Sie wollen einen Juristen beschenken und haben überhaupt keine Ahnung, worüber ein solcher sich freuen könnte? Lassen Sie sich hier inspirieren, denn wir haben täglich mit ihnen zu tun. Frohe Weihnachten!
Täglich haben wir mit ihnen zu tun: Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Unternehmensjuristen, Jurastudenten, Referendare und viele aus der Branche mehr. Sie alle eint die Liebe zum Beruf, denn Jurist wird nicht, wer überhaupt keine Lust darauf hat.
Wenn Sie also einen solchen Beschenken wollen und selbst überhaupt keine Idee haben, dann schauen Sie doch einmal hier. Von klassisch-konservativ über alltagstauglich bis modisch-prüfungsrelevant ist alles dabei. Lassen Sie sich inspirieren. Und vor allem: Kommen Sie gut durch die Weihnachtszeit.
Ihre
LTO-Redaktion
1/7: Ein klassisches Accessoire
Wer den Status als Jurastudent verbergen möchte, ist mit diesem Accessoire nicht gut beraten – aber wer will das auch? Hier kommt das optimale Geschenk für alle, die Schönfelder und Sartorius noch durch die Gegend tragen müssen und wollen: die Schönfeldertasche von the lawyal one. Gefertigt aus Kunstleder oder Canvas ist das Stück vegan, die Kunstledervariante hat ein Extrafach für Stifte und Lineal (unterstreichen ist wichtig!).
Jedem Exemplar liegt außerdem eine Buchstütze bei, die man ansonsten ohnehin irgendwann gekauft hätte, und in den Farben der Tasche gibt es mehrere Lesezeichen, um die wichtigen Stellen der Gesetze schnell parat zu haben.
Ein Betriebswirtschaftler und ein Jurist haben die Taschen kreiert – und bisher läuft das Geschäft. Das Start-up hat gerade die nächste Charge produziert. Wer also noch keine hat: Die Tasche aus Canvas für 49,99 Euro gibt es in grau, khaki oder schwarz, die Kunstleder-Edition in modischem blau, rot oder rosa.
2/7: Eine Berühmtheit zum Ansehen
Barbie-Hersteller Mattel hat die Kinder in den USA gefragt, was ihr Lieblingsjob sei. Die Mehrheit antwortete: Richterin. Und so wurde er Beruf des Jahres 2019.
Eine Erklärung für diese Begeisterung dürfte unter anderem ein reales Vorbild sein: So wurde das Leben der amerikanischen Supreme-Court-Richterin Justice Ruth Bader Ginsburg, kurz RBG, dieses Jahr gleich zweimal verfilmt. "RBG - Ein Leben für die Gerechtigkeit" heißt ein Dokumentarfilm, der in Deutschland auch in ausgewählten Kinos lief.
Bekannt wurde die mittlerweile 86-Jährige zunächst als Prozessanwältin für Freiheitsrechte. Bereits ab den 1970er Jahren stand sie damit für eine Prozessführung, die man heute auch als "strategic litigation" bezeichnet. Verfahren für Verfahren ging sie gegen systematische Diskriminierungen in der amerikanischen Gesellschaft vor. 1993 wurde sie Supreme-Court-Richterin. Mittlerweile ist sie auch zu einer Pop-Figur geworden, das Kürzel "RBG" wurde zu "Notorious RBG" erweitert - eine Anspielung auf den Rapper "Notorious B.I.G.". Notorious bedeutet übrigens berüchtigt.
Und so ist es kein Wunder, dass sie im Mittelpunkt eines Films über sich selbst steht. Der ist immer nah an ihr dran, die Zuschauer lernen "RBG" im Gespräch auf dem Sofa kennen, beim Fernsehschauen oder im Fitnessclub (sie schafft im Film immer noch zwanzig Liegestütze). Dazwischen gibt es Originalaufnahmen, sogar solche aus dem Supreme-Court, zu hören. Der Film ist unbedingt empfehlenswert, auch weil er viel über die Entwicklung des Supreme Courts erzählt. Und er birgt natürlich eine bittere Tragik in sich. Denn die mittlerweile gesundheitlich schwer angeschlagene Ruth Bader Ginsberg weiß, solange sie lebt und weiterarbeitet, wird ihr Sitz nicht von der konservativen Trump-Mehrheit nachbesetzt werden können. Es ist genau der Sitz, der die Mehrheitsverhältnisse am höchsten Gericht der USA endgültig verschieben würde.
"RBG - Ein Leben für die Gerechtigkeit" (Originaltitel: "RGB - Hero, Icon, Dissenter."), 2018, ca. 94 Minuten, DVD, Deutsch Englisch, Koch Films
3/7: Die Liebe zum Beruf
Eine Welt ohne Cash? Was für den bargeldverliebten Deutschen nach Horror klingt, wird in anderen Staaten bald zur Realität: In Schweden etwa soll bis 2030 das Bargeld abgeschafft und jede Transaktion nur noch digital getätigt werden. Und selbst in Deutschland mehren sich die Stimmen, die das Ende des Bargelds fordern – allen voran die Banken, die sich wohl noch mehr Gebühren vom rein digitalen Zahlungsverkehr erhoffen. Auch Lifestyle-Argumente bleiben in der Debatte um das Bargeld natürlich nicht außen vor: Das Zahlen mit Karte sei viel smarter und – oh ja – auch umweltfreundlicher. Angeblich verursachten Münzen und Scheine einen höheren CO2-Ausstoß aus als EC- oder Kreditkarten.
Doch wie finden das eigentlich die Juristen, oder genauer, die Anwälte? Kennen Sie einen Anwalt, zum Beispiel einen Strafverteidiger, der beim einschlägigen Typ von Mandant nicht auf § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) pocht? Darin heißt es: "Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern." Genau, ein angemessener Vorschuss, hier und jetzt und zwar bitteschön in bar!
Und genau deshalb ist vor allem für Anwälte der Geldscheinklammer-Paragraph das perfekte Geschenk. Nur Bares ist Wahres! Auch wenn die Bundesbank seit April 2019 keine 500-Euro-Scheine mehr druckt: Zwischen die Klammer passen hier immer noch jede Menge 100er und 200er. Und wer seinem Geschenk für den Anwalts-Liebling noch eine persönliche Note zukommen lassen will, lässt sich entweder die Geldscheinklammer oder die mitgelieferte Holzverpackung gravieren. Apropos Holz: Das wirkt doch auch wieder sehr naturverbunden. Da schließt sich der Kreis zum Lifestyle-Argument.
4/7: Auch Juristen schlürfen
Tassen gehen immer. Man kann sie im Urlaub kaufen. Man kann sie geschenkt bekommen. Man kann sie sammeln (und dann verfluchen, weil sie ziemlich viel Platz brauchen). Nur eins kann man niemals: sie wegwerfen. Dann würde man sich schändlich fühlen. Weil nämlich kein Geschenk so nachhaltig an seine Herkunft erinnert wie eine Tasse.
Weil man gar nicht vergessen kann, woher oder von wem sie kam. Und weil man auf gar keinen Fall diesen morgendlichen Moment voller Erinnerung missen möchte, in dem man vor dem Tassenregal steht und, noch ganz verschlafen, darauf wartet, dass der Kaffee durchläuft. Man tut sonst nichts, man hat auch kein Smartphone in der Hand, denn in die muss ja gleich die Kaffeetasse. Man erinnert sich bloß, weil man vor den Tassen steht.
Ein Redaktionsmitglied, rein beispielhaft, erinnern seine Tassen an San Francisco, an eine eher unerfreuliche Nacht auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte bei Frankfurt oder an ein wunderbares Wochenende in Verona. Oder an die Ex-Schüler, die seinem Lebensgefährten eine Tasse mit der Aufschrift schenkten "So sieht ein richtig cooler Jurist aus".
Ehrlich jetzt: Die Tasse als Geschenk ist gewöhnungsbedürftig. Aber sie erinnert eben an etwas, woran man gern zurückdenkt. In diesem Sinne: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Lieben schon morgens an Sie denken. Tassen gehen immer.
5/7: Ein Bundesrichter wird zum Künstler
Mal etwas wirklich anderes ist der Kalender von "Laws of Germany". Das Fotoprojekt von BGH-Richter Dr. Dirk Selle vom II. Zivilsenat und dem Fotodesigner Andreas Hahm-Gerling, das nach eigenen Angaben aus einem Ramones-Song heraus entstand, bebildert Gesetzestexte - und zwar in der Regel ziemlich kuriose von der elterlichen Sorge bis zur Fischereiberechtigung.
Wir zitieren gern aus der Pressemitteilung: "Resultat ist ein ironisch-humorvoller Blick auf Ästhetik, Gegenstand und Definitionsmacht deutscher Gesetze: Was verbindet einen Überfall mit einer Erdbeere? Sind Frösche Fische? Gehört dem Grundstückseigentümer der Himmel?"
Wenn Sie es wissen wollen: Den Kalender Laws of Germany für 2020 gibt es hier.
6/7: Ein Seelenretter für Jura-Anfänger
Juristen sind kalt und haben kein Herz – Vorurteile kommen ja nicht von ungefähr. Wenn Sie also jemanden zu Weihnachten überraschen mögen, der gerade erst mit dem Jurastudium angefangen hat, und sich wünschen, dass dieser jemand auch noch in fünf Jahren ein wichtiger Bestandteil Ihres Lebens ist, dann schenken Sie ihm dieses Buch: "Jura geht auch anders!" von Florian Specht und Alexander Bleckat.
Die zwei jungen Juristen – der eine mittlerweile Staatsanwalt, der andere mit Lehrauftrag an der Uni Hannover – geben darin wertvolle Tipps, was es während des Studiums vom Einstieg bis zum großen Finale im Examen zu beachten gilt. Und vor allem: wie man ein normaler Mensch bleibt. Gekonnt warnen sie zum Beispiel vor dem Typ Jurastudent der Kategorie Blender, der schon in den ersten Vorlesungen mit lateinischen Ausdrücken um sich wirft und auch sonst möglichst gehoben spricht, ohne wirklich Ahnung zu haben.
Solche Anekdoten lockern das Buch auf, doch die Autoren machen von Anfang an klar, dass es ein Jurastudium in sich hat und sie deshalb auch dieses Buch geschrieben haben. Ein "unverhältnismäßiger Leistungsdruck" laste auf Jurastudenten, sei es etwa durch den ständigen Vergleich der Studenten untereinander ("Wer neben sechs bis acht Stunden täglichen Lernens nicht auch noch die Vorlesung vorbereitet hat, scheint ein fauler Sack zu sein") oder die schiere Stoffmenge, die die Professoren noch um ihre Leseempfehlungen ergänzten ("Es bräuchte ein Menschenleben, um diese ganzen Schinken zu lesen"). Nur: An den völlig überforderten Jura-Neuling denke dabei niemand. Dass das erste Kapitel deshalb "Zu den Gründen für dieses Buch" heißt, ist irgendwie sympathisch.
Die Autoren ordnen ihr Buch dann chronologisch und führen den Studienanfänger an die Materie heran: Was erwartet ihn im Jurastudium, was kommt nach der Zwischenprüfung, was ist der Schwerpunkt, was hat es mit dem gefürchteten Examen auf sich – und was, wenn man letzteres nicht mit Prädikat besteht? Das sind wichtige Fragen, die das Buch, das seine Leser duzt, kompakt beantwortet.
Am wichtigsten aber ist das Gefühl, dass die kleinen 128 Seiten vermitteln: Plane dein Studium, strukturiere dich selbst und bleibe den Umständen entsprechend gelassen – dann landest du nach dem Examen auch nicht unter der Brücke (und musst Dir auf der nächsten Familien(weihnachts-)feier auch keine doofen Sprüche anhören). Das nämlich bekommen Jurastudenten definitiv zu selten gesagt.
Specht/Bleckat - Jura geht auch anders, C.H.Beck; ISBN-13: 978-3406730399, 9,90 Euro.
7/7: Ein Leuchtturm für Examenskandidaten
Jetzt wird es ein wenig paradox: Wenn Sie ein Geschenk für jemanden suchen, der bald das erste Staatsexamen schreibt, haben Sie diese Person in den vergangenen Wochen und Monaten vermutlich kaum bis gar nicht zu Gesicht bekommen. Zeigen Sie ihr deshalb Ihre wie auch immer geartete Zuneigung mit dem knapp 1.100 Seiten schlanken (für alle Nichtjuristen: unsere geliebte Schönfelder-Gesetzessammlung hat über 4.000 Seiten - ohne Ergänzungsbände) Werk "Erstes Juristisches Staatsexamen" von Assessor Herwig Schöffler.
Der Autor hat den Anspruch, den "Prüfungsstoff in einem Werk nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen" zusammenzufassen. Wenig überraschend, dass im gesamten Stück kein einziges Bildchen, Piktogramm oder sonstige grafische Darstellung zu finden sind. Schnell wird klar: Das ist kein Schinken für Anfänger, nicht einmal für Fortgeschrittene, sondern für Vollprofis im Endstadium, die sich auf die wichtigsten Klausuren ihres Studiums vorbereiten.
Das System ist dabei durchdacht: Nach 19 Seiten Inhaltsverzeichnis und einigen Ausführungen zu Grundlegendem beginnt der Hauptteil, der aufgebaut ist, wie man es als Jurist aus dem Studium kennt: Die Themen aus Bürgerlichem, Öffentlichem und Strafrecht werden nach und nach in der aus den Vorlesungen gewohnten Reihenfolge abgefrühstückt. Das ist nicht nur sinnig, sondern hilft auch, sich zurechtzufinden, denn bei er Arbeit mit diesem Buch wird man viel blättern müssen: Kaum jemand dürfte beim BGB AT zu lesen beginnen und beim Völkerrecht, das den Hauptteil schließt, enden. Es ist schließlich kein klassisches Lehrbuch.
Vielmehr eignet sich dieses Stück als feines Nachschlagewerk, um zum Beispiel potenzielle Lücken in der eigenen Vorbereitung auszumachen. Dabei praktisch: Die Examensrelevanz jedes Abschnitts ist – auch gut übersichtlich im Inhaltsverzeichnis – mit einer Wertung von einem bis fünf Sternchen markiert. Eines zum Beispiel bekommen Themen, die "man zumindest einordnen und mit denen man umgehen können muss", so der Autor in seinen Erläuterungen. Drei Sternchen für Themen, in denen laut Prüfungsordnung "sicheres Wissen vorausgesetzt wird", und fünf Sternchen für solche, die "überragende Examensrelevanz" haben.
Dem Hauptteil folgen Aufbauschemata, Definitionen und – besonders schön – die "wichtigsten Theorien und Probleme" der jeweiligen Rechtsgebiete. Kurz vor der Klausur ist es keine schlechte Erinnerung, etwa zum Zivilprozessrecht noch einmal auf den gewillkürten Parteiwechsel oder im Polizeirecht auf die Störerproblematik(en) hingewiesen zu werden.
Alle Themen einer einzigen Prüfung, auf die sich Studenten ein Jahr oder noch länger vorbereiten, in ein Buch quetschen zu wollen, ist ambitioniert. Soweit ersichtlich hat das bisher auch noch kaum jemand bis gar niemand getan. Machen Sie dem beschenkten Examenskandidaten deshalb mit diesem Werk eine Freude – fündig wird er darin auf jeden Fall.
Schöffler – Erstes Juristisches Staatsexamen; Selbstverlag (auch über Amazon); ISBN-13: 978-3947679065, 54,90 Euro.
Klassisch, künstlerisch, klausurrelevant: 7 Weihnachtsgeschenkideen für Juristen . In: Legal Tribune Online, 07.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39107/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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