Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 23:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/klimawandel-hitze-regen-schnee-gewerbemiete-mangel-mietsache
Fenster schließen
Artikel drucken
45145

Klimawandel und Gewerbemiete: Zu heiß fürs Geschäft?

Gastbeitrag von Dr. Stefanie Minzenmay

08.06.2021

Ein verschwitzter Mann sucht Kühlung durch einen Ventilator

Monika Wisniewska - stock.adobe.com

Wetterextreme wie große Hitze oder Starkregen schränken die Nutzbarkeit von Geschäftsräumen ein. Fehlen Regelungen zur Beschaffenheit der Mieträume im Mietvertrag, ist Streit oft vorprogrammiert, zeigt Stefanie Minzenmay.

Anzeige

Extreme Hitze, Überschwemmung durch Starkregen oder Dachlastüberschreitungen durch heftigen Schneefall: Wetterextreme gehören inzwischen zur Normalität. Viele Gebäude sind für solche Belastungen nicht ausgelegt. Auch durch eine veraltete Gebäudetechnik sind Gewerbemietflächen dann oft nur eingeschränkt nutzbar.

Außerdem leidet die Produktivität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei hohen Hitzebelastungen, auch die Kundschaft sucht lieber wohltemperierte anstatt aufgeheizte Geschäftsräume auf, ein kürzerer Aufenthalt im Geschäft kann zu Umsatzrückgängen führen. Außerdem haben Mieterinnen und Mieter der Gewerbemieträume arbeitsschutzrechtliche Vorgaben gegenüber ihren Mitarbeitenden zu beachten.

Man sieht: Gewerbemieträume, die nicht für jedes Wetter gemacht sind, können das Geschäft beeinträchtigen. Juristisch stellt sich die Frage, ob das als Mangel einzuordnen ist. Die Gerichte kommen dabei zu recht unterschiedlichen Auffassungen, ob etwa bei einem zu stark aufgeheizten Ladengeschäft ein Mietmangel vorliegt. Als Grundlage für die Entscheidung werden oft baurechtliche oder arbeitsschutzrechtliche Vorgaben herangezogen, wenn dem Mietvertrag keine eindeutige Regelung zur Eigenschaft der Mietsache zu entnehmen ist.

Ab 26 Grad Celsius im Innenraum zu heiß?

Einige Gerichte vertreten die Ansicht, dass Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrig errichteten Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mietenden sei. Doch beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hingegen vertrat im Mai 2018 die Auffassung, dass in Modegeschäften eine Temperatur herrschen müsse, die für den Betrieb des Geschäftes erforderlich und üblich ist (Urt. v. 17.05.2018, Az. 3 U 78/16).

Es griff dabei nicht auf baurechtliche, sondern auf arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zurück. Entscheidend sei dabei die Innentemperatur bzw. die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur: Ein Mangel der Mietsache liegt nach Auffassung des OLG vor, wenn die Innenraumtemperatur 26 Grad Celsius überschreitet bzw. 20 Grad Celsius unterschreitet oder bei Außentemperaturen von über 32 Grad Celsius die Innentemperatur nicht sechs Grad Celsius unter der Außentemperatur liegt. Nach der Entscheidung des OLG Rostock gilt das auch dann, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Errichtung baurechtlichen Vorgaben entsprach.

Werden diese Innentemperaturen nicht erreicht, kann das mietende Unternehmen die Miete mindern oder verlangen, dass die Gebäudetechnik entsprechend angepasst wird.

BGH: Kein Anspruch auf fortlaufende Modernisierung der Mietsache

Entscheidungen wie die des OLG Rostock sind mieterfreundlich, juristisch aber nicht unumstritten:

Das Gericht zieht für die Bestimmung des vertragsgemäßen Gebrauchs nämlich arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen heran, die eigentlich in dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelten. Zudem sind (energie-)wirtschaftliche Folgen nicht zu unterschätzen: Vermieterinnen und Vermieter eines Gebäudes, das ursprünglich nach anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, müssten die Folgen hitzebedingter Beeinträchtigungen alleine tragen, obwohl sie auf diese Umweltbedingungen keinen Einfluss haben.

Hierzu aber hat bereits der BGH festgestellt, dass eine fortlaufende Pflicht zur Aktualisierung von technischen Ausstattungen auf den jeweils aktuellen Stand der Technik nicht besteht (Urt. v. 05.06.2013, Az. VIII ZR 287/12).

Kosten für Gebäudemodernisierung blieben am Ende beim Mieter hängen

Zudem bestehen hohe Anforderungen an die Darlegung des klimatisch bedingten Mangels: Wird bei hohen Außentemperaturen eine zu hohe Innentemperatur festgestellt, reicht die genaue Angabe der Rauminnentemperatur nicht aus. Es muss auch die entsprechende Außentemperatur protokolliert werden. Denn häufig hängt die vorhandene Technik der Mietsache unvermeidbar von der Außentemperatur ab. Zu dieser Einschätzung kam das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung von September 2019 (Beschl. v. 19.09.2020 Az. I-24 U 197/18).

Im Mietrecht sollte daher die vertraglich gewünschte Risikozuweisung maßgeblich sein, die zwischen den Parteien in Kenntnis des Ist-Zustandes des Gebäudes getroffen wurde. Würde bereits das Überschreiten einer bestimmten, sich aus arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Raumtemperatur stets zu einem Mangel führen, müssten viele Vermieterinnen und Vermieter gebäudetechnische Anlagen nachrüsten. Hierdurch entstehende Kosten dürften dann zukünftig auf die Miete aufgeschlagen werden. Höhere Betriebskosten gingen ebenfalls zu Lasten der Mieterinnen und Mieter.

Das Urteil des OLG Rostock zeigt beispielhaft, dass es nicht praktikabel ist, bei einer Regelungslücke im Vertrag tendenziell nicht nur auf bauseitig vorhandene Ist-Zustände bei der Auslegung von geschuldeten Standards abzustellen.

Anzeige

Streit vermeiden durch Vertragsanpassung

Unsicherheiten und Risiken können durch sorgfältige mietvertragliche Gestaltung sowohl bei Neuabschlüssen als auch im Zuge von Nachträgen zu Bestandsmietverträgen minimiert werden.

Im Mietvertrag sollten die Vertragsparteien die Beschaffenheit der Mieträume klar regeln. Wünscht sich die Mieterseite beispielsweise einen besseren Wärmeschutz als den bauordnungsrechtlich geschuldeten oder den vorhandenen, sollte dies ausdrücklich bestimmt werden. Häufig erfolgt dies bei Neuabschlüssen von Gewerbemietverträgen im Zuge von Ausbauregelungen und der Zuweisung, welche Vertragspartei für welche Gewerke und welche Standards zuständig ist.

Auch nachträglich können Regelungen zwischen den Parteien in einem Nachtrag zum Bestandsmietvertrag getroffen werden. Eine solche fixierte Vereinbarung schafft eine verlässliche Regelungsgrundlage, die für langfristige gegenseitige Verpflichtungen wie bei der Gewerberaummiete essenziell ist.

Die Autorin Dr. Stefanie Minzenmay ist Partnerin im Immobilienrecht bei Oppenhoff und Leiterin der Sektorgruppe Immobilienwirtschaft der Kanzlei.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klimawandel und Gewerbemiete: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45145 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Umweltrecht
    • Gewerbe
    • Mietvertrag
    • Umweltschutz
Hände halten einen Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln. Hintergrund ist unscharf. 03.09.2026
Mietvertrag

OLG Zweibrücken:

Mann kann nicht in gekün­digter Woh­nung von Ex-Part­nerin bleiben

Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.

Artikel lesen
Aufgereihte Mülltonnen an der Straße zur Abholung bereit 24.08.2026
Abfallentsorgung

Laut VG Oldenburg sind 130 Meter nicht zu weit:

Anwoh­nern ist es zumutbar, ihre Müll­tonnen zu einem Sam­mel­platz zu bringen

Weil die Müllabfuhr in einer Sackgasse nicht wenden kann, sollten die Anwohner ihre Tonnen 130 Meter weit ziehen müssen. Das ist zumutbar, entschied das VG Oldenburg. Wegen einer neuen Lösung war die Maßnahme aber nicht mehr erforderlich.

Artikel lesen
Großer Greifkran für Müll räumt Asche nach dem Verbrennungsvorgang weg 24.08.2026
Klimaschutz

VG Berlin zum nationalen Emissionshandel:

EU-Aus­nahme schützt Müll­ver­b­renner nicht vor deut­schem CO₂-Preis

Die EU nimmt Müllverbrennung von ihrem Emissionshandel aus. Darf Deutschland trotzdem nationale CO₂‑Zertifikate verlangen? Ja, entschied das VG Berlin. Die Urteile betreffen eine ganze Branche und verteuern womöglich die Müllgebühren.

Artikel lesen
Stefanie Hubig bei einem Beusch beim FSV Mainz 05. 19.08.2026
Mietwohnung

Änderungen im Mietrecht:

Hubig will Einbau von Kli­ma­an­lagen erleich­tern

Hitzesommer werden häufiger, Klimaanlagen für viele Mieter attraktiver. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will deshalb das Mietrecht ändern, denn wer in einer Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen möchte, trifft derzeit auf viele Probleme.

Artikel lesen
Tempo 30-Schilder auf der Landshuter Allee; darunter das Schild "Luftreinhaltung" 07.08.2026
Straßenverkehr

Neuer OB bestätigt Kurswechsel auf Landshuter Allee:

Mün­chen hält sich jetzt doch an Tempo-30-Gerichts­be­schluss

Münchens Oberbürgermeister hält an Tempo 30 auf der Landshuter Allee fest. Nach einem Kurswechsel der Stadt erklärt die Deutsche Umwelthilfe ihr Klageverfahren für erledigt. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein.

Artikel lesen
Ein Rentner kontrolliert seine alte Gasheizung 14.07.2026
Umweltschutz

DUH hält neues Gebäudegesetz für formell verfassungswidrig:

Bun­des­prä­si­dent soll Gesetz nicht unter­zeichnen

Das am Freitag verabschiedete "Heizungsgesetz" hätte der Zustimmung des Bundesrats bedurft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des DUH-Anwalts Remo Klinger. Er fordert den Bundespräsidenten auf, das Gesetz nicht auszufertigen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

08.10.2026, New York

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - Chicago

10.10.2026, Chicago

Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH