Die Härten für geschiedene Hausfrauen waren zu groß. Bei langer Ehe sollen sie nun doch länger Unterhalt bekommen. Außerdem in der heutigen Presseschau: HIV-Zwangstests, Kritik am Leihmutterschaftsverbot, die Offensive von Bayerns Justizministerin im Fall Mollath und ein Streit um die Arbeitskleidung nackter Männer.
Reform Unterhaltsrecht: Die schwarz-gelbe Koalition will die Dauer einer Ehe beim nachehelichen Unterhalt stärker berücksichtigen. Das berichtet die WamS (Dorothee Siems). Auch beim Fehlen ehebedingter Nachteile könne eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine", wird aus der Begründung des Gesetzentwurfs zitiert.
Mira Gajevic (Montags-FR) hält den Vorschlag für "richtig und fair".
Weitere Themen – Rechtspolitik
NPD-Verbot: In dieser Woche wollen die Innenministerkonferenz (Mittwoch) und die Konferenz der Ministerpräsidenten (Donnerstag) über ein NPD-Verbotsverfahren beschließen. Die Länder sind fast einmütig dafür, Bundesinnenminister Friedrich (CSU) zögert noch. spiegel.de (Veit Medick) schildert die Lage. Die Samstags-taz (Christian Rath) beschreibt die Unsicherheit über den aktuellen Maßstab des Bundesverfassungsgerichts.
HIV-Zwangstests: Im Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt soll eine Regelung geschaffen werden, die HIV-Zwangstests erlaubt, wenn möglicherweise Dritte infiziert wurden. Über die Kritik und die Hintergründe berichteten u.a. die Samstags-Welt (Jochen Gaugele / Karsten Kammholz) und die Samstags-taz (Barbara Dribbusch).
Religionsverfassungsrecht: Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) schildert den Zustand des Staatskirchenrechts: "Ein gordischer Knoten ist, verglichen mit dem Knäuel von Staat und Kirche in Deutschland, ein einfaches Gebilde." Als erster Reformschritt müsse der Name hin zu "Religionsverfassungsrecht" geändert werden, um deutlich zu machen, dass auch Religionen ohne Kirche mit gemeint sind.
Sodomieverbot: Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer spricht sich gegen das im Tierschutzgesetz geplante generelle Verbot von Sex mit Tieren aus, meldet der Spiegel. Dies sei mit einem liberalen Strafrecht nicht zu vereinbaren.
Dividendenstripping: Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) beschreibt, dass der Staat schon seit zehn Jahren von den Missbrauchsmöglichkeiten beim Verkauf von Aktien zum Dividendenstichtag wisse und diese bis heute – trotz mehrerer Anläufe - nicht völlig abgestellt habe. Anlass der Darstellung ist eine Durchsuchung bei der Hypo-Vereinsbank.
Leihmutterschaft: zeit.de (Burkhard Straßmann) berichtet von einer Tagung des Bundesverbands der Standesbeamten, bei dem über die Abschaffung des Leihmutterschaftsverbots diskutiert wurde.
Residenzpflicht: Die Montags-FAZ (Michael Herr) beschreibt den Trend hin zur Liberalisierung bei der Residenzpflicht für Asylbewerber: "Seit 2009 haben neun Flächenländer die Residenzpflicht auf das gesamte Landesgebiet ausgeweitet."
Patientenschutz: spiegel.de stellt das neue Patientenschutzgesetz vor, das der Bundestag Ende letzter Woche beschlossen hat.
BMJ-Beförderungen: Im Bundesjustizministerium will Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mehrere Leitungspositionen mit Beamten besetzen, "die zum liberalen Freundeskreis der Behörde zählen", meldet der spiegel.de.
Weitere Themen - Justiz
Fall Mollath: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) will nun doch, dass es eine Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen Gustl Mollath gibt, meldet die Samstags-SZ (Olaf Przybilla). Es gebe Anzeichen, dass der Richter, der Mollath in die Psychiatrie einweisen ließ, befangen war. Der Focus (Christoph Elflein/Tanja Treser) hat die fünf bisher erstatteten psychiatrischen Gutachten ausgewertet. In drei Gutachten wird Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt, in zweien nicht.
BGH zu Alibi: Es darf nicht strafverschärfend gewertet werden, wenn ein Verdächtiger ein falsches Alibi vortäuscht. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober verweist der Blog strafrecht-bundesweit.de (Sascha Böttner).
LG Karlsruhe zu Integrationskurs: Der Anwalt Wolfram Steckbeck beschreibt in empörtem Ton auf lto.de ein jüngst ergangenes Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Dort wurde eine knapp 60-jährige Türkin zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, weil sie nicht gut Deutsch spricht.
VG Aachen zu Tattoos bei Polizisten: Ein Mann mit großflächigen Tätowierungen an den Armen darf nicht von vornherein als ungeeignet für den Polizeidienst abgewiesen werden. Das entschied laut beck.blog.de (Markus Stoffels) das Verwaltungsgericht Aachen. Der Mann könne ja auch im Sommer langärmelige Polizeihemden tragen.
BVerfG - Tödliche Polizeischüsse: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) berichtet über zwei Verfassungsbeschwerden gegen abgelehnte Klageerzwingungsanträge von Eltern, deren Söhne von der Polizei erschossen wurden. In beiden Fällen (Tennessee Eisenberg, Alexander C.) waren die Opfer psychisch verwirrt und hatten ein Messer in der Hand. Die Gerichte nahmen entgegen abweichender Indizien Notwehr an.
LG Karlsruhe – Brustimplantate: Statt das erwartete Urteil zu verkünden, beauftragte das Landgericht Karlsruhe im Schadensersatzprozess wegen minderwertiger Brustimplantate erst einmal einen Sachverständigen, meldet spiegel.de.
LG Detmold – Ehrenmord: Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) weist auf einen Prozess hin, der im Januar am Landgericht Detmold beginnt. Nun sei auch der Vater der von ihren Geschwistern getöteten Arzu Ö. angeklagt worden - wegen Anstiftung zum Mord.
Frauen in der Sicherungsverwahrung: Neben rund fünfhundert Männern sind bundesweit inzwischen auch drei Frauen in Sicherungsverwahrung. Der Spiegel (Barbara Schmid) stellt sie vor. Zwei von ihnen leben inzwischen in einer gemeinsamen Wohngruppe in einem Frankfurter Gefängnis.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Ägypten - Verfassungsgericht außer Dienst: Eigentlich wollte das ägyptische Verfassungsgericht über die Arbeit der verfassungsgebenden Versammlung entscheiden. Doch dann belagerten islamistische Demonstranten das Gebäude. In dieser Stimmung setzten die noch vom Mubarak-Regime eingesetzten Richter ihre Tätigkeit vorerst aus. Spiegel.de (Michael Gebauer) berichtet.
USA – Genpatent: Die Montags-SZ (Nikolaus Piper) stellt ein bevorstehendes Verfahren am Supreme Court vor. Die Firma Myriad hat ein Patent auf zwei von ihr isolierte menschliche Gene erhalten, die über eine Veranlagung zu Brust- und Eierstockkrebs Auskunft geben können. Ärzte und Bürgerrechtler sind gegen Patente auf Leben.
Frankreich/USA – Strauss-Kahn: Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn soll sich mit dem Zimmermädchen geeinigt haben, das behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Frau bekomme sechs Millionen Dollar, im Gegenzug werde der Schadensersatzprozess beendet, meldet spiegel.de unter Berufung auf französische Medien.
Sonstiges
Kommunale Steuern: Im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) erläutert Katharina te Heesen, Referentin beim Bund der Steuerzahler NRW, die Unterschiede und Zulässigkeit verschiedener kommunaler Steuern wie Bettensteuer, Pferdesteuer und Sexsteuer.
Urlaubsansprüche: Die Samstags-FAZ (Corinna Budras) beantwortete viele Fragen zum arbeitsrechtlichen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Das Letzte zum Schluss
Nackt mit weißem Kragen: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass nur die Strippergruppe Chippendales mit weißem Kragen und schwarzer Fliege strippen darf. Die Richter bestätigten eine einstweilige Verfügung gegen die Stripper-Konkurrenz American Gigolos, berichtet welt.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 1. - 3. Dezember 2012: Unterhalt nach langer Ehe – Wende im Fall Mollath - Stripper mit weißem Kragen . In: Legal Tribune Online, 03.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7689/ (abgerufen am: 19.03.2024 )
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