Druckversion
Mittwoch, 16.09.2026, 06:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eu-kryptowhrung-gewinn-einkommensteuer-hinterziehung
Fenster schließen
Artikel drucken
44762

Einkommensteuer auf Kryptowährung: EU will "Steu­eroase für Jeder­mann" aus­trocknen

von Dr. Eike Fesefeldt

20.04.2021

Formular zur Einkommensteuererklärung

(c) Pixelot - stock.adobe.com

Die scheinbare Anonymität, die eine Kryptowährung ihren Nutzern bietet, bringt die Verlockung mit sich, Spekulationsgewinne nicht zu versteuern. Eike Fesefeldt geht der Frage nach, was die EU-Kommission gegen dieses Phänomen zu tun gedenkt.

Anzeige

Mit Kryptowährungen, also digitalen Währungen, können Transaktionen verschiedener Art getätigt werden, z.B. der Kauf materieller Gegenstände oder der Bezug von Dienstleistungen. Sie dienen zudem als Vermögensanlage. Hat ein Nutzer zu einem Zeitpunkt einen Währungsbetrag in eine Kryptowährung seiner Wahl eingetauscht, erhält er einen Kryptowährungsbetrag. Tauscht er diesen zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zurück in eine staatliche Währung und erzielt er dabei einen Gewinn, so ist die Differenz als Spekulationsgewinn nach nationalen Einkommenssteuerrecht unter Umständen zu versteuern.

Auch ohne statistische Angaben liegt die Vermutung nahe, dass einige Nutzer von Kryptowährung aufgrund der Anonymität der Transaktionen keine Verfolgung befürchten und sie insoweit auch keine Steuern auf den Spekulationsgewinn zahlen. Nicht umsonst wird gesagt, dass ein Steuerhinterzieher keinen Briefkasten in Panama mehr braucht, sondern nur eine passende Digitalwährung.

Weil die nationalen Steuersysteme nicht auf diese Sachverhalte eingestellt sind, erklärte die EU-Kommission im Jahr 2020 in diesem Zusammenhang die Sorge, „dass die fehlende bzw. vergleichsweise geringe Steuertransparenz auf Ebene der nationalen Steuerverwaltungen im Bereich der Besteuerung von Transaktionen mit bzw. von kryptobasierten-Vermögenswerten potenziell Einnahmeverluste auf Ebene der Mitgliedsstaaten und auch auf Ebene des EU-Haushalts zur Folge“ haben könnte.

(Ungeklärte) einkommenssteuerrechtliche Lage in Deutschland

Auch das deutsche Einkommenssteuersystem ist nicht auf Kryptowährungen eingestellt – und die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. 

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 20.06.2019, Az. 13 V 13100/19) etwa sieht in dem Handel mit Bitcoins ein privates Veräußerungsgeschäft. Daher muss ein Steuerpflichtiger, der zum Beispiel Bitcoins über eine Handelsplattform in Euro umtauscht und damit einen sogenannten Veräußerungsgewinn erzielt, gem. § 22 Nr. 2 iVm § 23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EstG) gegebenenfalls Steuern zahlen muss. 

Es greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EstG. Die Frage, ob Steuern zu entrichten sind, beurteilt sich nach dem Datum der Anschaffung der digitalen Währung. Ganz vereinfacht gesagt sind Gewinne bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr einkommenssteuerfrei, bei einer Haltefrist von weniger als einem Jahr gilt dagegen nur die Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 600 Euro pro Jahr. 

Das Finanzgericht Nürnberg hat dagegen die Frage aufgeworfen, ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen überhaupt steuerlich relevant sind (Beschl. v. 08.04.2020, Az. 3 V 1239/19). Konkret hält es das Gericht für fraglich „[o]b Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne“ zu qualifizieren sind. 

Höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung gibt es nicht und dass der Gesetzgeber klärend eingreift, ist noch nicht zu beobachten. 

Verschleierung von Zahlungsströmen

Auch praktisch ist es für die Finanzverwaltung und die Strafverfolgungsbehörden kompliziert, verschwiegene Spekulationsgewinne im Rahmen von Kryptowährungstransaktionen zu verfolgen.

Die entsprechenden Plattformen sind digital und ihre Nutzer in der Lage, problemlos grenzüberschreitend tätig zu werden. Die gängigen Kryptowährungstechnologien zum Halten oder zum Übertragen erfolgen ohne Vermittler weitgehend dezentral. Es gibt insoweit keinen zentralisierten Kontrollmechanismus, der als Ansprechpartner für die Behörden dienen könnte.

In gewissem Maße machen es Kryptowährungen möglich, Vermögen zu verschleiern. Kryptowährungen sind kein von einer Notenbank herausgegebenes staatliches Geld, sondern werden von einer Computersoftware hergestellt und von einer dezentral organisierten Nutzergemeinde verbreitet. Wenn ein Nutzer die entsprechende Software öffnet, hat er oder sie verschlüsselte Formeln vor sich, die aus Zeichen und Ziffern bestehen. Solange die Nutzer nicht mit ihren privaten Passwörtern in Verbindung gebracht werden, hinterlassen sie bei Transaktionen keine Spuren, die eine Identifizierung möglich machen würden. Aber selbst, wenn ein Passwort bekannt ist, gibt es technische Möglichkeiten, Zahlungsströme weiter zu verschleiern. Wer im Bereich von Kryptowährungen Ermittlungen aufnehmen möchte, müsste die Möglichkeiten der Blockchain Technologie für sich ausnutzen.

Die EU-Kommission hat das Problem erkannt

Die EU-Kommission versucht seit ein paar Jahren die EU-Mitgliedstaaten dahin zu bewegen, das Problem nicht isoliert anzugehen. Diesbezüglich hat sie 2020 im sogenannten „New EU Tax Package“ Maßnahmen zur Ausweitung der Steuertransparenz bei Krypto-Währungen erlassen. Zentrales Instrument des Pakets ist, den nationalen Finanzbehörden eine effektivere Durchsetzung bestehender Steuervorschriften zu ermöglichen, um damit eine angemessene Besteuerung und wirksame Verfolgung von Steuerhinterziehern zu gewährleisten.

Das zentrale Problem in Bezug auf die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten hat die EU-Kommission jedoch erkannt: Die bestehenden Vorschriften sehen keine Meldepflicht bezüglich Krypto-Assets vor, zudem gibt es kein einheitlicher bzw. gar keinen Austausch von Finanzinformationen zwischen den Mitgliedstaaten. Als Gegenmaßnahme sieht der Plan an mehreren Stellen eine Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden vor. 

Fünf Staaten (USA, Großbritannien, Australien, Kanada und die Niederlande) hatten die Notwendigkeit nach grenzüberschreitenden Ermittlungen schon 2018 erkannt und sich zu einer Koalition namens „Joint Chiefs of Global Tax Enforcement“ zusammengeschlossen. Bislang ist über die Arbeit dieser Koalition nicht viel an die Öffentlichkeit gelangt. Die grundlegende Idee ist aber bekannt: Diese fünf Staaten wollen ihre Kräfte kombinieren, um Strategien zur Informationssammlung zu entwickeln und in gemeinsamen Ermittlungen zu operieren.

Anzeige

Gegenwehr durch innovative Technologien 

Es bleibt abzuwarten, wie effektiv von staatlicher Seite die Schlinge um Kryptowährungssteuersünder gezogen werden kann und ob es weiterhin möglich ist, mehr oder weniger anonym zu handeln. 

Es sollte jedoch jedem Investor bewusst sein, dass der Handel mit Kryptowährungen eine steuerliche Relevanz haben kann und dass sich die Finanzbehörden für etwaige Gewinne interessiert zeigen könnten. Das vorgestellte „New EU Tax Package“ soll nur ein erster Teil einer umfassenden und ehrgeizigen EU-Steueragenda sein, welche in den kommenden Jahren durch innovativere Maßnahmen, die die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft berücksichtigen, ersetzt werden soll.

Auf der anderen Seite sollte der EU-Kommission bzw. den Mitgliedsstaaten klar sein, dass ihre Maßnahmen vermutlich noch innovativere Technologien der Softwareentwickler provozieren werden.

Der Autor arbeitet als Trial Lawyer am Internationalen Strafgerichtshof.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Einkommensteuer auf Kryptowährung: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44762 (abgerufen am: 16.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • EU-Kommission
Bildschirm mit der Website "booking.com" 09.09.2026
Wettbewerbsrecht

EuG bestätigt Übernahmeverbot:

Boo­king.com darf sich Flüge-Platt­form eTra­veli nicht ein­ver­leiben

Booking wollte mit eTraveli ins Fluggeschäft expandieren – und hätte damit nach Ansicht des EuG seine dominante Stellung im Bereich Hotelbuchungen zu sehr stärken können. Das Gericht bestätigt deshalb das ausgesprochene Übernahmeverbot.

Artikel lesen
Lars Klingbeil und Katharina Reiche 08.09.2026
Einkommensteuer

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einkommensteuer:

Viel ver­spro­chen, kaum ent­lastet

Die Bundesregierung versprach Milliardenentlastungen bei der Einkommensteuer. Doch die meisten Bürger werden davon nicht profitieren. Warum von zehn Milliarden Euro Entlastung so wenig übrig bleibt, erklärt Dennis Klein.

Artikel lesen
Ein Wohnmobil auf einem Parkplatz 07.09.2026
Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung:

Ein Wohn­mobil ist keine Zweit­woh­nung

Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.

Artikel lesen
Lars Klingbeil im blauen Anzug vor blauem Himmel 02.09.2026
Einkommensteuer

Steuerreform:

Bun­des­re­gie­rung will kleine und mitt­lere Ein­kommen ent­lasten

Angesichts der Preissprünge bei den Kosten des täglichen Lebens wollen Union und SPD Millionen Haushalte bei der Einkommensteuer entlasten. Mit dem Beschluss der Bundesregierung startet der Gesetzgebungsprozess.

Artikel lesen
Pillenblister, Brille und ein unausgefüllten Formular für die Steuererklärung liegen auf einem Tisch. 31.08.2026
Einkommensteuer

Keine Kassenleistung, aber steuerlich absetzbar:

Kosten für "Hirn­schritt­ma­cher" sind außer­ge­wöhn­liche Belas­tung

Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm…

Artikel lesen
Google-Suche 23.07.2026
Google

Verstöße gegen den Digital Markets Act:

EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Steu­er­be­ra­tung­sas­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2026

24.09.2026, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
KonzernsteuerLounge 2026

30.09.2026, Berlin

Besteuerung von Vereinen und Verbänden

29.09.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Steuerklauseln und Gesellschafts- & Unternehmenskaufverträge

01.10.2026

Aktuelles Steuerrecht – Gesetzgebung, BMF-Schreiben und Rechtsprechung 2025/2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH