Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 13:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/gesetzgebung-reform-sexualstrafrecht-kinderpornografie
Fenster schließen
Artikel drucken
13216

Reform des Sexualstrafrechts: "Gesetzgebung für die geistige Unterschicht"

von Constantin Baron van Lijnden

17.09.2014

Mann mit Kamera (Symbolbild)

© dannas - Fotolia.com

Im Zuge des Strafverfahrens gegen Sebastian Edathy ist das Sexualstrafrecht in den Fokus von Justizminister Heiko Maas gerückt. Dessen Entwurf für schärfere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat das Kabinett heute verabschiedet. Experten sehen das Papier kritisch: Die Strafbarkeit werde unzulässig weit vorverlagert, ein populistisches Thema auf rechtsstaatlich bedenkliche Weise ausgeschlachtet.

Anzeige

Der am Mittwoch von der Regierung beschlossene Entwurf sieht vor, dass sogenannte "Posing-Aufnahmen", also Darstellungen von Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", dem Begriff der "kinderpornographischen Schriften" unterfallen. Hierbei handele es sich lediglich um eine Klarstellung, da Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Darstellungen auch nach bisheriger Rechtslage schon strafbar gewesen seien. Der Strafrahmen für den Besitz solcher Schriften wird zudem um ein Jahr auf nun maximal drei Jahre erhöht.

"Meines Wissens nach wurde auch der bisherige Strafrahmen von zwei Jahren in den seltensten Fällen ausgeschöpft", sagt dazu der Direktor des Instituts für Medienstrafrecht in Köln, Prof. Marco Gercke. "Die Änderung ist also weitgehend symbolischer Natur und wird wohl nur in besonders extremen Sachverhalten Bedeutung erlangen."

Der Entwurf enthält zudem eine Erweiterung hinsichtlich der möglichen Übertragungs- und Darstellungsweisen von kinderpornographischen Inhalten. Der Begriff der "kinderpornographischen Schriften" umfasst zwar auch digitale Medien, Strafbarkeitslücken wurden jedoch für solche Konstellationen befürchtet, in denen die Inhalte nicht dauerhaft gespeichert, sondern, etwa in Form eines Streams, nur vorübergehend in den Arbeitsspeicher des Rechners geladen werden. § 184d Strafgesetzbuch (StGB) stellt nun klar, dass die vorangehenden §§ 184 bis 184c auch in solchen Fällen greifen. Eine vergleichbare Änderung findet sich zudem in § 176 Abs. 4 StGB, um Fälle des sogenannten "Cyber-Groomings", also der Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Internet, besser erfassen zu können.

"Die Änderung ist begrüßenswert und wurde in der Literatur schon seit langem gefordert", sagt Gercke, "besser wäre es allerdings gewesen, man hätte gleich beim Schriftenbegriff selbst angesetzt. Durch die nun gewählte Konstruktion wird das Strafrecht wieder ein Stück weit verschachtelter und jedenfalls für den Laien, im Grunde aber auch für die Juristen selbst, schwerer durchschaubar."

"Von amerikanischer Prüderie inspiriert"

Nicht bloß kosmetische Kritik regt sich indes an einer Neuerung, welche den Tatbestand der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (§201a StGB) betrifft. Dieser soll künftig auch Sachverhalte erfassen, in denen Nacktaufnahmen einer anderen Person "unbefugt" angefertigt werden. Auf einen pornographischen oder auch nur sexuellen Kontext kommt es insoweit nicht an; auch muss das Opfer, entgegen dem Eindruck, der in einigen Medienberichten geschaffen wurde, keineswegs minderjährig sein. Justizminister Heiko Maas betonte bei der Veröffentlichung des Entwurfs zwar, "dass nichts kriminalisiert werden soll, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand."

Gleichwohl stößt diese sehr weite Regelung bei vielen Rechtsexperten auf Ablehnung. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Dr. Wolfgang Ewer etwa, sprach von einer "unverhältnismäßigen Vorverlagerung der Strafbarkeit, wenn schon das Fotografieren im privaten Raum ohne strafbare Absicht unter Strafandrohung gestellt werden soll."

Deutliche Worte fand auch die Strafrechtlerin Prof. Dr. Monika Frommel, die Maas' Vorhaben in diesem Punkt als "von amerikanischer Prüderie inspiriert" und "hinsichtlich der Wahrung rechtsstaatlicher Garantien wie des Bestimmtheitsgebots auf dem Niveau der 1950er Jahre stehend " bezeichnete. An eine neutrale Handlung wie das Fotografieren eines nackten Menschen in nicht-sexueller Pose anzuknüpfen, hält sie für "evident verfassungswidrig". Allenfalls die – ebenfalls vorgesehene – Strafbarkeit der späteren Übertragung solcher Aufnahmen sei haltbar. Doch auch hierfür sei das StGB der falsche Ort: Ein entsprechendes Verhalten könnte vielmehr schon heute nach den §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verfolgt werden. Dass dies in der Regel nicht geschehe, liege an der defizitären personellen Ausstattung der Behörden, die ein sehr viel dringlicheres Problem darstelle.

Gercke zeigt sich zudem hinsichtlich einer anderen Änderung des § 201a StGB skeptisch. Neben Nacktbildern soll dieser künftig nämlich auch solche Aufnahmen pönalisieren, die "geeignet [sind], dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden". Hintergrund für die Neuregelung sind Fälle des sogenannten "Cybermobbings", in denen bloßstellende Bilder von Personen geschossen und ins Internet gestellt werden. "Der gewählte Wortlaut ist aber sehr weit", sagt Gercke. "Man braucht nicht übermäßig viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie etwa Prominente gegen unvorteilhafte Aufnahmen vorgehen könnten, weil sie finden, dass diese ihrem Ansehen erheblich schaden. Das ist, wenn es eine wirksame journalistische Berichterstattung behindert, generell bedenklich. Und es ist doppelt bedenklich, die Herstellung solcher Bilder mit den scharfen Mitteln des Strafrechts zu unterbinden."

Verjährung im Extremfall fast 50 Jahre nach der Tat

Weiterhin sieht der Entwurf eine Verschiebung des Verjährungsbeginns in Fällen des sexuellen Missbrauchs vor. Diese setzt bislang mit Erreichen des 21. Lebensjahres des Opfers ein, die Frist beträgt 20 Jahre. Künftig soll die Verjährung erst mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres beginnen. "Symbolische Gesetzgebung für Opferschutzlobbyisten" nennt Frommel das, denn eine erfolgreiche Beweisführung im Strafprozess sei nach einer so langen Zeit ohnehin praktisch ausgeschlossen. Umgekehrt werde die Rechtssicherheit, der Verjährungsfristen nun einmal dienten, im Namen einer symbolischen Politik geopfert.

Gercke meldet in diesem Punkt allerdings Zweifel an: Der Beweis eines 39 Jahre zurückliegenden Delikts sei nicht nennenswert schwerer als der eines 30 Jahre zurückliegenden. Wenn es Bild- oder Videoaufnahmen gebe, mit denen sich die Tat beweisen lasse, dann könne ein Prozess durchaus auch noch viele Jahrzehnte später mit Erfolg geführt werden.

Im Ergebnis zieht er ein durchwachsen positives Fazit zu dem Papier. "Das Justizministerium hat auf die Kritik, die sich nach der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs regte, durchaus reagiert und zum Beispiel das fehlgeleitete Vorhaben, die Besitzstrafbarkeit von einem Unternehmensdelikt in ein Erfolgsdelikt zu verwandeln, wieder revidiert. Die jetzige Fassung ist mit den europäischen Vorgaben, denen Deutschland seit Jahren hinterherhinkt, zwar immer noch nicht in allen Punkten auf einer Linie, kommt ihnen aber zumindest näher als der status quo."

Frommel hingegen sieht die Änderungen wahlweise als überflüssige Klarstellungen, oder als unzulässige Neuregelungen. "Das Gesetz tut für die Bekämpfung von Kinderpornographie wenig, tritt durch seine unbestimmten Formulierungen und seine ausufernden Strafandrohungen aber rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen. Das ist weder Politik für liberale noch für konservative Wähler, sondern für die geistige Unterschicht an Deutschlands Stammtischen."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Reform des Sexualstrafrechts: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13216 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Kinderpornografie
    • Straftaten
Ein nachdenklicher Gesichtsausdruck, der Unsicherheit und emotionale Konflikte in einem schwierigen familiären Kontext widerspiegelt. 21.04.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 44:

"Zuerst haben die Kinder noch Mama gesagt, dann nur noch Chris­tina"

Die Vernehmung einer Polizeibeamtin sorgt für Streit. Dann schildert die plötzlich eine für den Prozess wohl bedeutende Aussage von Christina Block. All das sorgt für einen emotionalen 44. Tag. Bis einen Angeklagten offenbar die Kräfte verlassen.

Artikel lesen
Polizisten im Einsatz 20.04.2026
Polizei

Interview zur Polizeilichen Kriminalstatistik:

"Men­schen mit Mig­ra­ti­ons­hin­ter­grund werden eher ange­zeigt"

BMI und BKA haben die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 vorgestellt. Der Innenminister betont wieder den hohen Anteil an Zugewanderten, doch die Statistik muss unter Vorbehalten gelesen werden, sagt Susann Prätor im Interview.

Artikel lesen
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

DLA Piper UK LLP, Frank­furt am Main

Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH