Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 15:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/europa-forschungsprojekt-rechtsmittel-strafrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
16738

Rechtsmittel im europäischen Strafrecht: Ein weißes Feld

von Tanja Podolski

28.08.2015

Europaflagge und Richterhammer

Bild: © Zerbor - fotolia.com

Die Strafrechtssysteme in Europa sind ganz unterschiedlich – und dementsprechend auch die Rechtsmittel. Eine europäische Professoren-Gruppe hat nun begonnen, die Systeme zu vergleichen.

Anzeige

Da werden Drogen in der Ferienwohnung eines Niederländers in Polen gefunden oder ein Deutscher hinterzieht Steuern in Luxemburg. Schon läuft die Ermittlungsmaschinerie der Länder an, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden. Doch schon die strafrechtlichen Ermittlungen sind, da genügt bereits ein  Blick nach Frankreich, innerhalb Europas sehr unterschiedlich, – und infolgedessen zwangsläufig auch die Rechtsmittel.

Eine Gruppe von Rechtsprofessoren will die unterschiedlichen europäischen Standards für Rechtsmittel in Strafverfahren in den kommenden zwei Jahren nun genauer untersuchen. Und wird in diesem Zeitraum von der EU-Kommission mit rund 350.000 Euro gefördert werden.

Bisher keine Ländervergleiche zu Rechtsmitteln

Der deutsche Vertreter ist Prof. Dr. Marco Mansdörfer (40) von der Universität des Saarlandes, der schon zum europäischen Strafrecht promoviert hat. "Kein Mensch kennt sich bisher mit den Rechtsmitteln in Ermittlungs- und Strafverfahren der Länder in Europa aus", sagt er. Es gebe bislang schlichtweg dazu keine Ländervergleiche.

Um das zu ändern, werden die Professoren zunächst die Unterschiede in den Verfahrensstufen analysieren, um auf dieser Basis die Rechtsmittel darzulegen. "In Frankreich gibt es etwa ein starkes Ermittlungsverfahren, in dem bereits Beweise endgültig gesichert und beantragt werden", erklärt er. Von daher gebe es auch ganz andere Anforderungen an die Rechtsmittel in diesem Stadium. Daneben stehe dann beispielsweise Deutschland mit dem dreistufigen Verfahren: Ermittlungen, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung. Erst in der Hauptverhandlung werden die Beweise endgültig gesichert.

Analysiert werden zunächst einmal sechs Länder: Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und Polen. "Wir haben rechtlich und politisch interessante Länder ausgewählt", sagt Mansdörfer, alle 27 EU-Mitgliedstaaten wären für den Anfang unmöglich gewesen. Koordiniert wird das Projekt von Professor Silvia Allegrezza von der Universität Luxemburg. Weitere Partner sind die Universitäten Danzig (Polen), Girona (Spanien), Leuven (Belgien) und Poitiers (Frankreich).

Und warum das alles?

Die Idee dahinter ist tatsächlich der Schutz der Betroffenen. "Wir wollen sicherstellen, dass die Regelungen des Art. 13 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art 47 der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) verwirklicht werden", so Mansdörfer. In Art. 13 EMRK ist das Recht auf wirksame Beschwerde geregelt, in Art. 47 GRC das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht. Die EU wolle zunehmend ein einheitlicher Rechtsraum werden. Dafür brauche es dann auch das Wissen darüber, wie Strafverfahren in den unterschiedlichen Ländern gehandhabt werden. Und das sei bisher ein weißes Feld.

"Ziel ist es nun, rechtsstaatliche Standards für ein europaweit einheitliches Schutzniveau zu erarbeiten, damit die in anderen EU-Staaten erhobenen Beweise einen hohen Beweiswert haben", erklärt Mansdörfer. "Bei rechtsstaatlichen Standards darf es im gemeinsamen europäischen Rechtsraum kein Downgrading und Absenken des Schutzniveaus geben."

Stimmen der Kritiker

Mit dieser Aussage geht Mansdörfer auf die Zweifel von Kritikern des Projekts bereits ein: Sie befürchten, dass es in der EU zu einer Angleichung des Rechts kommen könnte mit geringeren Schutzrechten für die Betroffenen – so, als treffe man sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Ziel des Forschungsprojektes sei aber das Gegenteil: "Die Unschuldsvermutung gilt schon einmal in ganz Europa", sagt der Jurist. Ebenso das Recht auf einen gesetzlichen Richter. Es gebe nun einmal einen europäischen Rechtsraum, von dem alle ökonomisch profitierten. "Dann brauchen wir auch ein funktionierendes Strafrecht." Und ein Recht, in dem die Ermittlungsbehörden einander und ihren Ermittlungsergebnissen gegenseitig vertrauen könnten.

Die Europäer bewegten sich immer selbstverständlicher über ihre Binnengrenzen. Sie wohnen in Frankreich, arbeiten in Luxemburg, studieren in Spanien und gründen Firmen in Belgien. Mit der Freizügigkeit werden auch staatenübergreifende Strafverfahren zum Alltagsgeschäft. Mit dem gemeinsamen europäischen Rechtsraum baue Europa "einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf", so Mansdörfer. Damit ein solcher Raum funktionieren kann, müssten auch Ermittlungsbehörden und Justiz der europäischen Mitgliedstaaten  eng zusammenarbeiten. "Diese Zusammenarbeit wird heute durch Unterschiede in den nationalen Rechten erschwert."

Strafrecht als EU-Kompetenz

Die Entwicklung eines supranationalen Rechts wird jedenfalls nicht am Ende der Forschungen  stehen: "Die Verfahren anzugleichen – das könnte die EU nur sehr begrenzt“, schätzt Mansdörfer. "Wir werden in drei Stufen arbeiten: Erst werden wir erforschen, wie der grundrechtliche Stand in Europa ist, dann, wie es in den Referenzländern aussieht und an dritter Stelle, welche Entwicklungen die EU daraus ableiten kann." Der Kommission werden die Ergebnisse vermutlich 2017 vorgestellt, "und ab 2020 wird dann vielleicht mal ernsthaft diskutiert".

Aber losgehen muss die Forschung ja irgendwann einmal – immerhin gab es schon Diskussionen um einen europäischen Staatsanwalt, bei Kartellrechtsverstößen spricht derzeit die EU-Kommission die Strafen aus. "Da sind wir im Strafrecht spät dran." Immerhin sei das Strafrecht mit dem Vertrag von Lissabon 2011 zu einer EU-Kompetenz geworden. Und das, wo es noch nicht einmal ein englisches Wort für Revision gibt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Rechtsmittel im europäischen Strafrecht: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16738 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Europa
    • Fair trial
    • Rechtswissenschaftler
    • Strafverfahren
    • Universitäten und Hochschulen
    • Verfahrensgrundsätze
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Peter Magyar 17.04.2026
Ungarn

Was Populisten wie in Ungarn gefährlich werden kann:

Kor­rup­tion knallt

Viktor Orbán wurde mit überwältigender Mehrheit dreimal wiedergewählt – obwohl sein Abbau von Rechtsstaat und Demokratie in vollem Gang war. Seine Abwahl macht eine Facette des Rechtsstaats sichtbar, die als politisches Argument taugt.

Artikel lesen
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
Urteilsverkündigung im LG München I 14.04.2026
Sexualstrafrecht

LG München I zieht Parallelen zum Fall Pelicot:

Lange Haft­strafe wegen Ver­ge­wal­ti­gung betäubter Frau

Monatelang hat ein Student seine Freundin immer wieder betäubt, brutal missbraucht und dabei gefilmt. Der Mann gesteht die Taten und wird verurteilt. "Pelicot ist kein Einzelfall", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Artikel lesen
Lahav Shapira (r) mit seinem Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vor der Urteilsverkündung beim Landgericht Berlin I am 13.04.2026 13.04.2026
Antisemitismus

LG Berlin mildert Haftstrafe gegen Shapira-Angreifer ab:

Anti­se­mi­ti­sches Tat­motiv nicht ein­deutig fest­s­tellbar

Zwei Schläge und ein Tritt gegen den Kopf: Wegen dieser Brutalität bleibt es bei einer Haftstrafe. Dass der Angriff auf den jüdischen Studenten aus Antisemitismus erfolgte, hielt die Kammer – anders als das Amtsgericht – nicht für belegt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH