Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 22:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/wortkritik-kuscheljustiz-deutsche-gerichte
Fenster schließen
Artikel drucken
18160

Wortkritik: Kuschel­justiz

von Martin Rath

17.01.2016

Welpe mit Teddybär

Bild: © Magnus Pomm - fotolia.com

Das zwischenmenschliche Reibungsverhältnis, das als "Kuscheln" bezeichnet wird, wird von der Justiz nur in Ausnahmebereichen gern gesehen. Trotzdem werden Gerichte mitunter als Veranstalter von "Kuscheljustiz" beschimpft. Man sollte das lieber bleiben lassen.

Anzeige

Die zumeist im Brustton moralischer Empörung vorgetragene Behauptung, in Deutschland werde eine sogenannte "Kuscheljustiz" betrieben, könnte zutreffend sein, wenn sich in der Rechtsprechung ein positives Verhältnis zum Vorgang des Kuschelns nachweisen ließe.

Ein rein wörtliches Verständnis scheint dabei ausgeschlossen. Wortgeschichtlich ist das Verb "kuscheln" mit dem alten Wort "Gutsche" für "Ruhebett" oder dem rheinischen "Kutsch" für das "(Kinder)bett, Lager von Tieren" verbunden. Derartiges Mobiliar findet sich in deutschen Gerichtsräumen regelmäßig nicht.

Zwar hat sich eine Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) laut Urteil vom 8. September 2004 (Az. 2 Sa 66/04) in einem Kündigungsschutzprozess, den ein wiederholt zu spät zur Arbeit erschienener Beschäftigter eines Kfz-Zuliefererbetriebs angestrengt hatte, Teile des Schlafzimmers des Mannes bei Gericht aufbauen lassen. Dies zur Klärung der Streitfrage, ob das damals achtjährige Kind des Klägers in der Nacht den Stecker des Elektroweckers aus der Steckdose habe ziehen können.

Keine Inaugenscheinnahme von Kuschelei

Zur Prüfung der Behauptung, dass "eine derartige kindliche Verhaltensweise höchst ungewöhnlich" sei, ließ sich das LAG Baden-Württemberg allerdings nur "die Originalelektrogeräte des Klägers" bei Gericht aufbauen, um festzustellen "dass sich die Stecker nur mit erheblichem Kraftaufwand aus der Steckdose ziehen lassen". Darüber hinaus stellte das Gericht fest: "Entweder ist ein Kind aus dem Schlaf erwacht und geht dann zum 'Kuscheln' oder Wiedereinschlafen ins Bett der Eltern. Dann zieht es keinen Stecker." Oder das Kind gehe zum "Spielen und Basteln" ins elterliche Schlafzimmer. Dann mache es mehr Lärm als der beste Wecker.

Die Inaugenscheinnahme des Gerichts beschränkte sich also auf die Funktion des Weckers. Ein Aufbau von Schlafzimmermöbeln im Gericht, um auch das Verhältnis von kindlichem Kuschelbedürfnis und verspätetem Arbeitsantritt zu überprüfen, hätte die Grenzen der richterlichen Erkenntnis überschritten.

Immerhin findet sich eine ganze Anzahl von Entscheidungen insbesondere des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG), die dem "Kuscheln" kein neutrales oder abwertendes, sondern ein positives Verständnis entgegenbringen. Nicht ausschließlich, aber gehäuft in diesem Gerichtssprengel wird die Bereitschaft, namentlich von Kindsvätern, mit ihrem Nachwuchs zu "kuscheln" als Indiz für eine vertrauensvolle Vater-Kind-Beziehung herangezogen. Allerdings beschränkt man sich auch hier auf gutachterliche Beobachtungen beziehungsweise die persönliche Anhörung des Kindes (beispielsweise OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.01.2010, Az. 9 UF 66/09; Beschl. v. 22.03.2011, Az. 10 UF 2/11 und weitere).

Kuscheln als Indiz für zwischenmenschliches Unheil

Zudem ist der behauptete oder vollzogene Tatbestand des "Kuschelns" zwischen Kindern und Eltern, namentlich Vätern, der nahezu einzige Bereich, in dem deutsche Gerichte zu einem positiven Begriffsverständnis kommen.

In anderen zwischenmenschlichen Handlungsfeldern haben die Gerichte mit "Kuscheln" in zumeist negativen, wenn nicht verbrecherischen Zusammenhängen zu tun. Beispielsweise wurde das Bundessozialgericht (BSG) in dem Sachverhalt, den es seinem Urteil vom 26. Juni 2001 (Az. B 2 U 25/00 R) zugrunde legte, mit dem Fall einer Auszubildenden Chemielaborantin konfrontiert, deren Ausbilder ihr unter Drohungen gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Sauna- und Schwimmbadbesuche abnötigte, um ihr später vorzuschlagen, "ins Bett kuscheln zu gehen". Dem folgten weitere Nötigungen, später die Vergewaltigung der jungen Frau. Das BSG verneinte übrigens recht wortreich die Anerkennung dieser Vorgänge als Arbeitsunfall.

Bundeswehrkuscheln mit Kugelschreiber

Ebenfalls kein gutes Licht aufs "Kuscheln" werfen Fallgestaltungen in einer Personengruppe, in der eher die Fähigkeit zur fachgerechten Gewaltanwendung erwartet wird. So musste ein langjährig von seinen Vorgesetzten als tadellos beurteilter Soldat straf- und truppendienstgerichtlich zur Räson gebracht werden, weil er Soldatinnen dem Wunsch ausgesetzt hatte, mit ihnen "Händchen zu halten" oder mit ihnen in der Kaserne "zu kuscheln".

Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht fand hierfür kein Verständnis (Urt. v. 24.01.2002, Az. 2 WD 33.01), und ließ sich dabei auch nicht durch eine sehr merkwürdige Praxis des "Kuschelns" in der Bundeswehr irritieren. Es hieß in dem Urteil, dass der Soldat der Soldatin "ohne ihr Einverständnis ihren Reißverschluss der Uniformjacke" öffnete, dieser einen Kugelschreiber entnahm, und diesen dann wieder in die Brusttasche zurückzustecken. Man müsste wohl Anhänger der Freudianischen Psychoanalyse sein, um darin einen (sexuellen) Sinn zu erkennen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Gerichtliche Ungnade gegenüber dem "Kuscheln"

  • Seite 2:

    Ein Begriff minderer intellektueller Güte

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Wortkritik: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18160 (abgerufen am: 16.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Justiz
    • Sprache
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich sitzt mit Schminkutensilien in einem Saal des Landgerichts Halle, Juli 2025 10.04.2026
Strafvollzug

Staatsanwaltschaft Halle äußert sich:

Wie geht es nach der Fest­nahme mit Marla-Svenja Lie­bich weiter?

Nachdem Marla-Svenja Liebich am Donnerstag festgenommen wurde, stellt sich wie vor seiner Flucht die Frage: Wird er seine Haftstrafe im Frauen- oder Männergefängnis verbüßen? Die Staatsanwaltschaft Halle teilt LTO das weitere Prozedere mit.

Artikel lesen
Person hält Spiegel mit Fernandes-Story 29.03.2026
Podcast

Der Fall Ulmen / BND-Befugnisse / Kokain-Staatsanwalt:

Ulmen, Fer­n­andes, Deep­fakes - alles strafbar oder nichts?

Debatte über sexualisierte Bilder im Netz - was wissen wir über den Fall und was muss sich wirklich im Strafrecht ändern. Außerdem im Podcast: Der BND will sich für Cyberkrieg wappnen und ein Staatsanwalt vertickt Infos über Haftbefehle.

Artikel lesen
Nina Zolezzi 25.03.2026
Strafvollzug

Psychologin fordert traumainformierte Gefängnisse:

"Nichts beru­higt das Ner­ven­system so, wie gemeinsam zu tanzen"

Wer Kindheitstraumata hat, wird eher straffällig, belegen Studien. In den USA machen Ehrenamtliche sogenannte Trauma Talks mit den Häftlingen. Warum wir das auch in Deutschland brauchen, erzählt Psychologin Nina Zolezzi.

Artikel lesen
Innenhof des Bundesarbeitsgerichts 24.03.2026
Bundesarbeitsgericht (BAG)

Jahresbericht des BAG für 2025 vorgestellt:

Fast 20 Pro­zent weniger Ver­fahren landen in Erfurt

Das BAG hat die Zahlen für 2025 vorgelegt: Weniger Eingänge, mehr Erledigungen in kürzerer Zeit führen zu einem Rekordtief im Bestand. Mehrere BAG-Urteile hob das BVerfG auf, die Fälle stehen in diesem Jahr zur erneuten Entscheidung an.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re I In­tel­lec­tual Pro­per­ty I Frank­furt...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Per­so­nal­re­fe­rent / Re­fe­rent (m/w/d) der Per­so­nal­lei­tung – St­ra­te­gie und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Team­lei­ter / Team­lei­tung (m/w/d) HR Ser­vices / Ad­mi­ni­s­t­ra­ti­on

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoabend Versorgung: Wichtige Themen rund um die eigene Versorgung

23.04.2026, Bonn

„Best of 2025/2026“: Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil I

23.04.2026

Bewertung und Verschonung bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

24.04.2026

Geldwäscheprävention im Profifußball – Welche Pflichten in Zukunft für Vereine gelten

23.04.2026

Webinar: Datenschutz mit KI für Jurist:innen - mit Dr. Franka Becker

23.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH