Das LG Essen hat Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt. Jetzt will der frühere Manager in Revision gehen. Außerdem in der Presseschau: Bundestag beschließt eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, enttäuschende Datenschutzbeauftragte, Stimmen zum Hartz-IV-Urteil des EuGH, die Weltraumtheorie des BND und hartgesottene Berlinerinnen.
Thema des Tages
LG Essen verurteilt Middelhoff: Das Landgericht Essen hat den früheren Arcandor-Manager Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft wegen Untreue in 27 und Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt. Damit blieb das LG nahe am Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Middelhoff private Kosten – privat veranlasste Flüge und eine Festschrift, die allein schon 180.000 Euro kostete – in Höhe von mehreren hunderttausend Euro über den Konzern laufen ließ. Middelhoff wurde noch im Gerichtssaal festgenommen – wegen Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es berichten die Samstags-SZ (Kirsten Bialdiga), die Samstags-taz (Anja Krüger), die Samstags-FAZ (Joachim Jahn), die FAS (Rainer Hank) und die Welt am Sonntag (Carsten Dierig/Sebastian Jost).
Der Spiegel (J. Dahlkamp/G. Latsch/B. Schmid/J. Schmitt; spiegel.de-Zusammenfassung) schildert den Fall des "Bad T", der am Schluss nur noch sich selbst habe blenden können und weist auf den diese Woche in Köln beginnenden millionenschweren Zivilprozess zwischen Middelhoff und dem Bankhaus Sal. Oppenheim. Dazu berichtet ausführlich auch die Montags-SZ (Uwe Ritzer): Middelhoff fordere 101 Millionen Euro von der Bank, die im Gegenzug 78 Millionen Euro einklagen wolle. In der Sache werfen Middelhoff und seine Ehefrau der Bank vor, bei Fonds-Anlagen schlecht beraten worden zu sein und weigerten sich, Kredite zu bedienen. Die Bank sperrte ein Guthabenkonto mit 30 Millionen Euro und fordert ausstehende Darlehensrückzahlungen.
Die FAS (Bettina Weiguny) porträtiert Middelhoff, der sich "nie als Täter, immer nur als Opfer sah". Auch das Handelsblatt (Massimo Bognanni/Andreas Dörnfelder) berichtet und widmet dem Thema einen mehrseitigen Schwerpunkt: Compliance-Experte erblickten in dem Urteil ein Signal für künftige Strafverfahren gegen Manager, aber auch für die Praxis in Konzernen; wohlmöglich gäbe es bald häufiger hohe Haftstrafen in ähnlichen Verfahren. Separat protokolliert Massimo Bognanni (Handelsblatt) den "Absturz eines Vielfliegers".
Caspar Busse (Samstags-SZ) spricht von einem "spektakulären Verfahren" und einem Fallbeispiel dafür, "welchen Schaden der falsche Gebrauch von Einfluss und Macht haben können". Das Urteil sei "hart, aber nachvollziehbar". Middelhoff sei "ganz unten angekommen". Als "drastisch" und wie eine "pädagogische Zwangsmaßnahme für eine Kaste, die als entrückt erlebt wird", beurteilt Hans-Jürgen Jakobs (Handelsblatt) das Strafmaß: Die Grenze zwischen Privatleben und Beruf sei "bei den Vielfliegern aus den Topetagen" oft schwer zu ziehen. Christian Bommarius (Berliner Zeitung-Samstagsausgabe) kommentiert ebenfalls und meint, der Haftbefehlserlass beschreibe die Person Middelhoff besonders präzise: Fluchtgefahr.
Revision und Haftprüfung: Wie die Montags-FAZ (Joachim Jahn; faz.net-Kurzmeldung) berichtet, will Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller Revision gegen das Urteil einlegen und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeiführen – nicht mehr als ein "Strohhalm", so die FAZ. Für den heutigen Montag stehe ein zweiter Termin zur Haftprüfung an. Im ersten Prüfungstermin war der Haftbefehl gegen Middelhoff wohl wegen eines Fehlers seines Fahrers nicht aufgehoben worden: Dieser war geschickt worden, Middelhoffs Reisepass zu holen, brachte aber einen abgelaufenen Pass wieder mit. Problematisch, so die FAZ weiter, könnte noch die Stellung einer Kaution aus eigenen Mitteln werden. Dazu auch zeit.de.
Rechtspolitik
Verschärftes Sexualstrafrecht: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen, berichtet etwa die Samstags-FR. Kinder und Jugendliche sollen demnach besser vor unerlaubten Nacktaufnahmen geschützt werden. Künftig mache sich strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, um die Bilder zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte ursprünglich noch geplant, das unbefugte Ablichten von Personen generell unter Strafe zu stellen. Vonseiten der Opposition habe es geheißen, das Gesetz schieße über das Ziel hinaus und schaffe neue Rechtsunsicherheit.
Christian Rath (taz.de) meint, die neue Strafvorschrift enthalte "wenigstens eine brauchbare Ausnahmeklausel für Journalisten". Dass Maas außerdem angekündigt habe, Schutzlücken bei der Strafbarkeit von Vergewaltigungen zu schließen, begrüßt Rath. "Gut gemeint - schlecht gedacht", kommentiert Dirk-Oliver Heckmann (Deutschlandfunk.de).
Kinderwahlrecht: Für die Einführung eines Kinderwahlrechts plädiert Olaf Gersemann (Welt am Sonntag). Gersemann schlägt vor, von einem Mindestalter für die Wahlberechtigung gänzlich abzusehen. Eltern Minderjähriger könnten treuhänderisch die Stimmen für ihre Kinder abgeben. Es sei ungerecht, dass ein Seniorenpaar gegenüber einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern ein doppeltes Stimmgewicht habe. Als Anlass für seine Forderung führt er unter anderem die alternde Gesellschaft an – und die Notwendigkeit, wieder "strukturelle Mehrheiten" für politische Reformen zu schaffen.
"Terrorismus-Strafrecht": Mit dem Rechtswissenschaftler Nikolaos Gazeas spricht zeit.de (Till Schwarze) anlässlich des Urteils im sogenannten Al-Kaida-Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über die verhängten Freiheitsstrafen und das Verhältnis von Strafrecht und Gefahrenabwehr sowie die Pläne aus der Politik, auch Reiseabsichten von Dschihadisten künftig zu bestrafen.
BVerfG-Richter Peter Huber: Im SWR-Interview (Michael Reissenberger) äußert sich Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, zu einigen rechtspolitischen Themen. Die Wiedervereinigung unter dem Grundgesetz hält Huber für gelungen. Huber zweifelt daran, dass die Kritik an den Linken von Liedermacher Wolf Biermann im Bundestag mit dessen Geschäftsordnung konform ging. Er äußert sich außerdem zur Reform der Richterwahl am BVerfG und den Äußerungsrechten des Bundespräsidenten.
Ziercke-Interview: Im Interview mit dem scheidenden Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke spricht der Spiegel (J. Diehl/J. Schindler/A. Ulrich) über seine fast 11 Jahre dauernde Amtszeit. Dabei geht es unter anderem um die Anti-Terror-Gesetze aus den letzten Jahren, das Fortschreiten des islamischen Terrors, die notwendige Zusammenarbeit mit den USA sowie polizeilichen Rassismus und Islamhasser.
Bundesdatenschutzbeauftragte: "Die Frau ist ein Desaster" bilanziert Constanze Kurz (Montags-FAZ) das nun fast abgelaufene erste Amtsjahr der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. "Kein flammendes Plädoyer für den Datenschutz kam ihr seit ihrem Amtsantritt über die Lippen, kein ernstzunehmender Beitrag oder auch nur Denkanstoß" sei von Voßhoff gekommen, weder habe sie zur NSA-Affäre noch zur EU-Datenschutzgrundverordnung Stellung bezogen und sei damit auch dafür verantwortlich, dass trotz breitem Erklärungs- und Diskussionsbedarf "im Berliner Machtzentrum kaum etwas" ankomme.
Justiz
EuGH zum Höchstalter für Polizeidienst: Ein Höchstalter von dreißig Jahren für Polizeianwärter ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof laut lto.de am vergangenen Donnerstag entschieden. Der Polizeidienst erfordere zwar eine gewisse körperliche Eignung, so der EuGH. Es sei aber nicht ersichtlich, wieso sich deshalb nur eine bestimmte Altersgruppe bewerben dürfe. Das Urteil geht auf eine entsprechende Regelung aus Spanien zurück.
EuGH zu Hartz-IV: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Ausländern kommentiert der SZ-Autor Roland Preuß im Deutschlandfunk. In seinen Augen ist das Urteil richtig: Es gehe darum, "ob jemand ein Recht auf Hilfe aus einem nationalen Solidarsystem hat, obwohl er nie etwas dazu beigetragen hat". Diese Frage bleibe nun dort, wo sie hingehöre: "bei den nationalen Parlamenten." Die Freizügigkeit dürfe nicht entwertet werden. Das Urteil von vergangener Woche geht auf den Fall einer Rumänin zurück, die vor vier Jahren nach Deutschland gezogen war, hier aber nie gearbeitet hat und sich nie um Arbeit bemüht, zugleich aber Hartz-IV beantragt hat.
Der Europarechtler Daniel Thym meint im Spiegel, das Urteil werde viele Ausländer betreffen – auch diejenigen, die auf Arbeitssuche seien. Thym vermutet zugleich, das Bundesverfassungsgericht könnte der Rumänin am Ende eine ähnliche Unterstützung zusprechen wie Asylbewerbern – "weil das Grundgesetz die Menschenwürde auch von Rumänen schützt".
BGH zu Vaterschaften: Verstorbene dürfen zwecks einer DNA-Untersuchung zur Feststellung von Vaterschaften exhumiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie lto.de und die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichten. Dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung sei gegenüber dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen grundsätzlich der Vorrang einzuräumen: Das Wissen um die eigene Herkunft sei von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität.
BGH zur Beweismittelrückgabe: Die Ehefrau eines verurteilten Drogendealers hat einen Streit um beschlagnahmtes Geld vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Das meldet lto.de. Rund 40.000 Euro waren bei einer Razzia in der Wohnung des Ehepaares entdeckt und beschlagnahmt worden. Die Frau wollte das Geld nach dem Strafverfahren zurück, bekam aber nur die Hälfte. Grund: Die Vorinstanz hatte nicht feststellen können, ob das Geld der Ehefrau oder dem Ehemann gehörte. Zu Unrecht: Für den BGH ist es unerheblich, in wessen Eigentum das Beweismittel steht. Das Geld gehöre beiden Eheleuten – die Frau könne die Herausgabe für sie beide verlangen.
OLG München zu Online-Nutzerrezensionen: In einem ausführlichen Beitrag befasst sich der Spiegel (D. Hipp/A. Kistner/B.Schmid) mit neueren Entscheidungen und Expertenansichten zum Thema unliebsamen Verbraucherrezensionen im Internet. So habe das Oberlandesgericht München im Oktober in einem Fall eines negativen Ebay-Kommentars entschieden, der Kommentar sei eine Tatsachenbehauptung und gerade nicht als Meinungsäußerung geschützt; damit träfe den Kunden auch eine erweitere Darlegungslast. Ein Verbraucher hatte bei einem Ebay-Händler Vorrichtungen zur Befestigung eines Jacht-Sonnendaches gekauft und in die Bewertung geschrieben, er habe die Gewinde "wegen Schwergängigkeit" nachschleifen müssen.
In einem anderen Verfahren habe das OLG bereits entschieden, dass auch Betreiber von Bewertungsportalen künftig Sorgfalt zu tragen haben. Könne im Streitfall der Nutzer die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung, etwa als Grundlage einer Benotung, nicht nachweisen, seien Betreiber zur Prüfung des Sachverhalts verpflichtet. Diese Wertungen teilten auch zahlreiche juristische Experten, so der Spiegel weiter. Anders habe es der Bundesgerichtshof noch in der sogenannten "Spick-Mich"-Entscheidung gesehen und Notenvergaben als reine Meinungsäußerungen verstanden.
VG Köln zu Wohncontainern: Das Verwaltungsgericht Köln hat die in einem Gewerbegebiet geplanten Wohncontainer für Flüchtlinge gestoppt. Das meldet lto.de. Zur Errichtung der Container hätte es der Änderung der Bebauungspläne bedurft, so das VG. Die Wohnunterkünfte entsprächen nicht dem Charakter eines Gewerbegebiets.
LG Berlin zu Totschlag in besetzter Schule: Nach dem gewaltsamen Tod eines marokkanischen Flüchtlings in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg ist ein damaliger Mitbewohner wegen Totschlags zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das meldet die Samstags-taz. Der aus Gambia stammende Mann hatte unter einer Dusche neunmal auf den Mann eingestochen.
AG Emmendingen zu Blitzern: Über die Freisprüche für drei vermeintliche Raser durch das Amtsgericht Emmendingen aus der vergangenen Woche berichtet der Spiegel (Dietmar Hipp): Das Gericht sah es als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens an, dass eine nachträgliche Kontrolle der Messdaten der gleichwohl zertifizierten Blitzer von PoliScan, auf deren Messungen die Fälle beruhten, nicht möglich sei. Zahlreiche der fest installierten Blitzer, die auch mehrspurige Fahrbahnen abdecken sollen, würden mit einer älteren Auswertungs-Software laufen, die höchst fehleranfällig sei. Zwar habe das Oberlandesgericht Karlsruhe in vergleichbaren Verfahren aus Emmendingen bereits Freisprüche kassiert. Jedoch habe jüngst der Richter am Bundesgerichtshof Jürgen Cierniak, zuständig für Verkehrsstrafsachen, in einer Veröffentlichung ganz im Sinne des Richters aus Süddeutschland argumentiert.
Sta München – Krauss-Maffei Wegmann: Wie u.a. die Montags-Welt meldet, hat die Münchener Staatsanwaltschaft beim Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Durchsuchungen durchgeführt.
Umgang mit Sexualstraftätern: Einem Bericht des Focus (C. Elflein/A. Siemens) zufolge lässt die Justiz immer mehr verurteilte Sexualstraftäter frei – auch wenn Gutachter sie für gefährlich halten. Richter werteten das Recht auf Freiheit oft höher als den Schutz potenzieller Opfer. Als Gründe werden unter anderem Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs genannt, die eine "Welle der Liberalisierung" ausgelöst hätten.
Recht in der Welt
Österreich – Bakary J.: Die Samstags-SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet über die juristische Aufarbeitung um den Flüchtling Bakary J., der sich 2006 seiner Abschiebung widersetzte und von österreichischen Polizisten schwer misshandelt worden war. Die damals geständigen und verurteilten Polizisten fordern jetzt eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Großbritannien – Anti-Terrorrecht: Die britische Regierung plant für Januar 2015 neue Anti-Terror-Gesetze. Danach ist vorgesehen, britischen Dschihadisten mindestens zwei Jahre lang die Einreise in ihre Heimat zu verweigern, sofern sie sich nicht unter polizeiliche Beobachtung stellen lassen oder mit einem De-Radikalisierungskurs oder anderen rechtlichen Maßnahmen einverstanden erklären. Das berichtet die Samstags-FAZ (Jochen Buchsteiner). Nikolas Busse (FAZ) vermutet, dass sich die Pläne nur mit erheblichem Aufwand verwirklichen lassen. Dennoch solle man auch in Deutschland über diese Idee nachdenken: "Schon die Aussicht, nicht mehr nach Hause zu können, dürfte manchen jungen Islamisten von der Ausreise abhalten."
Sonstiges
Rechtsaufassung des BND: Kai Biermann setzt sich auf zeit.de kritisch mit einer Rechtsaufassung des Bundesnachrichtendienstes auseinander und bezieht sich dafür auf Anhörungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. So meine der BND, dass deutsche Gesetze nicht gelten würden, wenn Datenverkehr aus Kommunikation über Satelliten abgehört würde ("Weltraumtheorie"). Weiter würden rechtswidrig handelnde Personen in bestimmten Situationen nach BND-Auffassung ihr grundrechtlich verbrieftes Fernmeldegeheimnis verlieren. Und Metadaten seien immer "Sachdaten" – und keine personenbezogenen Daten. Biermann kommt zum Schluss: Der BND definiert seine eigenen Gesetze. Thomas Stadler (internet-law.de) folgt der Kritik Biermanns und meint, die "fehlende rechtsstaatliche Gesinnung des BND" stelle für diesen Staat und diese Gesellschaft ein ernsthaftes Problem dar.
FIFA/Richter Eckert: In der Profil-Rubrik in der Montags-SZ (Claudia Catuogno) wird der Richter am Landgericht München I – 6. Strafkammer –, Hans-Joachim Eckert, porträtiert. Eckert sei jüngst in die Kritik geraten, nachdem er als Mitglied der Fifa-Ethikkommission die Vergabeverfahren der Fußballweltmeisterschaften an Russland (2018) und Katar (2022) als weitestgehend sauber beurteilt habe. Eckert, der bislang als ausgewiesener Fachmann auch für heikle politische Verfahren hohes Ansehen unter Kollegen genossen habe, gelte nun als "größter Sepp-Blatter-Versteher auf diesem Planeten".
Die Montags-FAZ (re.) berichtet ebenfalls zu diesem Thema und erklärt, zwei Informantinnen von Michael Garcia, ebenfalls Mitglied der Ethikkommission, hätten scharfe Vorwürfe gegen Eckert erhoben. Sie hätten sich von Eckert verunglimpft gefühlt, weil er sie als unglaubwürdig dargestellt habe. Die beiden Frauen hätten Garcia über korrupte Praktiken in den Vergabeverfahren informiert, seien aber massiv durch die Fifa unter Druck gesetzt worden. Dazu auch zeit.de sowie spiegel.de.
Rekapitalisierung: Ist die direkte Rekapitalisierung von Banken mit dem ESM-Vertrag und dem Grundgesetz vereinbar? Ja, findet Juraprofessor Joachim Wieland auf lto.de – und widerspricht damit seinem Kollegen Dietrich Murswiek, der die Regelung für verfassungs- und völkerrechtswidrig hält.
Starbucks und Steuerspartricks: Im Zuge der aktuellen Diskussion um Steuerspartricks großer Konzerne berichten die Samstags-SZ (Bastian Brinkmann) und die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack u.a.) von Ermittlungen der EU-Kommission, die das Steuermodell der Kaffeekette Starbucks in den Niederlanden geprüft hat. Ergebnis eines Zwischenberichts: Möglicherweise liege eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor, indem die Niederlande Starbucks einen unfairen Steuervorteil gewähre.
Staatenlosigkeit: In einem Schwerpunkt befasst sich die Montags-taz (Christian Jakob) mit dem Thema Staatenlosigkeit und schildert (Arne Schulz/Urs Spindler) den Fall eines in Deutschland lebenden staatenlosen Flüchtlings.
Film über Kirsten Heisig: Der Focus (Göran Schattauer) nimmt einen Film über die frühere Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zum Anlass, sich mit der Entwicklung der Jugendkriminalität auseinanderzusetzen. Heisig war vor allem für ihr "Neuköllner Modell" bekannt, nach dem sie Jugendliche bei kleineren Delikten möglichst zeitnah verurteilte. Sie war 2010 in einem Berliner Wald tot aufgefunden worden. Die FAS bringt ein Interview (Kristin Rübesamen) mit der Schauspielerin Martina Gedeck, die das Vorbild von Kirsten Heisig im Film verkörpert.
Das Letzte zum Schluss
Speiseeis erbeutet: Über einen Fall, der für die mündliche Prüfung im Staatsexamen ein gefundenes Fressen ist, berichtet Justillon - Kuriosen Rechtsnachrichten (Andreas Stephan): Drei Männer, einer mit einer Schusswaffe bewaffnet, stürmten vergangene Woche ein Berliner Kino und forderten die Tageskasse. Die beiden anwesenden Angestellten nahmen die drei aber nicht so richtig ernst und verweigerten dies. Daraufhin warfen das Trio mit herumliegenden Süßigkeiten und flüchtete sodann mit einer Packung Speiseeis aus der Auslage.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/fr/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. November 2014: Drei Jahre für Middelhoff – Desaster Andrea Voßhoff – Weltraumtheorie des BND . In: Legal Tribune Online, 17.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13823/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
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