Druckversion
Samstag, 15.11.2025, 03:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/gefahrenabwehr-luftverkehr-voegel-flughafen-tierschutz-infrastruktur-sicherheit
Fenster schließen
Artikel drucken
26327

Gefahrenabwehr im Luftverkehr: Wenn der Vogel das Flug­zeug stört

von Prof. Dr. Ulrich Hösch

08.01.2018

Vögel und Flugzeug

© Christian Schwier - stock.adobe.com

Machen wir uns nichts vor: Wenn es hart auf hart kommt, steht der sichere Betrieb der Flughäfen in der Prioritätenliste vor dem Vogelschutz. Doch in weiten Teilen ist ein friedliches Miteinander möglich, erklärt Ulrich Hösch.

Anzeige

Vogelparadies Flughafen – das klingt zunächst einmal fernliegend, wenn man bedenkt, dass seit Jahrzehnten vor den Gerichten immer wieder um die Vereinbarkeit von Flughafenbetrieb mit Luftsicherheit und Vogelschutz gestritten wird. Tatsächlich aber entwickeln sich rund um Flughafengelände Lebensräume für Vogelarten, in denen Tier und Technik nebeneinander gut funktionieren.

Dennoch bleibt der Zusammenstoß von Luftfahrzeugen mit Vögeln, der sog. Vogelschlag, ein erhebliches Problem für die zivile Luftfahrt und den Betrieb von Flughäfen. In den vergangenen Jahren sind in Folge von Vogelschlägen wiederholt Totalverluste von Flugzeugen auch mit Todesfällen aufgetreten. In besonderer Erinnerung ist die Notlandung eines Airbus der US Airways im Hudson River am 15. Januar 2009 aufgrund einer Kollision mit Wildgänsen.

Häufiger führen Vogelschläge zu Triebwerksschäden und damit zu Flugausfällen. Derartige Ereignisse gehören gemäß dem nationalen und europäischen Recht sowie den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu den sicherheitsrelevanten Ereignissen, sie müssen also dem Luftfahrtbundesamt gemeldet werden – im Jahr 2016 war das 991 mal der Fall. Die Vermeidung des Vogelschlages zählt dementsprechend zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr und zur Gewährleistung der Betriebsfähigkeit durch den Flugplatzbetreiber. Der setzt dafür so genannte Bird Controller ein.

Solange der Lärm die Kommunikation nicht stört

Zwar ist die Arbeit dieser Vögel-Kontrolleure unmittelbar darauf gerichtet, Gefahren für den aktuellen Flugbetrieb abzuwehren. Bekämpfen dürfen sie die Tiere jedoch nicht. Ihre Tätigkeit wird begrenzt durch Anforderungen des deutschen und europäischen Naturschutzrechtes. Denn innerhalb und in unmittelbarer Umgebung von Verkehrsflughäfen sind inzwischen einige Gebiete als europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen. So umfasst das "Nördliches Erdinger Moos" auch die Grünflächen unmittelbar um die Start-und Landebahn des Verkehrsflughafens München. In Frankfurt und Köln finden sich ebenfalls Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Umgebung der Flughäfen.

Für wiesenbrütende Vögel wie Großer Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche oder Wachtelkönig sind die Wiesen ein Paradies. Fressfeinde wie Füchse sind ebenso ausgesperrt vom Flughafengelände wie Spaziergänger, freilaufende Hunde und Radfahrer. Demgegenüber hat der Lärm, der von den Flugzeugen ausgeht, einen untergeordneten Einfluss auf die Wahl des Habitats. Offensichtlich reicht der Krach der Flugzeuge nicht aus, um die artspezifische Kommunikation etwa bei der Jungenaufzucht oder bei der Gefahrenwarnung zu stören.

Zwischenzeitlich lassen die regelmäßigen Beobachtungen am Verkehrsflughafen München den Schluss zu, dass sich dort – gemessen an der Zahl der Brutpaare – inzwischen das größte Brutgebiet des Großen Brachvogels in Bayern befindet. Auch der Kiebitz findet hier vermehrt seinen Lebensraum, im Jahr 2016 waren es 160 Brutpaare.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Den Vogelschlag zu vermeiden ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr

  • Seite 2:

    Ein Nebeneinander von Artenschutz und Gefahrenabwehr ist möglich

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gefahrenabwehr im Luftverkehr: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26327 (abgerufen am: 15.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Flugsicherheit
    • Flugverkehr
    • Gefahrenabwehr
    • Tiere
    • Tierschutz
Feuerwerkskörper gehen an Silvester hinter der Oberbaumbrücke in Berlin in den Nachthimmel hoch. 14.11.2025
Kommunen

Gutachten zur Pyrotechnik an Silvester:

"Feu­er­werks­ver­bote sind eine kom­mu­nale Pflicht"

200 Meter Sicherheitsabstand: Laut einem Gutachten der DUH sind Kommunen rechtlich verpflichtet, brandempfindliche Gebäude vor Feuerwerk zu schützen. Tun sie das nicht, drohten den Verantwortlichen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen.

Artikel lesen
Kräftemessen unter Pferden (Symbolbild) 12.11.2025
Tiere

LG Koblenz bejaht Schadensersatzanspruch:

Ran­gelnde Hengste beschä­d­igen Stall und ver­letzen sich

Der Offenstall ermöglicht artgerechte Haltung, birgt aber auch Gefahren: Dass sich Hengste darin rangeln, den Stall beschädigen und sich daraufhin verletzen können, hätte eine Stallbetreiberin in diesem Fall vorhersehen können, so das LG.

Artikel lesen
Ein Wels (Silurus glanis), Waller, in einer dunklen Unterwasserhöhle, umgeben von Fels und Muscheln 10.11.2025
Tierschutz

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein:

Schüsse auf Wels vom Brom­bachsee gerecht­fer­tigt

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein zwei Meter langer Wels griff im Sommer Badende im Brombachsee an. Ein Polizist zückte seine Dienstwaffe, ein Angler tötete das Tier – laut Staatsanwaltschaft Ansbach war das in Ordnung.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Fohlen 05.11.2025
Tiere

BGH verneint Schaden bei der Pferdezucht:

Stute mit fal­schem Hengst­samen befruchtet

Pferdezucht ist ein Millionengeschäft. Doch vertauscht ein Tierarzt bei der Befruchtung den Samen zwei prachtvoller Zuchthengste, muss der Stutenhalterin nicht automatisch ein Schaden daraus entstehen, bestätigte der BGH die Vorinstanz.

Artikel lesen
Blitz trifft Flugzeug 16.10.2025
Fluggastrechte

EuGH zu außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr:

Keine Ent­schä­d­i­gung wegen Ver­spä­tung nach Blitz­ein­schlag

Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BOARD CONNECT GmbH
Lei­tung des Ka­tho­li­schen Da­ten­schutz­zen­trums /...

BOARD CONNECT GmbH , Dort­mund

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Frank­furt am Main

Logo von LAFP NRW (Polizei)
Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Logo von Herbert Smith Freehills Kramer LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A mit dem Schwer­punkt ESG...

Herbert Smith Freehills Kramer LLP , Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Köln - Die Winteredition

25.11.2025, Köln

15. Europas größte IP-Konferenz und Fachmesse

24.11.2025, München

NomosWebinar: Praktisch cybersicher – NIS-2 im Unternehmen

01.12.2025

4. Digital Justice Summit

24.11.2025, Berlin

Online-Seminar! § 15 FAO - Fahrzeugrennen und der technische Nachweis dieser sowie die juristischen

24.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH