Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 11:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/mollath-wiederaufnahme-abgelehnt-psychiatrie-unterbringung
Fenster schließen
Artikel drucken
9214

Keine Wiederaufnahme im Fall Mollath: "Ich bin nach wie vor ziemlich betroffen"

Interview mit Prof. Dr. Henning Ernst Müller

25.07.2013

Gustl Mollath

Gustl Mollath bei der Buchvorstellung "Wahn und Willkür" (23.7.2013), Foto: Daniel Karmann/dpa

Es scheint, als wollten die bayerischen Behörden Gustl Mollath einfach nicht freilassen. Am Mittwoch lehnte das LG Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens ab, die sogar Justizministerin Merk fordert. Im Interview erklärt der Strafrechtler Henning Ernst Müller, der regelmäßig über den Fall bloggt, warum ihn der Beschluss nicht überzeugt und er hofft, dass das BVerfG eingreifen wird.

Anzeige

LTO: Herr Professor Müller, in Ihrem Blog hatten Sie in der Nacht auf Mittwoch noch die Hoffnung geäußert, dass der Beschluss des Landgerichts (LG) Regensburg anders ausfallen würde. Hatten Sie trotzdem irgendwie mit der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags gerechnet?

Müller: Es gab ja leider schon ein paar negative Signale. Aber ich bin nun mal ein optimistischer Mensch und nach dem, was ich in den Akten gelesen hatte, konnte ich mir einfach nicht vorstellen, dass ein Gericht keinen einzigen Wiederaufnahmegrund zulässt. Ich bin nach wie vor ziemlich betroffen von der Entscheidung.

LTO: Nach der § 359 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) kann ein Verfahren dann wieder aufgenommen werden, wenn in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten eine als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war. Lag dieser Wiederaufnahmegrund Ihrer Meinung nach in Mollaths Fall vor?

Prof. Dr. Henning Ernst MüllerMüller: Ja, ich halte das ärztliche Attest für unecht, das dokumentieren soll, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. Ich denke, dass dieses Attest und die darin gemachten Feststellungen nicht von der Ärztin stammen, deren Name darunter steht und die damit als Ausstellerin der Urkunde ausgewiesen wird, sondern von ihrem Sohn, der Frau Mollath untersucht hat. Identität des wahren und des vermeintlichen Ausstellers ist also nicht gegeben.

Das Gericht hat aufwändig begründet, warum es nicht dieser Auffassung ist. Es lässt aber unerwähnt, dass die Unterschrift nicht nur mit dem Stempel der Mutter versehen war, sondern dass direkt unter der Unterschrift "Dr. med. Madeleine R." in Textform stand. Es ist aber doch schon sehr untypisch, ein Attest als Stellvertreter auszustellen und dabei nicht den eigenen Namen unter die Unterschrift zu setzen, sondern den Namen des Vertretenen. Das Gericht hat das völlig unberücksichtigt gelassen.

"Regensburger Beschluss verfolgt eine eindeutige Tendenz"

LTO: Ein Grund für eine Wiederaufnahme liegt auch vor, wenn bei dem Urteil ein Richter mitgewirkt hat, der seine Amtspflichten verletzt hat – Rechtsbeugung ist das Stichwort. Eine Straftat, die dem damaligen Vorsitzenden Richter Otto Brixner etwa von der Verteidigung vorgeworfen wird. Das LG Regensburg sieht das nicht so. Es hält den Vorwurf, dass der Vorsitzende den Sachverhalt bewusst verfälscht hätte, für reine Spekulation. Überzeugt Sie das?

Müller: Nein, ich halte den Verdacht einer Rechtsbeugung nach wie vor für begründet. Brixner hat Mollath den Unterbringungsbefehl entgegen sämtlichen Vorschriften nicht in der gebührenden Eile eröffnet. Das wäre spätestens am Tag nach der Festnahme erforderlich gewesen. Das LG Regensburg argumentiert jetzt, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Brixner erfahren hat, dass Mollath bereits einsitzt, die gesetzlichen Anforderungen sowieso nicht mehr erfüllt werden konnten – dass die weitere Verzögerung also eine lässliche Sünde war.

Mir leuchtet das überhaupt nicht ein. Der Regensburger Beschluss ist insoweit nicht dumm, aber er verfolgt die eindeutige Tendenz, eine Rechtsbeugung im Ergebnis abzulehnen, indem bei jedem einzelnen der Verfahrensfehler der notwendige "eklatante" Rechtsbruch verneint wird, aber die Summe der Fehler nicht berücksichtigt wird.

LTO: Das LG hält auch den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Bericht der Hypovereinsbank nicht für geeignet, die Verurteilung Mollaths zu erschüttern. Das Gericht habe es damals ausdrücklich für möglich gehalten, dass es Schwarzgeldverschiebungen gegeben hatte.

Müller: Wenn der Bericht in der Hauptverhandlung auf dem Tisch gelegen hätte, dann hätte der Gutachter kaum etwas von "Schwarzgeldwahn" schreiben können. Denn ein Wahn setzt ja voraus, dass es um realitätsfremde Behauptungen geht. Das Gericht hätte sich also damit auseinandersetzen müssen, in welchem Umfang es die behaupteten Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich gegeben hat und inwiefern die Ehefrau von Mollath daran beteiligt gewesen ist.

Indem man das als fixe Idee bezeichnete, hat man vermieden, sich damit überhaupt auseinanderzusetzen. Das LG Regensburg macht das im Grunde jetzt auch.

Ich bin schwer enttäuscht davon, dass hier die Gelegenheit nicht genutzt wurde, sich mit einer Reihe von ungeklärten Dingen auseinanderzusetzen.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    LG lässt keinen einzigen Wiederaufnahmegrund zu

  • Seite 2:

    Zwei weitere Verfahren laufen in Bayreuth und Karlsruhe

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Keine Wiederaufnahme im Fall Mollath: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9214 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Gustl Mollath
    • Justiz
  • Gerichte
    • Landgericht Regensburg
Neonazi Marla Svenja Liebich wird aus dem Landgericht Pilsen geführt, wo sie erfolglos gegen ihre Auslieferung vorging, 18.05.2026. 15.07.2026
Strafvollzug

Nach Auslieferung von Tschechien:

Marla Svenja Lie­bich im Frau­en­ge­fängnis ange­kommen – auf Dauer?

Nach Flucht, Ergreifung und einem Gerichtsverfahren in Tschechien wurde Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutsche Justiz ausgeliefert und in die Frauen-JVA in Chemnitz verbracht. Liebichs dauerhafter Verbleib ist aber weiter offen.

Artikel lesen
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
AG München an der Maxburgstr. 4 14.07.2026
Richter

Münchner Justiz:

Der unge­setz­liche Richter

Hat es das größte Amtsgericht Deutschlands versäumt, für das Jahr 2021 rechtzeitig einen wirksamen Geschäftsverteilungsplan aufzustellen? Brachte es damit Rechtssuchende um den gesetzlichen Richter? Ein Jurist erhebt schwere Vorwürfe.

Artikel lesen
Justiz Berlin 14.07.2026
Justiz

IT-Ausfall an Berliner Gerichten:

"Wer Sit­zung hat, lieber mit Word arbeiten und aus­dru­cken"

Handgeschriebene Haftbefehle, abgesagte Gerichtstermine. Anfang der Woche sind IT-Probleme in der Hauptstadt massiv geworden. Richterinnen und Richter äußern sich frustriert. Die Probleme sollen seit Monaten immer wieder die Arbeit lahm legen.

Artikel lesen
Junge Frau sitzt konzentriert am Laptop 14.07.2026
Psychologie

Selbstdisziplin im juristischen Alltag:

Eine Frage der Moti­va­tion, nicht des Cha­rak­ters

Wer im Beruf konsequent das Richtige tut, gilt schnell als überdurchschnittlich diszipliniert. Dabei zeigt die Forschung: Selbstdisziplin ist kein Charaktermerkmal, sondern lässt sich trainieren. Dörthe Dehe erklärt, wie das gelingen kann.

Artikel lesen
Eine Darstellerin als Richterin mit Hammer hinter dem Richterpult 12.07.2026
Kultur

"The Jury Experience":

Justiz-Theater auf über­schau­barem Niveau

Bei einem interaktiven Theater bilden die Zuschauenden die Jury eines Gerichtsprozesses. Es geht um einen Fall mit Potenzial: Ein autonomes Taxi überrollt einen Radfahrer. Philip Raillon hat die Vorstellung besucht – und war enttäuscht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH