Druckversion
Montag, 9.03.2026, 04:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-gesetz-bundesrat-holetschek-zentrale-kontrolleinheit-bayern-csu
Fenster schließen
Artikel drucken
52807

Vor den Beratungen im Bundesrat: Bayern plant Cannabis-SEK

von Hasso Suliak

28.09.2023

Maskierter Polizist einer SEK-Einheit der Polizei (Symbolbild)

Mehr als drei erlaubte Cannabis-Pflanzen auf dem Balkon? In Bayern könnte bald eine Zentraleinheit über die Einhaltung des Cannabisgesetzes wachen. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Bevor sich die Länder am Freitag mit dem Cannabisgesetz befassen, hat Bayern eine zentrale Kontrolleinheit angekündigt, falls das Gesetz in Kraft treten sollte. Vorzugsweise solle das Vorhaben aber im Bundesrat gestoppt werden.

Anzeige

Flankierend zum Münchner Oktoberfest, auf dem gerade Hunderttausende aller Altersklassen legal und teilweise in großen Mengen die gefährliche Droge Alkohol konsumieren*, sorgt sich Bayern um die gesundheitlichen Auswirkungen der geplanten Cannabis-Teillegalisierung.  

Mit Blick auf die am Freitag stattfindende Bundesratssitzung, in der die Länder zum Ampel-Entwurf des Cannabisgesetzes (CannG) Stellung beziehen wollen, verwies Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in einer Erklärung auf erhebliche gesundheitlichen Gefahren vor allem für Jugendliche: "Gerade für junge Menschen sind die gesundheitlichen Gefahren besonders hoch, da ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen – wie Abhängigkeit, Depressionen und Psychosen – besteht und die Gehirnentwicklung bis weit in die dritte Lebensdekade noch nicht abgeschlossen ist."

Holetschek warnte, dass Cannabis-Konsum unter anderem zu Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz führen könne. "Zudem kann es körperliche Erkrankungen wie Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen begünstigen. Die Bundesregierung verharmlost gegen alle Vernunft eine gefährliche Droge als Genussmittel", so der Minister. 

Zuschnitt der "Kontrolleinheit" noch unklar

Für den Fall, dass das Gesetz der Ampel in Kraft treten sollte, kündigte Holetschek eine Art bayerisches Cannabis-Spezialeinsatzkommando (SEK) an, dass akribisch auf die Einhaltung der im Cannabisgesetz geforderten Vorgaben für Anbauvereinigungen und möglicherweise auch für Konsument:innen achten soll: "Bayern wird eine zentrale Kontrolleinheit einrichten, falls der Konsum von Cannabis zu Genusszwecken trotz unseres Widerstands tatsächlich erlaubt wird. Diese Kontrolleinheit soll durch einen strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung durch den Freistaat den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen und so weit wie möglich verhindern."

Wie man sich das konkret vorstellen soll, ist noch unklar. Laufen vielleicht demnächst bewaffnete Sondereinheiten durch die bayerischen Städte und kontrollieren die Einhaltung der Cannabisregeln? Auf Anfrage der dpa erläuterte Holetschek lediglich, dass die Einheit für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie für deren Überwachung zuständig sein solle. "Weitere Details sind in Abstimmung", so der CSU-Politiker. 

"Verstoß gegen Europa- und Völkerrecht" 

Darüber hinaus kündigte der Minister in einer Presseerklärung massiven juristischen Widerstand gegen das Gesetz an: "Wir werden alle rechtlich infrage kommenden juristischen Schritte ergreifen, um gegen das Gesetz vorzugehen, sollte es in Kraft treten." Das Vorhaben der Berliner Ampel bedrohe nicht nur die Gesundheit insbesondere junger Menschen, es verstoße zudem gegen Europarecht und gegen das Völkerrecht, so Holetschek. 

Im letzten Punkt widersprechen Bayerns Einschätzung indes Jurist:innen und die Bundesregierung vehement.  

So wird in der Begründung des CanG ausführlich erläutert, warum das "Säule-1-Gesetz" – nur damit befasst sich aktuell der Bundesrat – mit EU-Recht vereinbar sei, etwa mit Artikel 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25.10.2004 ("Rahmenbeschluss 2004") oder auch dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zum schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Letzteres betreffe von seiner Zielrichtung her ausschließlich Fragen des grenzüberschreitenden Drogenhandels bzw. des grenzüberschreitenden Inverkehrbringens von Drogen. "Handlungen, die allein auf den Eigenanbau zum ausschließlichen persönlichen Konsum abzielen, sind von seinem Anwendungsbereich nicht erfasst", so die Bundesregierung. 

Plenarantrag zum Stopp der Legalisierung

Anstatt gegen ein in Kraft getretenes CannG im Nachhinein juristisch vorgehen zu müssen, wäre es Bayern allerdings viel lieber, der Bundesrat könnte das Vorhaben noch stoppen. Nach aktueller Konzeption ist das Gesetz allerdings als zustimmungsfreies Gesetz ausgestaltet. Das heißt: Die Länder könnten es maximal per Einspruch bremsen aber nicht komplett aufhalten. 

Gleichwohl kündigte Holetschek auch an, dass Bayern am Freitag im Bundesrat die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung beantragen werde. "Wir werden im Bundesrat einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird. Bayern setzt damit ein deutliches Zeichen, dass dieses unverantwortliche Gesetz gestoppt werden muss. Die anderen Länder sollten alle Koalitions-Zwänge hinter sich lassen und für den Gesundheits- und Jugendschutz stimmen – und gegen die Verharmlosung von Cannabis", so Holetschek. 

Dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum CannG am Freitag die Mehrheit der Länder dafür gewinnen wird, der Bundesregierung den Stopp des Vorhabens zu empfehlen, ist jedoch eher unrealistisch. Im Rechtsausschuss verfehlte der Antrag Bayerns – wenn auch nur knapp mit 7:9 Stimmen – die Mehrheit. Dabei schlossen sich auch die Justizressorts von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Bayerns fundamentaler Gegnerschaft an. 

Zustimmungsfrei oder zustimmungspflichtig?

Interessant könnte am Freitag werden, ob die Länderkammer in ihren Beratungen zu der Auffassung gelangt, dass das CannG – anders als von der Ampel geplant- der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier war das rot-grün regierte Land Hamburg bzw. deren Innensenator Andy Grote (SPD) initiativ geworden. Der Innenausschuss des Bundesrates hatte auf Grotes Antrag hin Folgendes entschieden: "Der Bundesrat erachtet das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Er bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um entsprechende Überprüfung." 

Der Rechtsauffassung des Innenausschusses hatten von LTO befragte Juristen widersprochen: Im Rahmen des CannG würden war eine Reihe von Einzelgesetzen geändert, ein offensichtlicher Fall einer zustimmungspflichtigen Materie sei aber nicht dabei: "Weil weder eine Verfassungsänderung notwendig ist noch im aktuellen Entwurf des CannG Vorschriften zu Steuern vorgesehen sind, dürfte eine Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 79 Abs. 2 GG oder Art. 105 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein", sagte etwa der renommierte Cannabis-Rechtsexperte Peter Homberg. 

Auch wenn die Annahme des Grote-Antrages am Freitag durch den Bundesrat noch offen ist, dürften am Freitag zahlreiche Anträge, die eine Verschärfung des CannG zum Inhalt haben, in der Länderkammer eine Mehrheit finden. Zum Beispiel der Antrag, die aktuell noch im Gesetz vorgesehene Altersgrenze von 18 Jahren für die Freigabe von Cannabis auf 21 Jahre anzuheben. 

Präventionskampagne geplant

Die Bundesregierung hat jedenfalls für den Fall, dass das Gesetz im Bundestag beschlossen werden sollte, umfangreiche Maßnahmen zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene vorgesehen: Bundesweit soll z.B. eine einheitliche Plattform errichtet werden, die Informationen zu dem Gesetz und vorhandene Angebote für Prävention, Beratung, Behandlung sowie zu Wirkung, Risiken und "safer-use"-Hinweise bündeln soll.  

Gleichzeitig werde die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterentwickelt, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Für konsumierende Jugendliche sollen zudem niedrigschwellige Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion ausgebaut werden. 

Bayern Gesundheitsminister überzeugt das alles jedoch nicht: "Sollte das Cannabis-Gesetz kommen, müssen wir der leichteren Verfügbarkeit und der damit einhergehenden Verharmlosung etwas entgegensetzen. Deswegen wird Bayern die Prävention weiter ausbauen. Bayern investiert allein in diesem Jahr mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote, während die Bundesregierung die Ausgaben für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Substanzmittelmissbrauchs um 4 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro kürzt. Das ist das völlig falsche Signal." 

Wenn der Bundesrat in der Sitzung am Freitag seine Stellungnahme beschlossen hat, ist wieder die Bundesregierung am Zug. Ihr Beschluss einer Gegenäußerung zur Position der Länder wird in der Kabinettsitzung am 4. Oktober erwartet. Am 12. Oktober dürfte das CannG dann im Bundestag erstmals beraten werden. Mit welchem Inhalt es dann möglicherweise 2024 in Kraft treten könnte, steht in den Sternen.

*Präzisierung durch Redaktion am Tag des Erscheinens, 15.41 Uhr: Allein in den ersten acht Tagen besuchten rund 3,4 Millionen Menschen laut Münchner Stadtportal das Oktoberfest. Der Bierkonsum stieg im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent.  

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vor den Beratungen im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52807 (abgerufen am: 09.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bayern
    • Bundesrat
    • Cannabis-Legalisierung
    • Drogen
    • Gesetzgebung
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
Blick in das Plenum des Bundestags. 26.02.2026
Tarifverträge

Bun­destag ver­ab­schiedet Tarif­t­reu­e­ge­setz:

Öff­ent­liche Auf­träge nur an Unter­nehmen mit Tarif­bin­dung

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit guten Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit im Parlament hat zugestimmt - einige aber nur zähneknirschend.

Artikel lesen
Türschild einer Apotheke mit Schriftzug Geschlossen 19.02.2026
Apotheken

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße:

Wer in Dar­knet-Handel ver­s­trickt ist, darf keine Apo­theke führen

Ein Pfälzer Apotheker soll massenweise Opioide und K.O.-Tropfen für den illegalen Darknet-Handel abgezweigt haben. Das VG Neustadt a. d. Weinstraße bestätigt nun per Eilbeschluss: Die Betriebserlaubnis ist weg – und zwar mit sofortiger Wirkung.

Artikel lesen
CSU-Chef Söder sitzt verkleidet neben weiteren Narren und schaut in sein Weinglas 13.02.2026
Karneval

Bayerischer Ministerpräsident verurteilt:

150 Liter Straf­wein und Pflicht zum Oktober­fest-Besuch

Wegen Täuschung im Bierzelt und Größenwahn verurteilt das Narrengericht Markus Söder zu Strafwein. Wie sich der CSU-Chef vor Gericht verteidigt – und was Peter Altmaier dazu sagt.

Artikel lesen
Eine junge Cannabispflanze in einem großen Topf 06.02.2026
Cannabis-Legalisierung

BayObLG vermutet Verbotsirrtum:

Was genau ist eine Canna­bispflanze?

Drei Cannabispflanzen darf man anbauen, ab der vierten macht man sich strafbar. Das Problem: Was ist eine "Cannabispflanze"? Ein Mann, den das Amtsgericht noch verurteilt hatte, könnte einem Verbotsirrtum unterlegen haben, so das BayObLG.

Artikel lesen
Ein Stapel Akten in Nahaufnahme 03.02.2026
Gesetzgebung

Geplante VwGO-Reform:

Rich­ter­bund for­dert mehr Per­sonal für Ver­wal­tungs­ge­richte

Justizministerin Stefanie Hubig will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen. Dem DRB gehen die Pläne nicht weit genug. Angesichts der bestehenden  "Asylklagewelle" fordert er vor allem mehr Personal statt neuer Prozessregeln.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von orka Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d/*) im Be­reich Pri­va­tes Bau­recht

orka Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Da­ten­schutz­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Wohnungseigentum und Erbbaurecht (zweitägig, 16.03.–17.03.2026)

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH