Druckversion
Donnerstag, 15.01.2026, 16:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/sarglos-auf-dem-friedhof-muslime-wollen-in-tuechern-beerdigt-werden
Fenster schließen
Artikel drucken
7528

Muslime wollen in Tüchern beerdigt werden: Sarglos auf dem Friedhof

von Torsten Barthel, LL.M.

13.11.2012

Friedhof

© K.-U. Häßler - Fotolia.com

Die Opposition im Hessischen Landtag will die Pflicht abschaffen, Leichen in einem Sarg zu begraben. Bestattungen in weißen Tüchern, wie es im Islam üblich ist, sollen generell zugelassen werden. Die Landesregierung hält eine Gesetzesänderung dagegen nicht für notwendig. Torsten Barthel sieht in dem Vorschlag der SPD dennoch ein wichtiges Zeichen für die Integration der Muslime in Deutschland.

Anzeige

Menschliche Leichen in Särgen zu bestatten oder einzuäschern, scheint in Deutschland selbstverständlich zu sein. Nur wenige Bundesländer schreiben dies überhaupt explizit vor. Hessen kennt mit § 9 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes eine solche ausdrückliche Pflicht, von der die Opposition nun eine Ausnahme für Muslime machen will.

Die Gesetzgebungskompetenz fürs Einsargen liegt bei den Ländern, damit diese eigene Wertungen und landestypische Besonderheiten umsetzen können. Bundeseinheitliche Regelungen sind allenfalls aus Infektionsschutzgründen zulässig. Allerdings sind alle Gesetzgeber an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden, wobei die Sargpflicht vor allem mit der Religionsfreiheit kollidieren kann.

Immer mehr Muslime in Deutschland beerdigt

Die Bestattung gilt als letzter Akt der Religionsausübung des Verstorbenen. Seit etwa zehn Jahren wird daher kritisiert, dass der Zwang zum Sarg werde den Bestattungsriten der in Deutschland lebenden Muslime nicht gerecht; die klassische muslimische Bestattung ist sarglos, die Leiche wird in ein weißes Tuch gehüllt und der Erde übergeben.

Zwar lässt sich der Zentralrat der Muslime immerhin auf einen nicht-verschlossenen Sarg als Kompromiss ein – diesen lehnen jedoch viele Gläubige ab. In der Vergangenheit ließen sich nur relativ wenige Muslime in Deutschland beisetzen. Mittlerweile nimmt ihre Zahl aber immer mehr zu und liegt derzeit zwischen zehn und 15 Prozent.

Deshalb fordert die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) nun Rechtssicherheit für die muslimische Tradition. In vielen europäischen Ländern und auch in anderen Bundesländern sei eine Bestattung ohne Sarg inzwischen selbstverständlich, sagte IRH-Vorsitzender Ramazan Kuruyüz: "Muslime und der Islam gehören zu Hessen." Auch Hamza Wördemann vom Zentralrat der Muslime Deutschland sagte bei einer Anhörung im Wiesbadener Landtag: "Heimat ist da, wo man leben und auch sterben darf."

Auch ohne Särge keine Seuchengefahr

Die SPD will den Muslimen mit einer Gesetzesänderung entgegen kommen. Aus der Möglichkeit, Ausnahmen von der Sargpflicht zulassen zu können, soll ein gebundener Anspruch werden: "Der Gemeindevorstand hat auf Antrag … eine Bestattung ohne Sarg zuzulassen."

Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) äußerte sich skeptisch. Den rituellen Vorschriften des islamischen Bestattungsrechts würden die Ausnahmetatbestände des geltenden Friedhofsrechts gerecht. Richtig ist, dass Ausnahmen vom Sargzwang aus religiösen Gründen nach einigen Landes-Bestattungsgesetzen heute schon möglich sind. Allerdings haben die Behörden bei der Zulassung dieser Ausnahmen einen Ermessensspielraum, der nur begrenzt gerichtlich überprüfbar ist.

Eine gesundheitliche Gefahr sind die Tuchbestattung übrigens nicht. Auch Angst vor Seuchen muss niemand haben. Einen Anspruch auf sarglose Bestattung soll es nur geben, wenn das zuständige Gesundheitsamt sein Okay gegeben hat.

Mit der von der Opposition beabsichtigten Neuregelung würde ein wichtiges Zeichen zur Integration der Muslime gesetzt und endlich ein verbrieftes Recht eingeräumt, mit dem die Verfassungsrealität auch im Bestattungsrecht ankommen könnte.

Der Autor Torsten F. Barthel, LL.M., ist Rechtsanwalt in Berlin und spezialisiert auf das Friedhofs- und Bestattungsrecht. Er hat Kommentare zu mehreren Landes-Bestattungsgesetzen verfasst.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Torsten Barthel, Muslime wollen in Tüchern beerdigt werden: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7528 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bestattungsrecht
Grabsteine auf Friedhof 08.09.2025
Bestattungsrecht

Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz:

Der Tod soll moderner werden

Regelungen in einem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gehen so weit, wie bisher in keinem anderen Bundesland. Viele Verbote entfallen und moderne Bestattungen sollen möglich werden. So soll etwa die Sargpflicht wegfallen.

Artikel lesen
Urnengrab auf einem Waldfriedhof (Symbolbild) 12.05.2025
Friedhofsrecht

VG Aachen zur Umbettung einer Urne:

Toten­ruhe sticht Bar­rie­re­f­rei­heit

Wegen steiler Wege hat eine Seniorin Probleme, die Urne ihres verstorbenen Mannes zu besuchen. Eine Umbettung kann sie deswegen aber nicht verlangen, so das VG Aachen. Solche Probleme seien im Vorfeld zu berücksichtigen.

Artikel lesen
Grabpflege (Symbolbild) 21.11.2023
Erben

AG München zu vererbter Auflage:

Grabpf­lege ist eine höchst­per­sön­liche Sache

Ein Mann hatte vor, andere Personen zur Pflege des Grabes seiner eigenen Mutter verpflichten zu lassen. Er argumentierte erbrechtlich, doch das AG München hat dieser nur auf den ersten Blick pfiffigen Idee die Grundlage entzogen.

Artikel lesen
Eine Kapelle 26.10.2022
Bestattungsrecht

OVG Rheinland-Pfalz:

Keine Bestat­tung in eigener Hof­ka­pelle

In der Vorinstanz hatte er noch Glück: Ein Grundstücksbesitzer durfte einen privaten Bestattungsplatz in seiner eigenen Hofkapelle errichten. So einfach geht das aber doch nicht, entschied jetzt das OVG.

Artikel lesen
Mausoleum 21.04.2022
Erbschaftsteuer

BFH widerspricht FG und Finanzamt:

Der Trend geht zum Zweit­grab

Für die meisten Menschen genügt ein Grab, doch der BFH sieht anders als die Vorinstanz die Möglichkeit zum steuerrechtlichen Zweitgrab. Damit gibt er einem Erben Recht.

Artikel lesen
Ein Krematorium während des Betriebs 22.06.2021
Bestattungsrecht

VG Berlin legt dem VGH vor:

Ver­fas­sungs­wid­riges Staats­mo­nopol auf Ein­ä­sche­rung?

Ein Berliner Unternehmen möchte ein Krematorium betreiben, doch das lehnt die Senatsverwaltung ab. Durfte sie das überhaupt? Das VG Berlin hat die Sache nun dem VGH Berlin vorgelegt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Ber­lin (m/w/d)

Hengeler Mueller , Ber­lin

Logo von gunnercooke GmbH
As­so­cia­te (m/w/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

gunnercooke GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Mün­chen (m/w/d)

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH