Druckversion
Montag, 7.09.2026, 01:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/europa-forschungsprojekt-rechtsmittel-strafrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
16738

Rechtsmittel im europäischen Strafrecht: Ein weißes Feld

von Tanja Podolski

28.08.2015

Europaflagge und Richterhammer

Bild: © Zerbor - fotolia.com

Die Strafrechtssysteme in Europa sind ganz unterschiedlich – und dementsprechend auch die Rechtsmittel. Eine europäische Professoren-Gruppe hat nun begonnen, die Systeme zu vergleichen.

Anzeige

Da werden Drogen in der Ferienwohnung eines Niederländers in Polen gefunden oder ein Deutscher hinterzieht Steuern in Luxemburg. Schon läuft die Ermittlungsmaschinerie der Länder an, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden. Doch schon die strafrechtlichen Ermittlungen sind, da genügt bereits ein  Blick nach Frankreich, innerhalb Europas sehr unterschiedlich, – und infolgedessen zwangsläufig auch die Rechtsmittel.

Eine Gruppe von Rechtsprofessoren will die unterschiedlichen europäischen Standards für Rechtsmittel in Strafverfahren in den kommenden zwei Jahren nun genauer untersuchen. Und wird in diesem Zeitraum von der EU-Kommission mit rund 350.000 Euro gefördert werden.

Bisher keine Ländervergleiche zu Rechtsmitteln

Der deutsche Vertreter ist Prof. Dr. Marco Mansdörfer (40) von der Universität des Saarlandes, der schon zum europäischen Strafrecht promoviert hat. "Kein Mensch kennt sich bisher mit den Rechtsmitteln in Ermittlungs- und Strafverfahren der Länder in Europa aus", sagt er. Es gebe bislang schlichtweg dazu keine Ländervergleiche.

Um das zu ändern, werden die Professoren zunächst die Unterschiede in den Verfahrensstufen analysieren, um auf dieser Basis die Rechtsmittel darzulegen. "In Frankreich gibt es etwa ein starkes Ermittlungsverfahren, in dem bereits Beweise endgültig gesichert und beantragt werden", erklärt er. Von daher gebe es auch ganz andere Anforderungen an die Rechtsmittel in diesem Stadium. Daneben stehe dann beispielsweise Deutschland mit dem dreistufigen Verfahren: Ermittlungen, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung. Erst in der Hauptverhandlung werden die Beweise endgültig gesichert.

Analysiert werden zunächst einmal sechs Länder: Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und Polen. "Wir haben rechtlich und politisch interessante Länder ausgewählt", sagt Mansdörfer, alle 27 EU-Mitgliedstaaten wären für den Anfang unmöglich gewesen. Koordiniert wird das Projekt von Professor Silvia Allegrezza von der Universität Luxemburg. Weitere Partner sind die Universitäten Danzig (Polen), Girona (Spanien), Leuven (Belgien) und Poitiers (Frankreich).

Und warum das alles?

Die Idee dahinter ist tatsächlich der Schutz der Betroffenen. "Wir wollen sicherstellen, dass die Regelungen des Art. 13 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art 47 der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) verwirklicht werden", so Mansdörfer. In Art. 13 EMRK ist das Recht auf wirksame Beschwerde geregelt, in Art. 47 GRC das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht. Die EU wolle zunehmend ein einheitlicher Rechtsraum werden. Dafür brauche es dann auch das Wissen darüber, wie Strafverfahren in den unterschiedlichen Ländern gehandhabt werden. Und das sei bisher ein weißes Feld.

"Ziel ist es nun, rechtsstaatliche Standards für ein europaweit einheitliches Schutzniveau zu erarbeiten, damit die in anderen EU-Staaten erhobenen Beweise einen hohen Beweiswert haben", erklärt Mansdörfer. "Bei rechtsstaatlichen Standards darf es im gemeinsamen europäischen Rechtsraum kein Downgrading und Absenken des Schutzniveaus geben."

Stimmen der Kritiker

Mit dieser Aussage geht Mansdörfer auf die Zweifel von Kritikern des Projekts bereits ein: Sie befürchten, dass es in der EU zu einer Angleichung des Rechts kommen könnte mit geringeren Schutzrechten für die Betroffenen – so, als treffe man sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Ziel des Forschungsprojektes sei aber das Gegenteil: "Die Unschuldsvermutung gilt schon einmal in ganz Europa", sagt der Jurist. Ebenso das Recht auf einen gesetzlichen Richter. Es gebe nun einmal einen europäischen Rechtsraum, von dem alle ökonomisch profitierten. "Dann brauchen wir auch ein funktionierendes Strafrecht." Und ein Recht, in dem die Ermittlungsbehörden einander und ihren Ermittlungsergebnissen gegenseitig vertrauen könnten.

Die Europäer bewegten sich immer selbstverständlicher über ihre Binnengrenzen. Sie wohnen in Frankreich, arbeiten in Luxemburg, studieren in Spanien und gründen Firmen in Belgien. Mit der Freizügigkeit werden auch staatenübergreifende Strafverfahren zum Alltagsgeschäft. Mit dem gemeinsamen europäischen Rechtsraum baue Europa "einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf", so Mansdörfer. Damit ein solcher Raum funktionieren kann, müssten auch Ermittlungsbehörden und Justiz der europäischen Mitgliedstaaten  eng zusammenarbeiten. "Diese Zusammenarbeit wird heute durch Unterschiede in den nationalen Rechten erschwert."

Anzeige

Strafrecht als EU-Kompetenz

Die Entwicklung eines supranationalen Rechts wird jedenfalls nicht am Ende der Forschungen  stehen: "Die Verfahren anzugleichen – das könnte die EU nur sehr begrenzt“, schätzt Mansdörfer. "Wir werden in drei Stufen arbeiten: Erst werden wir erforschen, wie der grundrechtliche Stand in Europa ist, dann, wie es in den Referenzländern aussieht und an dritter Stelle, welche Entwicklungen die EU daraus ableiten kann." Der Kommission werden die Ergebnisse vermutlich 2017 vorgestellt, "und ab 2020 wird dann vielleicht mal ernsthaft diskutiert".

Aber losgehen muss die Forschung ja irgendwann einmal – immerhin gab es schon Diskussionen um einen europäischen Staatsanwalt, bei Kartellrechtsverstößen spricht derzeit die EU-Kommission die Strafen aus. "Da sind wir im Strafrecht spät dran." Immerhin sei das Strafrecht mit dem Vertrag von Lissabon 2011 zu einer EU-Kompetenz geworden. Und das, wo es noch nicht einmal ein englisches Wort für Revision gibt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Rechtsmittel im europäischen Strafrecht: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16738 (abgerufen am: 07.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Europa
    • Fair trial
    • Rechtswissenschaftler
    • Strafverfahren
    • Universitäten und Hochschulen
    • Verfahrensgrundsätze
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Michael Kubiciel 04.09.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Michael Kubi­ciel

"Die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe in § 211 StGB gehört ersetzt", meint Michael Kubiciel. Der Universitätsprofessor verrät, was er gerade liest, wer ihn geprägt hat und was aus seiner Sicht “gute Lehre” auszeichnet.

Artikel lesen
Eine Person wird zu einem Hubschrauber geführt. Ein mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen hatte zuvor beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eine Haftprüfung. 03.09.2026
Strafverfahren

Hanseatisches OLG:

Haupt­ver­fahren zu Nord-Stream-Anschlägen eröffnet

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines werden in Hamburg vor Gericht aufgearbeitet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren eröffnet.

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Marko Voß, Ingo Bott und David Rieks auf dem Weg in den Gerichtssaal 30.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 74:

Die Bande der Ver­tei­diger bre­chen

Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) und Wahlprogramm-Architekt Hans-Thomas Tillschneider auf einer Wahlkampfveranstaltung, 21.08.2026. 29.08.2026
AfD

AfD winkt Sieg bei Landtagswahl:

So gefähr­lich wäre eine AfD-Regie­rung in Sachsen-Anhalt

Bürgerwehren, Sonderklassen für Flüchtlingskinder, Öffentlich-Rechtliche abschaffen: Mit diesen Forderungen tritt die AfD in Sachsen-Anhalt an. Welcher Schaden droht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Bauturbo und Gebäude-E-Gesetz

14.09.2026

Erfolgreiche Vertretung im Familienrecht: Sozialrechtliches Praxiswissen

14.09.2026

Vom Bürgergeld 2025 zum Grundsicherungsgeld 2026: Der Einkommens- und Vermögensschutz im SGB II

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH