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Interview mit Jens Gnisa zum Richter- und Staatsanwaltstag: "Wir brau­chen zeit­ge­mäße Zugriffs­rechte für Straf­ver­folger"

04.04.2017

Krimineller treibt im Internet sein Unwesen (Symbol)

© Rainer Fuhrmann - Fotolia.com

Hassbotschaften, Fake News, Betrug: Der Tatort Internet stellt Ermittler und Justiz vor technische wie personelle Probleme. Diese nimmt der Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar in den Blick.

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Der Deutsche Richterbund fürchtet, bei der Strafverfolgung im Internet den Anschluss zu verlieren. Es fehle nicht nur an Spezialisten für die Cyberkriminalität, sondern auch an rechtlichem Rüstzeug, beklagte der Verbandsvorsitzende Jens Gnisa in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur. An diesem Mittwoch beginnt in Weimar der Richter- und Staatsanwaltstag.

Frage: Kann die deutsche Justiz überhaupt mit dem digitalen Zeitalter Schritt halten?

Jens Gnisa: Unser Rechtssystem ist mit seinen Strukturen und auch Gesetzen noch sehr in der analogen Welt verhaftet. Was etwa die Bereinigung des Netzes von kriminellem Schmutz betrifft, sind wir schon einige Schritte voran gekommen. Bei der Strafverfolgung fehlt es derzeit aber sowohl an technischen als auch personellen Kapazitäten. Der Aufbau von Zentralstellen wie in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen geht aber in die richtige Richtung.

Zugriffsrechte nicht mehr zeitgemäß

Frage: Wo sehen Sie die größten Schwierigkeiten?

Gnisa: Beim Darknet etwa, wo anonym jemand Waffen zum Kauf einstellt und das auch schon für die Vorbereitung von Anschlägen genutzt wurde. Da gibt es eine riesige Lücke zwischen dem, was wir tun müssten und dem, was wir tun können. Die Technik gibt es im Moment einfach nicht her, dass wir ermitteln können, wer die Waffe dort eingestellt hat. Da tappen die Ermittler selbst im Dunkeln und können nur durch fingierte Ankäufe versuchen, voranzukommen. Ein anderes Problem ist die Überwachung der Kommunikation zwischen den Straftätern.

Frage: Woran hakt es da?

Gnisa: Wir brauchen zeitgemäße Zugriffsrechte der Strafverfolger. Früher haben wir Briefe gelesen und Telefone abgehört. Jetzt haben wir die Messengerdienste, über die verschlüsselt kommuniziert wird.

Da wird es extrem schwierig. Es hapert derzeit an den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Überwachung. Hier müssen wir aufpassen, dass wir nicht völlig den Anschluss verlieren und zum Nachtwächterstaat werden. Mir leuchtet nicht ein, warum eine WhatsApp-Nachricht besser geschützt sein soll als ein Brief. Der Datenschutz muss in Fällen schwerer Kriminalität hinter dem Strafverfolgungsinteresse zurückstehen.

System ist von Mangel gekennzeichnet

Frage: Wie gut sind die Ermittler für die Bekämpfung von Cyberkriminalität gewappnet?

Gnisa: Besser als noch vor einiger Zeit. Es gibt inzwischen Zentralstellen für Cyberkriminalität, aber eben noch nicht flächendeckend. Auch das ist eine Frage der Sach- und Personalkapazität. Es fehlen in Deutschland etwa 2.000 Richter und Staatsanwälte. In dieses ohnehin von Mangel gekennzeichnete System kommt jetzt noch diese neue gewaltige Aufgabe hinzu. Zudem brauchen wir IT-Techniker, um die auch die Industrie wirbt. Da können wir von den Arbeitsbedingungen und der Bezahlung her nicht mithalten.

Frage: Braucht es schärfere Gesetze, um gegen Phänomene wie Hassbotschaften und Fake News im Netz vorzugehen?

Gnisa: Wir brauchen keine neuen Strafgesetze, die den Strafrahmen weiter hochsetzen. Was etwa das Löschen pornografischer Abbildungen betrifft, gibt es schon eine sehr ordentliche Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit den Plattformen. So etwas würden wir uns auch für Hassbotschaften und Fake News wünschen.

Frage: Ist dabei der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Bekämpfung von Hass im Internet der richtige Weg?

Gnisa: Die Richtung stimmt und das Justizministerium hat bereits einige unserer Kritikpunkte aufgegriffen. So ist nun ein Auskunftsanspruch für Betroffene von Hass und Hetze gegen die Netzwerke vorgesehen. Auch eine inländische Auskunftsstelle für die Strafverfolger sieht der Entwurf vor. Richten die Netzwerke die nicht ein, drohen empfindliche Bußgelder. Dass der Bundesjustizminister rechtswidrigen Inhalten im Netz auch mit Lösch-Pflichten für Facebook und Co den Kampf ansagt, ist richtig. Es hat sich gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf Freiwilligkeit zu setzen.

Jens Gnisa übernahm im Mai 2016 den Vorsitz des mit mehr als 16 000 Mitgliedern größten Berufsverbandes der Richter und Staatsanwälte. Der 53-Jährige wurde 1993 zum Richter auf Lebenszeit berufen. Seit 2012 ist Gnisa Direktor des Amtsgerichts Bielefeld. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Anm. d. Red.: Die Überschrift wurde am Tag der Veröffentlichung aus redaktionellen Gründen geändert, 15:38 Uhr.

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Interview mit Jens Gnisa zum Richter- und Staatsanwaltstag: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22563 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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