerät und nicht mehr den für einen markenrechtlichen Schutz erforderlichen Herkunftshinweis gibt.

Und welche Farbe haben nun Finanzdienstleistungen? Möglicherweise wird der DSGV als Sieger vom Platz gehen, denn ein "doppeltes" Rot innerhalb derselben Branche könnte tatsächlich schon für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr ausreichen. Das letzte Wort werden hier aber die Gerichte haben.

Die Autorin Julia Dönch ist Rechtsanwältin und im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/ Wettbewerbsrecht bei CMS Hasche Sigle tätig.

 

Mehr auf LTO.de:

Kein Markenschutz für Louboutins rote Sohlen: Schlappe für Designer im Duell der High Heels

Markenschutz für Slogans: Mit der richtigen Anmeldestrategie sicher ans Ziel

Markenrecht: Die WM ist eben die WM

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Julia Dönch, Sparkassenverband streitet mit Santander-Bank: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4293 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Banken
    • Markenrecht
    • Unternehmen
Der Mann hält große Figuren von Asterix und Obelix, die zentrale Charaktere einer bekannten Comicreihe sind. 13.05.2026
Markenrecht

EU-Markenamt muss umfassender prüfen:

Waffen namens Obelix?

Ein Rüstungsunternehmen will Waffen und Munition mit dem Namen “Obelix” bewerben. Doch der französische Asterix-Verlag wehrt sich und bekam vor dem EuG in einem ersten Schritt Recht. Nun muss das Markenamt erneut prüfen. 

Artikel lesen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die online Produkte auf Amazon durchstöbert, was Brand Abuse und Domain-Grabbing thematisiert. 06.05.2026
Markenrecht

Was tun gegen Markenmissbrauch mit KI-Tools?:

Mar­kenblo­ckieren ist das neue Domain­gr­ab­bing

Mit KI-Tools lassen sich schnell ungeschützte Marken im Netz finden und im Markenregister eintragen – nicht, um sie zu nutzen, sondern um andere Marken zu blockieren. Was hilft?

Artikel lesen
Filiale der DenizBank in Bregenz 21.04.2026
Banken

Bankaufforderung zur AGB-Zustimmung:

Wenn Schweigen das Konto kostet

Wer den neuen AGB seiner Bank oder Sparkasse nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Girokontos. Was wie eine lokale Kuriosität klingt, folgt zwingend aus einem BGH-Urteil von 2021 – und der Gesetzgeber schaut bislang zu.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Chemnitz

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Möhrle Happ Luther auf dem Fakultäts­karrieretag Jura in Hamburg

20.05.2026, Hamburg

Next Level Real Estate – KI als strategischer Wett­be­werbs­vor­teil

20.05.2026, Frankfurt am Main

Junge Tagung Öffentliches Recht 2026 – Recht und Gericht

20.05.2026, Göttingen

Aktuelle Rechtsprechung im Notarkostenrecht (20.05.2026)

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
CER Directive in Germany: what has changed and how to prepare for the KRITIS-Dachgesetz?

20.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH