Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 19:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-erweigert-markenschutz-des-goldhasen
Fenster schließen
Artikel drucken
6267

EuGH verweigert Markenschutz: Der Goldhase scheitert auch in Luxemburg

von Julia Dönch, M.A.

25.05.2012

Goldhase

© Pilipipa - Fotolia.com

Sie sind possierlich, flauschig, hoppeln flink umher und wecken bei menschlichen Betrachtern nicht selten Beschützerinstinkte. Doch dies können nicht alle Vertreter der Spezies "Hase" für sich beanspruchen: Dem Lindt-Goldhasen versagten Gerichte schon öfter ihre markenrechtliche Unterstützung. Warum auch die Richter des EuGH am Donnerstag kein Herz für den Schokohasen zeigten, erklärt Julia Dönch.

Anzeige

Hierzulande erfreut er sich an Ostern großer Beliebtheit: Der Schokoladenhase der Schweizer Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG. In goldene Folie verpackt taucht er alljährlich in deutschen Supermarktregalen auf. Doch der Erfolg der goldenen Süßigkeit ruft Nachahmer auf den Plan.

Um ihr Produkt vor der Konkurrenz zu schützen, entschloss sich Lindt & Sprüngli deshalb im Mai 2004, ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Hasen aus Schokolade, verpackt mit Goldfolie und mit einem goldenen Glöckchen an einem roten Band um den Hals für "Schokolade, Schokoladewaren" als Gemeinschaftsmarke anzumelden. Der "Goldhase" sollte so auch seinen Weg in das Gemeinschaftsmarkenregister finden, nachdem er als nationale Marke bereits in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt war.

Das Gemeinschaftsmarkenamt in Alicante wies die Markenanmeldung jedoch zurück: Der Goldhase sei eine insbesondere zur Osterzeit übliche Schokoladenfigur. Somit begründeten weder seine Form, noch die goldene Verpackung oder sein Glöckchen-Halsband die für einen Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft. Vielmehr sähen die Verbraucher in dem Goldhasen aufgrund seiner üblichen Gestaltungselemente keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen als Hersteller des Schokoladenlangohrs. Die Eintragung des 3-D-Zeichens als Marke scheide somit aus.

Die fehlende Unterscheidungskraft könne zwar im Einzelfall durch die so genannte Verkehrsbekanntheit überwunden werden: Wenn der Goldhase im gesamten Territorium der Europäischen Union den Verbrauchern weithin bekannt wäre, stünde einer entsprechenden Markeneintragung auch beim Gemeinschaftsmarkenamt nichts entgegen. Eine grenzübergreifende Prominenz des Goldhasen habe der Hersteller aber nicht nachweisen können. Der Schweizer Schokoladenfabrikant habe zwar Unterlagen zu Verkehrsbefragungen aus  Deutschland vorlegen können. Die Bekanntheit in der Bundesrepublik allein sei aber nicht ausreichend.

Von Alicante bis nach Luxemburg

Also gewährte das Gemeinschaftsmarkenamt dem Goldhasen keinen Markenschutz. Dieser ließ sich hiervon nicht beeindrucken und gab sich alles andere als hasenfüßig: Nachdem die Markenanmeldung auch im Beschwerdeverfahren erfolglos blieb, begab sich der goldene Mümmler auf den langen Weg nach Luxemburg zu den Gerichten der Europäischen Union.

In der Klage gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung zeigte der Goldhase sich nochmals von seiner besten Seite und machte auf seine besonderen Elemente (kauernde Form, goldene Folienumhüllung und rotes Glöckchen-Halsband) aufmerksam.

Doch auch den Richtern des Gerichts der Europäischen Union (EuG) genügten weder einzelne dieser Elemente noch deren Gesamtheit, um den Goldhasen als Gemeinschaftsmarke zu schützen: Alles nichts Besonderes, sondern vor allem ein einfacher Osterhase ohne nachgewiesene Verkehrsbekanntheit, lautete das Urteil im Dezember 2010 (Az. T-336/08) mehr als sechseinhalb Jahre nach der Gemeinschaftsmarkenanmeldung. 

Der Goldhase ist ein geduldiges Tier

Während der langen Dauer des Markenanmeldeverfahrens war aus dem Goldhasen ein echter alter Hase hinsichtlich der Luxemburger Richterschaft geworden. Unbeeindruckt machte er sich an das Rechtsmittel gegen das vernichtende Urteil des EuG. Jetzt war der dreidimensionale Schokoladenhase bereits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekommen.

Die Argumentation wurde nun grundsätzlicher: Das Gemeinschaftsmarkenamt habe zu Unrecht angenommen, dass der Schokoladenosterhase in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine typische Form für das Osterfest sei. In vielen Mitgliedstaaten könne von einem Schokoladenhasen-Brauch keine Rede sein, so dass in solchen Ländern der Goldhase außergewöhnlich sei. Damit wollte der Goldhase wohl seine Unterscheidungskraft unter Beweis stellen.

Aber auch das half ihm nichts. Der EuGH setzte mit seinem Urteil vom Donnerstag (Urt. v. 24.05.2012, Az. C-98/11 P) nun einen Schlusspunkt und bescheinigte dem EuG, rechtsfehlerfrei die Zurückweisung der 3-D-Marke bestätigt zu haben. Insbesondere hielten die europäischen Richter daran fest, dass die Markenanmelderin die Verkehrsdurchsetzung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätte nachweisen müssen, um zumindest aufgrund der Unterscheidungskraft infolge Benutzung Markenschutz erlangen zu können. 

Dem Goldhasen bleiben somit derzeit nur die nationalen Markenrechte, die er in der Vergangenheit für sich sichern konnte. Und das Urteil des EuGH dürfte nachahmenden Goldhasen-Jägern neuen Antrieb geben.

Die Autorin Julia Dönch ist Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht im Stuttgarter Büro von CMS Hasche Sigle.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Julia Dönch, EuGH verweigert Markenschutz: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6267 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Markenrecht
Lois Maxwell und Sean Connery in James Bond 007 "Goldfinger" 04.12.2025
Markenrecht

Amazon unterliegt beim BGH:

Kein Schutz für "Miss Money­penny"

Dass mit dem Namen "Moneypenny" Werbung für persönliche Assistentinnen gemacht wird, passte den Rechteinhabern an den "James-Bond"-Filmen nicht. Vor dem BGH scheiterten sie aber, der Filmfigur mangele es an eigenständiger Bekanntheit.

Artikel lesen
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Zwei Spezi-Flaschen des Herstellers Paulaner stehen neben einer Flasche Mio-Mio-Cola-Orange-Mische 11.08.2025
Markenrecht

Spezi vs. Mio Mio:

Ber­entzen geht gegen Spezi-Urteil in Beru­fung

Im Spezi-Streit geht Berentzen nach dem Design-Verbot für seine Mio Mio Cola+Orange-Mische in Berufung. Berentzens Chef kritisiert das Urteil als "lebensfremd" – die Farbkritik des LG München erntet Kopfschütteln.

Artikel lesen
Paulaner Spezi und MioMio Cola-Orange-Mische 05.08.2025
Markenrecht

LG München I zum Kultgetränk:

Pau­laner gewinnt den nächsten Spezi-Streit

Juristisches Hattrick: Die Münchner Brauerei hat zum dritten Mal vor dem LG München I ein Verfahren über ihr deutschlandweit bekanntes Spezi gewonnen. Dieses Mal ging es um Wellen, Farben und die Tapete in einem Studentenzimmer.

Artikel lesen
Ein Ferrari Testarossa im Autohaus (Symbolbild) 02.07.2025
Markenrecht

EuG zum Markenrecht:

Ferraris Testa­rossa bleibt geschützt

Ferrari bleibt Inhaber der Wortmarke "Testarossa", hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Auch der Verkauf von Gebrauchtwagen durch Autohändler sei eine ernsthafte Benutzung der Marke, die den Verfall einer Marke verhindere.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Technische Universität Nürnberg
Voll­ju­rist IP / Geis­ti­ges Ei­gen­tum (m/w/d)

Technische Universität Nürnberg , Nürn­berg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH