In München begann der Prozess zu einem Tötungsdelikt unter Kettensägen-Gebrauch. Außerdem in der Presseschau: Die Zulässigkeit des Lautsprecherverbots für Gebetsrufe in Israel und des Hausverbots für AfD-Politiker in Köln werden diskutiert.
Thema des Tages
LG München I – Tötung mit Kettensäge: Vor dem Landgericht München I muss sich seit Montag eine 32-jährige Pädagogik-Studentin wegen heimtückischen Mordes verantworten, weil sie ihren Lebensgefährten bei einem Sexspiel mit einer Kettensäge getötet haben soll. Über die Tat, die sie vor der Polizei gestanden hat, wird sie nach Antrag ihrer Pflichtverteidigerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Dabei wird es auch um die Hintergründe der fatalen Beziehung zu dem Mann gehen, den sie am Montag nur kurz mit den Worten charakterisierte, er sei eigentlich "zwei Männer" gewesen. Die Staatsanwaltschaft spricht in der Anklage von anhaltenden Streitigkeiten zwischen den beiden, die schließlich zu dem Entschluss zur Tötung beitrugen. Dazu kam es laut Anklage im Dezember 2008 während eines Geschlechtsakts, für den sich der Lebensgefährte von der Angeklagten hatte fesseln lassen. Er sei daher wehrlos und wegen des Geschlechtsverkehrs auch arglos gewesen, was die Angeklagte bewusst ausgenutzt habe, heißt es in der Anklageschrift. Die Leiche wurde von der Polizei erst sieben Jahre später aufgrund des Hinweises einer Bekannten im Garten der Angeklagten entdeckt. Über den Prozess, für den sieben Verhandlungstage angesetzt sind, berichten die SZ (Susi Wimmer), die FAZ (Karin Truscheit) und die taz (Dominik Baur).
Rechtspolitik
Datenschutz-Grundverordnung: Im Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Vor dem Ende der Frist müsse die Bundesregierung ein Umsetzungsgesetz durch die Legislative bringen. Dazu sei Anfang Februar ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der größtenteils aus Vorschriften bestehe, die Sonderregelungen für die öffentliche Verwaltung schaffen. Der Datenschutz in der Privatwirtschaft hingegen werde sich weitgehend nach der DSGVO richten. Einen Überblick, welche Änderungen zu erwarten sind, gibt der Rechtsanwalt Ulrich Wuermeling auf lto.de.
Vorratsdatenspeicherung: Wie der Rechtsanwalt Axel Spies auf community.beck meldet, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, das er im Auftrag der Linken-Fraktion erstellte, starke Zweifel an der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 bekundet.
Ceta: Das EU-Parlament will am morgigen Mittwoch das Ceta-Freihandelsabkommen mit Kanada verabschieden. Fragen zur Umsetzbarkeit und den Folgen für Verbraucher und Unternehmen beantwortet die taz (Ingo Arzt u.a.).
DNA-Analyse: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt/Karin Truscheit) berichtet, hat der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf einen Antrag zur Änderung der Strafprozessordnung in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Möglichkeiten zur DNA-Analyse ausgeweitet werden sollen. Der Antrag sehe vor, dass die Polizei künftig Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie das biologische Alter zu Ermittlungszwecken nutzen kann, statt wie bisher nur das DNA-Identifizierungsmuster und das Geschlecht.
Korruption im Sport: Nach Plänen des Justizministeriums soll sich künftig strafbar machen, wer im Berufssport manipuliert. Die Beeinflussung des Verlauf eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners solle mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem sei ein Straftatbestand des Sportwettbetrugs geplant. Auf lto.de sieht der Rechtsanwalt Ulrich Sommer das Vorhaben, im Kampf um "Integrität des Sports" eine Handlungssteuerung durch Strafandrohung zu erzielen, als wenig erfolgversprechend an.
Stalking: Nach einem Bericht von lto.de wird die strafrechtliche Verurteilung von Stalking erleichtert. Der Tatbestand der Nachstellung werde künftig nicht mehr als Erfolgsdelikt, sondern als Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Eine tatsächliche Lebensveränderung beim Gestalkten sei damit nicht mehr erforderlich.
Gefährder: Als Konsequenz aus dem Terrorfall Anis Amri soll der Umgang mit Gefährdern künftig zentralisiert werden. Wie die taz (Konrad Litschko) berichtet, hat der BKA-Chef Holger Münch gefordert, die Beobachtung von Gefährdern künftig länderübergreifend nach gleichem Maßstab vorzunehmen. Dafür solle das BKA gestärkt werden und eine "Koordinierungsstelle Terrorismus" geschaffen werden.
Justiz
BGH – Regierungsserver: Nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs verhandelt der Bundesgerichtshof am heutigen Dienstag, ob die Bundesregierung die IP-Adressen der Besucher ihrer Webseiten auf Vorrat speichern darf. Der Fall könne weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz in Deutschland haben, prophezeit netzpolitik.org (Ingo Dachwitz).
OLG Düsseldorf – Marco G: Im Verfahren gegen Marco G., der im Dezember 2012 eine Bombe auf dem Hauptbahnhof in Bonn abgelegt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft am Montag – nach einem zweieinhalb Jahre dauernden Prozess – eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld gefordert. Es berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).
LG Düsseldorf zu Korruption: In einem der größten Korruptionsskandale in der Geschichte Nordrhein-Westfalens hat das Landgericht Düsseldorf den ehemaligen Chef des landeseigenen Baubetriebs BLB wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 67-Jährige sei noch im Gerichtssaal festgenommen worden, schreibt die SZ (Jan Bielicki). Laut Urteil habe er bei mehreren Grundstücksgeschäften des Landesbetriebes Preise künstlich in die Höhe getrieben und sich dadurch bereichert, wodurch dem Staat ein Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro entstanden sei.
AG Potsdam zu Betrug: Das Amtsgericht Potsdam hat den ehemaligen brandenburgischen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 36-Jährige 7.200 Euro Geldstrafe zahlen. Wie spiegel.de berichtet, hat er sich mit falschen Angaben zu seinen Wohnsitzen vom Landtag eine große Summe an Fahrtkosten- und Mietzuschüssen erschlichen.
VG Köln zu Fraktionswerbung: Wie die FAZ meldet, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Bundesrechnungshof Journalisten Zugang zu Erkenntnissen über die Verwendung von Steuergeldern für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen gewähren muss.
Recht in der Welt
USA – Einreisestopps: Die von US-Präsident Donald Trump per Dekret verhängten Einreiseverbote haben Auswirkungen auf die E-Sport-Industrie. Wie zeit.de (Eike Kühl) schreibt, wäre der Spieleentwickler Valve sogar bereit, seine Turniere nicht mehr auf heimischem Boden in den USA zu veranstalten, sollten sich die Einreisebestimmungen wirklich verschärfen. Auch die US-Forschung, welche auf Anwerbung von gut ausgebildeten Wissenschaftlern aus dem Ausland angewiesen ist, befürchtet Nachteile durch die neuen Bestimmungen, schreibt das Hbl (Thomas Jahn/Britta Weddeling).
USA – Regieren per Dekret: Das Hbl (Heike Anger) erklärt, wie das von Donald Trump praktizierte Regieren per Dekret in den USA funktioniert, warum es in Deutschland nicht zulässig wäre und warum es ein beliebtes Machtinstrument autokratischer Staatenlenker ist.
Nordkorea – Raketentests: Der jüngste Raketentest Nordkoreas wird als Machtdemonstration gegenüber der neuen US-Regierung von Donald Trump gewertet. Auf Wunsch der USA sowie Japans und Südkoreas wird über den Umgang damit nun der UN-Sicherheitsrat beraten, schreibt zeit.de.
Tunesien – Foltervorwürfe: Amnesty International hat den Polizeibehörden in Tunesien einen Rückgriff auf Foltermethoden unter dem im Zuge des Anti-Terrorkampfes verhängten Ausnahmezustand vorgeworfen. Am heutigen Dienstag wolle Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem tunesischen Regierungschef Youssef Chahed über eine mögliche Einrichtung von Flüchtlingslagern verhandeln, berichtet die FAZ (Hans-Christian Rößler).
Israel – Gesetz gegen Gebetsrufe: Ein Gesetzentwurf der rechtspopulistischen Partei "Yisrael Beitenu" sieht vor, den rund 400 Moscheen in Israel – vorgeblich wegen Lärmbelästigung – künftig zu untersagen, den Ruf des Muezzins per Lautsprecher zu verstärken. Ähnliches werde von der AfD auch für Deutschland gefordert, schreibt die taz (Daniel Bax).
Sonstiges
Hausverbot für Höcke: Die BadZ (Christian Rath) erläutert, unter welchen Umständen das Hausverbot gegen den AfD-Politiker Björn Höcke rechtlich zulässig ist, das ihm von der Maritim-Hotelkette für alle ihre Hotels ausgesprochen wurde.
Anis Amri: Der Innenausschuss des Bundestages hat sich am Montag abermals mit dem Fall Amri befasst und fünf Stunden lang Landespolitiker aus Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie die Präsidenten der Sicherheitsbehörden des Bundes befragt. Wie die FAZ (Eckart Lohse) schreibt, wurde dabei der Vorwurf laut, dass nordrhein-westfälische Behörden Amri zu früh aus der Abschiebehaft entließen und nicht alle Möglichkeiten ausschöpften. Über die Debatten im Innenausschuss berichten auch die taz (Plutonia Plarre) und das Hbl (Frank Specht).
Rechte Gewalt: Nach einem Bericht von zeit.de (Frank Jensen) ergibt sich aus Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen der Linksfraktion, dass die Polizei im vergangenen Jahr 914 rechtsmotivierte Gewaltdelikte registrierte, bei denen 692 Menschen verletzt wurden.
Überwachung: Der Sozialwissenschaftler Andre Meister stellt auf netzpolitik.org das geheime BND-Projekt "ABSINTH" vor, bei dem es um die erhebliche Erweiterung der Satelliten-Überwachung geht.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ml
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Aufsehenerregender Prozess / Maulkorb für Muezzine / Hausverbot für Höcke? . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21938/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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