Eigentlich ist Klaus Tolksdorf für klare Worte bekannt. Doch in dem seit einem Jahr andauernden Personalstreit um den Vorsitz des zweiten Strafsenats beim Bundesgerichtshof (BGH) hatte der BGH-Gerichtspräsident bislang geschwiegen. Das änderte sich am Donnerstag Abend.
Über die Arbeit des Gerichts gebe es leider nicht nur gute Presse, sagte ein angespannt wirkender Tolksdorf vor Journalisten. "Wir machen auch schlechte Schlagzeilen, die dem Ansehen des Gerichts abträglich sind". Das mache Kummer, das mache Sorgen. Daher habe er sich entschlossen, auf dem Jahrespresseempfang des Gerichts doch über die Personalquerelen zu reden. Vor zwei Tagen sei er noch anderer Auffassung gewesen.
Der Grund für den Gerichtspräsidenten, sein Schweigen zu brechen, war die Berichterstattung der letzten Tage über die Verwerfungen beim zweiten Strafsenat. Der hatte sich im Januar eigentlich für nicht rechtmäßig zusammengesetzt erklärt, nachdem dem Vorsitzenden Richter des vierten Strafsenats, Andreas Ernemann, auch der Vorsitz des zweiten Senats übertragen worden war.
Durch das doppelte Arbeitspensum sei verantwortungsvolles richterliches Arbeiten nicht mehr möglich, hatte es geheißen. Vor zwei Tagen ließ der Senat jedoch wissen, dass er aus Gründen der Strafrechtspflege weiter über sämtliche Revisionen entscheiden werde – auch wenn man sich weiterhin für falsch besetzt halte. Alles andere sei mit dem Gebot der Rechtsschutzgewährung nicht zu vereinbaren, wie es am Mittwoch hieß.
Tolksdorf: "Kein Druck auf die Richter ausgeübt"
Nicht wahr sei jedoch, dass das Präsidium zuvor Druck auf die Richter ausgeübt habe, widersprach Tolksdorf Medienberichten. Demnach hatte ein Senatsmitglied am Mittwoch erzählt, sie seien genötigt worden, den Beschluss der falschen Besetzung wieder aufzuheben. Das elfköpfige Gremium habe klären wollen und müssen, wie es nach dem ersten Beschluss des Senats weiter gehen solle, stellte Tolksdorf klar. Denn bei den in einem Strafsenat anstehenden Fällen seien die Angeklagten in 80 bis 90 Prozent der Fälle in Untersuchungshaft. "Nur einen Monat Stillstand bei der Arbeit bedeutet daher für 40 bis 50 Menschen längere U-Haft." Bei der Unterhaltung seien die anstehenden Rechtsfragen dann offen und kontrovers diskutiert worden.
Und wie viele andere Richter an den obersten Bundesgerichten auch sei er nach wie vor der Meinung, dass die beiden Strafsenate mit dem Doppelvorsitz verfassungsgemäß besetzt seien. Der Gerichtspräsident rechnet daher nicht damit, dass Entscheidungen eines der Strafsenate wegen der Doppelbesetzung durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden.
Auch zu Thomas Fischer fand Tolksdorf klare Worte. Fischer hatte sich um den Vorsitz des zweiten Sentas beworben, nachdem diese Stelle wegen des Ruhestandes von Ruth Rissing-van Saan im Februar 2011 vakant geworden war. Der Autor des gleichnamigen Strafrechtskommentars, der zuvor als nächster Vorsitzender des Senats gehandelt wurde, war jedoch abgeblitzt. Denn Tolkdorf hatte den ansonsten mit Höchstnoten bedachten Juristen zuvor herabgestuft. Fischer klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und bekam Recht. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, da sowohl der BGH als auch das Bundesjustizministerium auf Rechtsmittel verzichtet haben.
"Fischer nicht mehr uneingeschränkt fähig, einem Senat vorzustehen"
Er schätze die strafrechtliche Kompetenz und Darstellungskraft des Kollegen Fischer sehr, machte Tolksdorf deutlich. "Auch stimme ich mit kaum einem anderen Kollegen fachlich so sehr überein wie mit ihm." Dennoch halte er den Juristen nicht mehr so uneingeschränkt wie in der Vergangenheit für fähig, einem Senat vorzustehen.
Der Grund waren Tolksdorf Darstellung zufolge zwei Richter und eine Richterin des zweiten Strafsenats, die 2009 und 2010 um Versetzung gebeten hatten. Als Begründung hätten sie angegeben, nicht mehr mit Fischer, vor allem später nicht mit ihm als Vorsitzendem, zusammen arbeiten zu wollen. Das könne man schwerlich als Zufall abtun und so habe er Fragen gestellt und Einzelheiten erfahren.
Mittlerweile habe Fischer auch eine neue Beurteilung von ihm bekommen. Über den Inhalt wollte sich Tolksdorf zwar nicht auslassen. Dem Vernehmen nach hat Fischer jedoch auch gegen die neue Beurteilung geklagt.
Und so dreht sich das Personalkarussell am BGH weiter. Mitte des Jahres geht Ernemann in Ruhestand. Er hoffe, dass bis dahin alles erledigt sei, denn im allgemeinen fänden die Dinge immer irgendwann ein Ende, sagte Tolksdorf und wirkte dabei etwas ratlos.
BGH: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5545 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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