Druckversion
Dienstag, 15.09.2026, 16:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kommunale-energiewirtschaft-gesetzentwurf-soll-nrw-stadtwerke-retten
Fenster schließen
Artikel drucken
1512

Kommunale Energiewirtschaft: Gesetzentwurf soll NRW-Stadtwerke retten

Prof. Dr. Thorsten Attendorn

28.09.2010

Stadtwerke Düsseldorf

Bild: Stadtwerke Düsseldorf

Die Finanzkrise hat die NRW-Kommunen längst erreicht. Und Stadtwerke befürchten, dass Regulierung und Wettbewerbsdruck die Energie-Erlöse stoppen. Professoren-Gutachten, Gerichtsverfahren und politische Initiativen suchen das Heil in der überörtlichen Betätigung. Ein entsprechender Gesetzentwurf lässt aber systematisch und handwerklich zu wünschen übrig.

Anzeige

Wie schlimm steht es wirklich um die NRW-Stadtwerke? Der von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf trägt den Titel: "Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts" (LT-Drs. 15/27). Bereits im März war ein "Stadtwerkerettungsgesetz" eingebracht worden - erfolglos. Rettung und Wiederbelebung – das kennt man sonst nur, wenn es um existenzielle Dinge wie Menschenleben oder Glaubenswahrheiten geht. Hier geht es nur um die kommunalen Unternehmen. Aber Eile tut offenbar Not: Einbringung des Entwurfs: 7.7.2010; Amtsantritt der neuen Ministerpräsidentin: 14.7.2010; erste Lesung des Entwurfs im Landtag: 15.7.2010.

Was im allgemeinen Trend der Dramatisierung alles Erlebten liegt, lenkt auch den Blick auf das eigentliche Problemfeld der Kommunalwirtschaft im Energiebereich: Rettung – wovor eigentlich? Vor dem Wettbewerb? Wiederbelebung des (Gemeindewirtschafts-)Rechts: Hat die andere politische Couleur mit ihrem "Privat vor Staat" das Recht so zugerichtet, dass es leblos daniederliegt?

Gesucht: Gegengewicht zu den großen Vier

Der Entwurf verfolgt das Ziel, "die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern". Gesucht wird ein Gegengewicht zum Oligopol der großen Vier im Energiemarkt. Dazu will die Gesetzesänderung der Kommunalwirtschaft wieder Leben einhauchen. Mittel der Wahl ist ein zweifaches: erstens die Rückgängigmachung der Verschärfungen aus der Zeit der Vorgängerregierung; zweitens die Einführung eines eigenen Zulässigkeitstatbestands für die energiewirtschaftliche Betätigung.

Dieser nordrhein-westfälische Weg ist bislang noch ohne Beispiel. Nur ein weiteres Bundesland, nämlich Sachsen-Anhalt, hat die kommunalwirtschaftliche Tätigkeit in den Energiemärkten bislang eigenständig geregelt. In manchen Formulierungen lehnt sich der nordrhein-westfälische Entwurf hieran an. Er weist jedoch beachtliche (und problematische) systematische Unterschiede auf.

Von der Lebendigkeit des Gemeindewirtschaftsrechts

(Spring-)lebendig macht der Entwurf das Gemeindewirtschaftsrecht jedenfalls insofern, als er den maßgeblichen Tatbestand des § 107 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die fünfte Fassung innerhalb der letzten 15 Jahre versetzen will.

Im Kern geht es um die auch in anderen Bundesländern immer wieder virulent gewordene Fragen: Muss die wirtschaftliche Betätigung durch einen dringenden oder überhaupt einen öffentlichen Zweck erfordert werden? Müssen die Kommunen sie ebenso gut oder besser als Private ausüben können? Seit 1994 hat sich dieser Tatbestand im Rhythmus Verschärfung – Lockerung – Lockerung – Verschärfung zur seit 2007 aktuellen, in beiden Punkten verschärften Rechtslage hinbewegt. Der vorliegende Entwurf will nun beides wieder lockern.

Dies ohne Not: Die Praxis der Kommunalaufsicht in NRW hatte die heftigsten Ausschläge dieser volatilen Gesetzeslage längst abgefedert. Die Verschärfung wurde nämlich – gesetzesbegründungskonform – nur als eine "Erhöhung der Darlegungslast der Gemeinde" verstanden. So sind seit 2007 auch keine Vorhaben bekannt geworden, die an der Verschärfung gescheitert wären. Das Gemeindewirtschaftsrecht wird also bereits gelebt, und zwar durchaus reibungslos.

Anzeige

Ein neuer Tatbestand schafft Reibungen

Reibungen schafft hingegen der vorliegende Entwurf. Sein Herzstück ist die Einführung eines § 107a. Dieser soll die sogenannte energiewirtschaftliche Betätigung privilegieren. Diese wird als "einem öffentlichen Zweck dienend" fingiert und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde für zulässig erklärt. Das soll nicht nur im Ortsgebiet, sondern auch überörtlich gelten.

Die nordrhein-westfälische Besonderheit: Dieser neue Tatbestand soll ausdrücklich ein eigenständiger sein. Nun kennt das nordrhein-westfälische Gemeinderecht die "wirtschaftliche Betätigung" von "Unternehmen" und die "nicht-wirtschaftliche Betätigung" von "Einrichtungen". Wie die Entwurfsbegründung ausdrücklich betont, soll die energiewirtschaftliche Betätigung nun etwas Anderes sein. Realiter ist sie aber zweifellos nichts derart Eigenständiges, dass sie einer eigenständigen Regelung bedürfte. Wenn doch, dann müsste diese konsequent durchgehalten und mit den bestehenden Regelungen verzahnt werden. Daran fehlt es in dem Entwurf.

Zwei Beispiele: Die energiewirtschaftliche Betätigung soll neben der wirtschaftlichen Betätigung bestehen, enthält diese jedoch als Definitionsmerkmal – ist also in Wahrheit ein Unterfall. Umgekehrt nennt die Regelung über die wirtschaftliche Betätigung in § 107 Abs. 1 GO NRW auch die angeblich eigenständige energiewirtschaftliche Betätigung. Diese Verwirrung hat weitreichende Folgen: Die zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften über die Gründung, Verträge, Wirtschaftsgrundsätzen usw. führen die beiden Begriffe des Unternehmens und der Einrichtungen im Tatbestand. Sollen sie für die energiewirtschaftliche Betätigung nicht gelten, da diese ja etwas Anderes ist?

Diese Fragen wirft der Gesetzentwurf unnötiger Weise auf. Im Vollzug müssen sie geklärt werden, notfalls durch Kommunalaufsicht und Gerichte. Will der Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen wirklich liberalisieren, muss die handwerkliche Umsetzung verbessert werden. Dazu dürfte die bisher an den Tag gelegte Eile nicht förderlich sein. Der Sanitäter möchte doch bei seinen lebensrettenden Sofortmaßnahmen kein zusätzliches ärztliches Eingreifen notwendig machen.

Der Autor Prof. Dr. Thorsten Attendorn lehrt u.a. Kommunalrecht an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund und war zuvor in der Kommunalaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kommunale Energiewirtschaft: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1512 (abgerufen am: 15.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Energierecht
    • Öffentliches Recht
    • Kommunen
    • Stadtwerke
    • Wirtschaftskrise
Screenshot des Youtube-Kanals von Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) 09.07.2026
Kommunen

Spitznamen-Verbot per OVG-Beschluss:

Bür­ger­meister darf Landrat nicht "Ralle" oder "Ralfi" nennen

Weil man beim Spitznamen genannt bis vors OVG ziehen? Was auf den ersten Blick kleinlich erscheint, war in Brandenburg jedenfalls erfolgreich. Nicht zum ersten Mal fiel ein Bürgermeister negativ auf.

Artikel lesen
Ein Sticker mit der Aufschrift "Görli bleibt auf!" klebt über einem "Kein Eingang"-Schild in einem Drehkreuz am Görlitzer Park. 01.06.2026
Einstweiliger Rechtsschutz

VG Berlin im Eilverfahren:

Gör­litzer Park darf zunächst wieder nachts offen bleiben

Seit März wird der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts geschlossen. Ein Bündnis klagte dagegen – und war zunächst im Eilverfahren erfolgreich. Die Allgemeinverfügung des Senats gilt daher bis zur Hauptsacheentscheidung nicht mehr.

Artikel lesen
Demonstration der Allianz gegen Rechtsextremismus am 25.10.2025 in Nürnberg 27.03.2026
Neutralitätsgebot

BVerwG zur Klage der AfD:

Nürn­berg darf vor­erst in Allianz gegen Rechts­ex­t­re­mismus bleiben

Verletzt die Stadt Nürnberg mit ihrem Engagement in der Allianz gegen Rechtsextremismus die Neutralitätspflicht? Vorerst darf die Stadt Mitglied bleiben, die Sache geht aber zurück an den Verwaltungsgerichtshof, berichtet Jakob Becker.

Artikel lesen
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10.01.2026 24.02.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Jahresbericht in Leipzig vorgestellt:

Wor­über das BVerwG im Jahr 2026 ent­scheiden will

Saubere Luft in Deutschland, kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus und die Frage, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten reicht. Das BVerwG steht 2026 vor brisanten Entscheidungen – in verkleinerter Besetzung. 

Artikel lesen
Martin Sellner spricht bei einer Pressekonferenz über "Remigration". 21.02.2026
AfD

VGH Baden-Württemberg zu AfD-Veranstaltung:

Auch Martin Sellner darf ins Ett­linger "Kasino" kommen

Weil es bei einem AfD-Treffen um "Remigration" gehen sollte, kündigte die Stadt Ettlingen den Mietvertrag mit der AfD. Das VG Karlsruhe hob das Verbot auf, schloss jedoch Martin Sellner aus. Der VGH kassierte nun auch diese Auflage.

Artikel lesen
Ein Arbeiter montiert ein neues "50 km/h"-Schild an der Landshuter Allee an. 19.02.2026
Umweltschutz

Schilder-Duell an der Landshuter Allee:

Mün­chen setzt Tempo 30 trotz Gerichts­be­schlusses nicht um

Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - En­viron­ment, Plan­ning, Re­gu­lato­ry

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fieldfisher
Fieldfisher WindEnergy Breakfast Vol. 5

23.09.2026, Hamburg

Logo von CMS
Update Vergaberecht – Aktuelle Rechtsprechung zur Angebotswertung

30.09.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH