Druckversion
Sonntag, 17.05.2026, 11:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/refugeecamp-berlin-proteste-residenzpflicht-asylbewerber-interview-thym
Fenster schließen
Artikel drucken
7446

Asylrechtler Thym zu Flüchtlingsprotesten in Berlin: "Jahrelange Reiseverbote hat nur, wer eigentlich sowieso ausreisen müsste"

mit Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M.

02.11.2012

"Flüchtlinge im Hungerstreik" - Demo vor dem Brandenburger Tor in Berlin

Foto: Clemens Bilan/dapd

Seit über einer Woche campieren Asylbewerber vor dem Brandenburger Tor, einige von ihnen nach einem Hungerstreikstark angeschlagen. Sie protestieren gegen das deutsche Asylrecht, vor allem dagegen, ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen und verlassen zu dürfen. Daniel Thym findet diese Residenzpflicht im Asylverfahren durchaus sinnvoll – zumal sie anerkannte Flüchtlinge gar nicht betrifft.

Anzeige



LTO:
Zwei Dutzend Asylbewerber sind mit Unterstützung deutscher Demonstranten von Würzburg nach Berlin marschiert, campieren vor dem Brandenburger Tor und sind in den Hungerstreik getreten. Eine ihrer Hauptforderungen: die Abschaffung der so genannten Residenzpflicht. Herr Professor Thym: Was steckt dahinter? Wieso gibt es diese Pflicht?

Thym: In Deutschland dürfen Asylbewerber ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen. Stattdessen werden sie einer Aufnahmeeinrichtung in einem Bundesland zugewiesen. Während der Dauer des Asylverfahrens dürfen sie sodann den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Das ist nicht neu und wird seit zwanzig Jahren praktiziert.

Im Kern verfolgt der Gesetzgeber mit der Residenzpflicht drei Ziele: Erstens soll die Anwesenheit an einem bestimmten Ort die schnelle und zuverlässige Durchführung des Asylverfahrens erleichtern. Zweitens dient die gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet einer gerechten Kostenverteilung, weil Länder und Gemeinden für die dort jeweils lebenden Asylbewerber aufkommen müssen.

Drittens geht es auch um eine Abschreckungswirkung gegenüber Antragstellern, die keine Aussicht auf Asylanerkennung haben wie etwa Serben und Mazedonier. Die Vorteile der Freizügigkeit sollen nur diejenigen erhalten, die ein Recht darauf haben, auch nach dem Asylverfahren in Deutschland zu bleiben.

"Viele Länder haben die Freizügigkeit schon ausgeweitet"

LTO: Gibt es denn schon während des Asylverfahrens Möglichkeiten, von der Residenzpflicht befreit zu werden?

Thym: Im letzten Jahr wurde das Asylverfahrensgesetz geändert. Seither können die Bundesländer die Freizügigkeit ausweiten, was viele Länder auch getan haben.

LTO: Was bedeutet das konkret?

Thym: Diese spürbare Verbesserung kommt bei der Berichterstattung über die Proteste zu kurz. Asylbewerber können sich heute sehr viel freier bewegen als früher – und zwar ohne eine Ausnahme beantragen zu müssen. Einzelheiten legt jedes Bundesland für sich fest. Viele Bundesländer haben die Residenzpflicht auf das gesamte Landesgebiet ausgeweitet; in Berlin und Brandenburg gilt sogar eine landesübergreifende Bewegungsfreiheit.

Können Asylbewerber einen Zielort dennoch nicht frei erreichen, müssen sie weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Für Schulbesuche, wichtige familiäre Anlässe, Behördentermine oder auch Treffen mit Hilfsorganisationen wird diese eigentlich immer gewährt. Ohne Grund gibt es jedoch keine Befreiung, die Asylbewerber müssen dann ein Verwaltungsverfahren durchlaufen.

"Die Residenzpflicht während des Asylverfahrens ist zumutbar"

LTO: Gegner der Residenzpflicht argumentieren, sie greife ohne Not sehr stark in die persönliche Freiheit der Asylbewerber ein. Wie sehen Sie das: Sollte das Verfahren abgeschafft werden?

Thym: Das Asylverfahren dient der Prüfung, ob jemand Flüchtlingsschutz beanspruchen kann. Es dauert derzeit ungefähr sechs Monate bis zur ersten Entscheidung. Während dieses Prüfverfahrens halte ich die Residenzpflicht für zumutbar.

Wichtig ist, dass anerkannte Flüchtlinge keiner Residenzpflicht unterfallen. Derzeit betrifft das rund ein Drittel der Antragsteller, die nach dem Abschluss des Asylverfahrens einen Flüchtlingsschutz mit deutschlandweiter Freizügigkeit erhalten.

Das Problem sind die restlichen Antragsteller, denen Flüchtlingsschutz weder nach dem Grundgesetz noch nach EU-Recht oder der EMRK zusteht. Für diese stimmt es nicht, dass „stark in die persönliche Freiheit“ eingegriffen würde.

Diese Personen müssten eigentlich aus Deutschland ausreisen, bleiben aber aus verschiedenen Gründen zumeist länger und unterfallen hierbei einer Residenzpflicht nach dem Aufenthaltsgesetz für die sogenannte „Duldung“. Wenn in den Medien von einer Residenzpflicht nach mehrjährigem Aufenthalt gesprochen wird, geht es meist um diesen Personenkreis, der zur Ausreise verpflichtet ist - und nicht um anerkannte Flüchtlinge.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Gründe für die Residenzpflicht und ihre Ausgestaltung

  • Seite 2:

    Andere Länder, andere Regelungen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Daniel Thym, Asylrechtler Thym zu Flüchtlingsprotesten in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7446 (abgerufen am: 17.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Asyl
    • Freizügigkeit
    • Grundrechte
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
Pro-palaestinensische Großdemonstration. Polizisten kontrollieren Plakate auf antisemitische Inhalte, 04.11.2023, Berlin 06.05.2026
Freizügigkeit

Freizügigkeitsentzug rechtswidrig:

Iri­sche Gaza-Akti­vistin darf in Deut­sch­land bleiben

Wegen mutmaßlicher Beteiligung an der gewaltsamen Besetzung der FU Berlin drohte die Ausländerbehörde vier Gaza-Aktivisten die Abschiebung an. Nach Erfolgen im Eilverfahren hat eine der "Berlin 4" nun auch in der Hauptsache Erfolg.

Artikel lesen
Bundespolizist mit einer Kelle hält ein Auto an 27.04.2026
Schengen-Abkommen

VG Koblenz hält Identitätsfeststellung für rechtswidrig:

Jura­pro­fessor klagt erfolg­reich gegen Bin­nen­g­renz­kon­trollen

Bei einer Busreise kontrollierte die Bundespolizei Dominik Brodowski. Der ist allerdings Juraprofessor an der Saar-Uni und klagte. Das VG Koblenz gab ihm Recht: Die Binnengrenzkontrollen und damit die Identitätskontrolle waren rechtswidrig.

Artikel lesen
Giorgia Meloni im April bei der Design-Woche in Mailand 23.04.2026
Asyl

Schlussanträge zu Rückführungszentren in Drittstaaten:

Gene­ral­an­walt hält Alba­nien-Modell für recht­mäßig

Die EU-Staaten können Abschiebehaftzentren in Drittstaaten einrichten. Solange die Rechte der Migranten gewahrt werden, spricht das Unionsrecht nicht dagegen, meint der Generalanwalt am EuGH. Es geht um das Albanien-Modell von Italien.

Artikel lesen
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH