Druckversion
Dienstag, 9.12.2025, 08:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/aussetzung-der-wehrpflicht-auftrag-der-bundeswehr-nicht-in-gefahr
Fenster schließen
Artikel drucken
1278

Aussetzung der Wehrpflicht: Auftrag der Bundeswehr nicht in Gefahr

Dr. jur. Alfred Scheidler

24.08.2010

Wehrpflicht

Bild: Bundeswehr/Stollberg

Sollten die Reformpläne von Verteidigungsminister zu Guttenberg umgesetzt werden, so wäre dies der einschneidenste Umbruch der Bundeswehr seit ihrer Gründung. Die Wehrpflicht würde ausgesetzt und die Armee um ein Drittel verkleinert. Anlass, sich den verfassungsmäßigen Auftrag der Bundeswehr vor Augen zu führen. Dr. Alfred Scheidler blickt ins Grundgesetz.

Anzeige

Guttenbergs Reformpläne sehen vor, die Bundeswehr in den nächsten Jahren von 252.000 auf 163.500 Soldaten zu verkleinern. Die Wehrpflicht soll ausgesetzt und durch einen Freiwilligendienst ersetzt werden.

Das bedeutet, dass Art. 12a Grundgesetz (GG), demzufolge Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können, unangetastet bleibt. Lediglich auf einfachgesetzlicher Ebene (Wehrpflichtgesetz) wird geregelt, dass es bis auf weiteres keine Wehrpflicht mehr gibt. Dies hat den Vorteil, dass der Pflichtdienst jederzeit und ohne Verfassungsänderung wieder eingeführt werden könnte, wenn die Sicherheitslage dies erfordert.

Institutionelle Garantie der Bundeswehr und Einbindung in Bündnisse

Gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Dies beinhaltet eine institutionelle Garantie der Streitkräfte. das heißt, die Bundeswehr könnte nicht einfach komplett abgeschafft werden.

Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt (Art. 87a Abs. 2 GG). Eine solche Zulassung enthält Art. 24 Abs. 2 GG mit der Ermächtigung an den Bund, sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Die Bundesrepublik hat davon Gebrauch gemacht, indem sie den Vereinten Nationen (UN), der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO beigetreten ist.

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 entschieden hat, bietet Art. 24 Abs. 2 GG die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System typischerweise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die im Rahmen dieses Systems stattfinden (BVerfGE 90, 286). Damit lassen sich etwa die Afghanistan-Einsätze der Bundeswehr rechtfertigen.

Amts- und Katastrophenhilfe

Der Verfassungsvorbehalt des Art. 87a Abs. 2 GG erfasst nicht den Einsatz der Streitkräfte außerhalb des militärischen Bereichs. Statthaft sind also humanitäre Einsätze und Katastrophenhilfe im Ausland. Einsätze im Inland dürfen nur innerhalb eng gesteckter Grenzen erfolgen, da anderenfalls die Gefahrenabwehrkompetenz der Länder unterlaufen werden könnte. So regelt Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG, dass die Länder zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall die Streitkräfte anfordern können.

Wenngleich die in den Zeiten des Kalten Krieges ständig vorhandene Bedrohung durch den Warschauer Pakt längst weggefallen ist, hat die Bundeswehr ihren Sinn und Zweck nicht verloren. Das Aufgabenspektrum hat sich verschoben in Richtung humanitärer Einsätze und Einsätze im Rahmen der Bündnispolitik von UN, WEU und NATO.

Die für die Bundeswehr anstehende Schrumpfkur, die in erster Linie von haushalts- und nicht von verteidigungspolitischen Erwägungen geprägt ist, wird daher wohl vor allem von den Bündnispartnern der Bundesrepublik kritisch gesehen werden. Ihren verfassungsmäßigen Auftrag könnte die Bundeswehr aber zweifellos weiter erfüllen. Zudem würde die Aussetzung der Wehrpflicht endlich für die lange vermisste Wehrgerechtigkeit sorgen, die deshalb nicht mehr gegeben ist, weil nur noch 13 bis 16 Prozent eines Jahrgangs zur Bundeswehr eingezogen werde.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alfred Scheidler, Aussetzung der Wehrpflicht: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1278 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Wehrpflicht
Plakat zum Schulstreik 04.12.2025
Schulen

Proteste gegen den Wehrdienst:

Dürfen Schüler streiken?

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.

Artikel lesen
Feldjacken der Bundeswehr hängen an einer Kleiderstange. 13.11.2025
Wehrpflicht

Einigung über Wehrdienst nach langem Streit:

Erstmal kein Los­ver­fahren, dafür aber verpf­lich­tende Mus­te­rung

Nach langem Streit über den neuen Wehrdienst – insbesondere über ein Losverfahren – haben Union und SPD eine Einigung erzielt. Vorgesehen sind eine verpflichtende Musterung, Zielmarken und eine Bedarfswehrpflicht, falls Freiwillige fehlen.

Artikel lesen
Besucher in der Reichstagkuppel in Berlin 26.10.2025
Interview

Interview mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates:

"Die Bür­ger­geld-Reform ist in weiten Teilen Sym­bol­po­litik"

Strafrechtler und Ethikrat-Vorsitzender Helmut Frister spricht über das rechtliche Risiko einer Abtreibungsreform, die Widerspruchslösung bei der Organspende und warum er nicht an die vom BMJV angestrebte effizientere StPO glaubt.

Artikel lesen
Soldaten im Tarnfleck 23.10.2025
Wehrpflicht

Debatte um Wehrpflicht:

Reser­vis­ten­ver­band hält Frei­wil­lig­keit nicht für aus­rei­chend

Die Bundesregierung ringt seit Tagen mit sich: Brauchen wir doch eine Wehrpflicht, um den Personalbedarf der Bundeswehr zu decken? Der Reservistenverband und das Beispiel Norwegen könnten die Entscheidungsfindung hierzulande beeinflussen.

Artikel lesen
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiner (links) mit NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) 16.10.2025
Wehrpflicht

Wehrpflicht per Losverfahren?:

Bun­des­prä­si­dent Stein­meier meldet Zweifel an

Das Wehrdienstgesetz sorgte schon vor seiner ersten Lesung im Bundestag für Streit. Besonders ungewöhnlich: Der Bundespräsident mischte sich bereits ein. Dabei wird über die kontroverse "Wehrpflicht per Losverfahren" noch gar nicht beraten.

Artikel lesen
Bundeswehr 15.10.2025
Wehrpflicht

Trotz Streit in der Koalition:

Bun­destag berät am Don­nerstag über Gesetz­ent­wurf zum Wehr­di­enst

Trotz Streits zwischen Union und SPD bleibt der Zeitplan: Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf zum neuen Wehrdienst. Nach aktuellem Plan soll das Gesetz dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH