Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 21:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenminister-fahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer
Fenster schließen
Artikel drucken
38851

Innenministerkonferenz in Lübeck im Dezember: Fuß­ball-Row­dies die Fahr­er­laubnis ent­ziehen?

von Hasso Suliak

22.11.2019

Pyrotechnik im Stadion

Nebojsa - stock.adobe.com

Die Innenminister werden u. a. über schärfere Gesetze gegen Fußballfans beraten. Wer im Stadion stört, soll künftig ggf. mit Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Abbrennen von Pyrotechnik wird vielleicht auch härter bestraft.

Anzeige

Randalierende oder mit Pyrotechnik zündelnde Stadionbesucher stehen erneut im Fokus der Innenminister. Auf ihrer anstehenden Konferenz (IMK) vom 4. bis 6. Dezember in Lübeck sollen Strafverschärfungen im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Sprengstoffgesetz (SprengG) beschlossen werden. Das geht aus einem Entwurf der Tagesordnung für das Treffen hervor, die LTO (mit Stand vom 20. November) vorliegt.

Maßnahmen gegen störende Fußballfans sind auf der IMK traditionell ein Dauerbrenner. Seit Jahren wird etwa darüber diskutiert, ob die Schaffung eines neuen Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik Sinn ergibt. Während sich die Innenminister insoweit bislang nicht zu konkreten Gesetzesänderungen durchringen konnten, beauftragten sie nach der vergangenen Herbst-IMK vor gut einem Jahr in Magdeburg eine Arbeitsgruppe damit, "geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, die sich sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bewegen können." 

Die Arbeitsgruppe hat nun offenbar geliefert. Im Beschlussvorschlag für die anstehende IMK in Lübeck heißt es: "Die IMK ist der Auffassung, dass eine Reform des § 125 StGB 'Landfriedensbruch' und eine Gesetzesinitiative zur Änderung des § 40 SprengG geeignete Mittel darstellen, einerseits den anonymen Schutz einer Menschenmenge aufzuheben und zum anderen der gesellschaftlichen Missbilligung wie auch der tatsächlichen Gefährlichkeit des Umgangs mit Pyrotechnik Ausdruck zu verleihen. Die IMK sieht darüber hinaus eine Möglichkeit, durch eine Änderung des § 69 StGB eine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Störern Sport einzuführen."

Im Sprengstoffgesetz dürfte es den Innministern darum gehen, den Anwendungsbereich auf zugelassene Pyrotechnik-Mittel auszudehnen. Heute scheidet eine Strafbarkeit des nicht gewerbsmäßigen Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände nach dem Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vorsieht) bereits dann aus, wenn durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) konformitätsbewertete oder zugelassene Gegenstände verwendet werden.

Strafverteidiger: "Effekthascherei, die nichts mit geltenden Strafzwecken zu tun hat"

Haupt-Aufreger der IMK-Vorschläge ist jedoch nicht eine mögliche Neuregelung im Sprengstoffgesetz, sondern eher die angestrebte Änderung des § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) und die Überarbeitung des Tatbestands des Landfriedensbruchs. 

Dass Störer in Fußballstadien künftig mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechnen sollen, sorgt bei Anwälten für Kopfschütteln. Der Hannoveraner Strafverteidiger Andreas Hüttl, zu dessen Mandanten seit Jahren auch viele Fußballfans zählen, nannte im Gespräch mit LTO den Vorschlag "vollkommen absurd". Die Entziehung der Fahrerlaubnis diene allein präventiv der Verkehrssicherheit. Zweck der Maßregel sei nicht die Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität. Eine weitergehende, großzügigere Auslegung sei auch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2005 nicht mehr zulässig.

Der Große Senat hatte damals zum einen den präventiven Verkehrssicherheitscharakter der Vorschrift beton sowie angemahnt, dass die Anlasstat "tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen" (Beschl. v.27.04.2005, Az. GSSt 2/04).

Wie Hüttl lehnt auch sein Bochumer Kollege Rechtsanwalt Matthias Düllberg den Vorschlag der Innenminister zur Fahrerlaubnisentziehung ab. Düllberg, der sich seit Jahren mit strafrechtlichen Aspekten rund um den Fußball beschäftigt, macht der Vorschlag der Innenminister ein Stück weit ratlos: "Neben der Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Fahrerlaubnis erschließt sich nicht, weshalb die Verhängung dieser Maßregel zu einer erhöhten Sicherheit gerade im Stadion führen soll. Für mich ist das Effekthascherei, die allein auf einer diffusen Hoffnung auf Abschreckung getragen wird", so Düllberg. Mit den geltenden Strafzwecken habe das jedenfalls nichts zu tun.

Landfriedensbruch durch bloße Anwesenheit im Fanblock?

Erhebliche Bauchschmerzen bereitet den Anwälten auch die von den Innenministern anvisierte Reform des Landfriedensbruchs nach § 125 StGB. Dadurch soll wohl erreicht werden, "dass das bloße 'Dabeisein' in einer unfriedlichen Menge, ohne jegliche eigene kriminelle Handlung, bestraft werden soll", mutmaßt Strafverteidiger Hüttl. Dies sei im Hinblick auf das Demonstrationsrecht "mehr als bedenklich und deutlich zu weit gefasst."

Düllberg hält die Ausweitung der Strafbarkeit auf die Beteiligung an einer Gruppe für äußerst problematisch: "Im Bereich einer Fankurve umso mehr, als dass die Gruppe selbst oft unüberschaubar ist und es an konkreten Handlungen vollkommen Unbeteiligten meines Erachtens nicht zugemutet werden kann, allein durch die Anwesenheit in einem Block bzw. die Zugehörigkeit zu einer Fangruppe pauschal in Verdacht zu geraten."

Düllberg hält Gesetzesverschärfungen rund um den Stadionbesuch für unnötig, die vorhandenen Instrumentarien und Gesetze reichten zur angemessenen Sanktionierung vollkommen aus. "Sobald es zu Verletzungen kommt, greifen die Vorschriften über die Körperverletzung unzweifelhaft ein. Bei entsprechend gefährlichen Verhalten liegt diese oftmals zumindest im Versuch vor", so der Fachanwalt für Strafrecht.

Fußballstadien: "Der sicherste Ort in der Republik"

Ähnlich sieht es auch Strafverteidiger Hüttl: Aus den vergangenen Jahresberichten der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) sei "deutlich" zu entnehmen, dass die Anzahl der Verletzten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen auf niedrigem Niveau liege, teilweise sogar zurückgehe." In Anbetracht der objektiven Zahlen lasse sich feststellen, dass ein Stadion tatsächlich "der sicherste Ort in der gesamten Republik ist", so Hüttl.

Sein Berliner Anwaltskollege Rene Lau, Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, interpretiert das Ansinnen der Innenminister deshalb so: "Offensichtlich geht wieder mal eine Profilierungswelle der Innenminister durchs Land, wer der beste Law-and-Order-Politiker ist."

Ob sich die Innenminister am Ende auf alle diese Maßnahmen werden einigen können, bleibt abzuwarten. Schließlich herrscht bei einer IMK stets das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Hoffnung der Anwälte könnten insbesondere auf Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) ruhen. Dieser hatte sich bereits im vergangenen Jahr auf der IMK gegen härtere Strafen für Pyrotechnik-Sünder ausgesprochen. Statt härterer Strafen sollten lieber die Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen im Stadion verstärkt werden, sagte er damals.

Viel Kritik bei seinen Ministerkollegen hatte Pistorius seinerzeit auch sein Vorschlag eingebracht, das Abbrennen von Pyrotechnik in bestimmten, abgesperrten Bereichen kontrolliert zuzulassen. Diese Maßnahme, die etwa Rechtsanwalt Düllberg für sinnvoll erachtet, ist allerdings auf der IMK in Lübeck nach aktuellem Stand kein Thema.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Innenministerkonferenz in Lübeck im Dezember: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38851 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Fahrerlaubnis
    • Fußball
    • Hooligans
    • Straftaten
Unterstützer der Klimabewegeung protestieren vor de Brandenburger Tor mit einem Banner auf dem steht: "Klimakatastrophe zulassen = kriminell" 10.02.2026
Klimaproteste

LG Potsdam lässt Anklage zu:

Ist die Letzte Gene­ra­tion eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung?

Aktionen gegen die Ölraffinerie PCK, den Flughafen BER und ein Gemälde von Monet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren das Attacken einer kriminellen Vereinigung. Ob das juristisch zutreffend ist? Jetzt ist das LG Potsdam am Zug.

Artikel lesen
Ein Versammlungsteilnehmer in Polen hält ein kleines Plakat hoch, auf dem steht: "From the River to the Sea." 10.02.2026
Antisemitismus

Verfassungsbeschwerde anhängig:

Erstes Ober­lan­des­ge­richt hält "From the River to the Sea” für strafbar

Noch immer herrscht Ungewissheit: Ist "From the River to the Sea" eine strafbare Hamas-Parole? Das hat nun erstmals ein OLG bejaht, ein weiteres neigt dazu. Derweil gehen die Blicke nach Karlsruhe – sowohl zum BGH als auch zum BVerfG. 

Artikel lesen
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
Stephan Osnabrügge ist im Gerichtssaal des LG Frankfurt zu sehen. 04.02.2026
Fussball

LG Frankfurt in der Bandenwerbung-Affäre:

Frei­spruch für DFB Ex-Schatz­meister

Über fünf Jahre nach einer spektakulären Razzia in der DFB-Zentrale wurde der letzte der verbliebenen Angeklagten vom LG Frankfurt am Main freigesprochen. Der DFB hofft auf Rückzahlung einer Millionensumme.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines älteren Priesters im Talar mit Stola, der in einem Innenraum steht und eine Kerze in den Händen hält. 04.02.2026
Skurriles

OLG Hamm zu "fake" Priester:

Face­book­bilder im Talar sind strafbar

Ein Mann zeigt sich öffentlich in Gewändern, die verdächtig nach katholischer Amtskleidung aussehen. Das ist strafbar, bestätigt das OLG Hamm.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Gerichtsszene, in der Justiz und Prozessverlauf dokumentiert werden. Spannung und Aufmerksamkeit sind spürbar. 03.02.2026
Hintergründe

Tag 35 im Block-Prozess:

"Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe"

Ein militärisch präziser Plan, der gründlich schiefgeht: im Block-Prozess schildert Kronzeuge David Barkay, wie die "Rettung der Kinder" zum Fiasko geriet.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Vortrag: Die Wiederherstellung der Erbengemeinschaft durch Gesetzgebung oder Rechtsgeschäft

26.02.2026, Bonn

Update zur E-Rechnungspflicht im Anwaltsberuf 2026

25.02.2026

§ 15 FAO - Überblick Vergaberecht

25.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: eCommerce

25.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Unternehmens­strafrecht

25.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH