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Neuer Straftatbestand für Zwangsheirat: "Nur ein kostengünstiges Null-Paket"

LTO-Redaktion

02.11.2010

Im Zuge der Integrationsdebatte will die Bundesregierung junge Frauen besser schützen, die von ihren Familien zur Eingehung einer Ehe genötigt werden. Die Kriminologin Prof. Dr. Monika Frommel im Gespräch mit LTO über ein soziales Problem, das mehr braucht als verschärfte Gesetze.

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LTO: Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Beschluss verabschiedet, wonach Zwangsheirat künftig gesondert unter Strafe gestellt wird. An dem Entwurf wurde bereits deutlich Kritik geübt. Teilen Sie die Einwände?

Frommel: Für das Strafrecht ist es verhängnisvoll, wenn konkrete soziale Probleme jeweils einen eigenen Straftatbestand bekommen. Die Zwangsheirat ist ja bereits als besonders schwerer Fall der Nötigung strafbar. Daran hat auch die neue Benennung überhaupt nichts geändert. Es handelt sich um einen klassischen Fall von symbolischer Gesetzgebung. Eigentlich sollten sich teure Parlamentarier zu schade sein, ihre Zeit mit so etwas zu verschwenden.

LTO: Nun sprechen ja die Politiker von einer erhofften Signalwirkung ...

Frommel: ... das ist ein typischer Politikerspruch, hinter dem gar nichts steht. Eine Presseerklärung von den verschiedenen Verbänden, dass Zwangsheirat strafbar ist, hätte auch eine Signalwirkung.

LTO: Aber wie ist das insbesondere mit der Signalwirkung für potentielle Täter?

"Tätern muss deutlich gemacht werden, dass das Delikt strenger verfolgt wird"

Frommel: Die potentiellen Täter befinden sich ohnehin in einer Parallelgesellschaft und können nur dann erreicht werden, wenn man deutlich macht, dass man das Delikt künftig strenger verfolgt.

LTO: Wie könnte die Politik denn ganz praktisch die erwünschte Signalwirkung erreichen?

Frommel: Zum Beispiel dadurch, dass sich betroffene Frauen leichter an Anlaufstellen wenden können. Was jetzt beschlossen wurde, ist nur ein kostengünstiges Null-Paket. Bei den Tätern kommt es an, wenn klar ist, dass Zwangsheirat strenger verfolgt wird. Das geschieht aber nicht durch eine schlichte Umbenennung des Gesetzes.

LTO: Wie lauten also ihre konkreten Forderungen an die Politik?

"Ohne verbesserte Beratungsangebote erreicht man gar nichts"

Frommel: Wir brauchen gut erreichbare Angebote für die Opfer. Die kosten Geld. Symbolische Gesetzgebung ist kostenlos, aber sie bringt eben nichts. Sie führt nur bei den Opfern zu Resignation, weil sie erkennen, dass ihnen damit nicht geholfen ist. Vielleicht sind Verbände froh, wenn sie solch symbolische Gesetzgebung veranlassen, aber dann arbeiten diese Verbände eigentlich auch nicht wirklich effektiv.

Im Moment werden die Beratungsangebote ja sogar noch heruntergefahren. Weil die zuständigen Länder und Kommunen sparen bzw. sparen müssen, macht der Bund ein sinnloses Gesetz. Und das weiß Frau Leutheusser-Schnarrenberger im Grunde auch.

LTO: Was muss sich Ihrer Meinung nach konkret in Bezug auf das Strafverfahren ändern?

Frommel: Eine Anzeige ist nur sinnvoll, wenn die betroffene Frau gut beraten wird. Das Strafverfahren müssen die Opfer ja erst einmal durchstehen. Ohne erleichterte Beratungsangebote kann man in diesem Bereich nichts tun. Das ist weder eine Frage von Gesetzestexten, noch von Höchst- und Mindeststrafe.

LTO: Frau Professor Frommel, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Prof. Dr. Monika Frommel ist Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie der Christian- Albrechts- Universität in Kiel und Verfasserin zahlreicher Veröffentlichungen u.a. zu kriminalpolitischen Fragen.

Das Interview führte Steffen Heidt.

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Neuer Straftatbestand für Zwangsheirat: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1837 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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