Nackt oder betrunken oder beides zusammen – Justizminister Maas will nicht nur Nacktbilder von Kindern, sondern auch "bloßstellende" Fotos von Erwachsenen verbieten. Außerdem in der Presseschau: Vorratsdatenspeicherung kommt vorerst nicht, Polizisten dürfen weiter Demos filmen und FKK ist und bleibt eben "speziell".
Thema des Tages
Nacktbilder: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant mit dem Gesetzentwurf zur schärferen Strafverfolgung von Kinderpornografie offenbar eine umfassendere Reform. Zum einen soll der Handel und Tausch mit Nacktbildern von Kindern ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Dabei geht es um Bilder, die Kinder in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Aber auch die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und "bloßstellenden" Bildern von Erwachsenen soll demnach bestraft werden – "bloßstellend" sind dann etwa Aufnahmen von Betrunkenen. Das berichten die Montags-taz (Christian Rath) und die Montags-SZ (Stefan Braun). Einen Überblick über weitere geplante Regelungen gibt die Montags-taz (Christian Rath). Die Samstags-FAZ (Eckart Lohse) berichtet, geplant seien auch längere Verjährungsfristen bei Sexualdelikten. Außerdem sollen von Deutschen im Ausland begangene Sexualdelikte, unabhängig vom Recht des Tatorts, nach deutschem Strafrecht geahndet werden.
Reinhard Müller (Samstags-Faz) spricht angesichts der Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten von einem "Edathy-Gesetz" und führt Argumente für und wider strengere Regeln an. Peter Carstens (FAS) betont, das "gutgemeinte Strafrecht" könne nur helfen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Rechtsbrüche effektiv ahnden können – deshalb seien auch Reformen beim Bundeskriminalamt notwendig. Heribert Prantl (Montags-SZ) hält die Vorschläge für "hysterisch", ein derart weites Tatbestandsmerkmal wie "bloßstellend" verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot. Auch Christian Rath (Montags-taz) kritisiert, diese Vorschrift gehe "viel zu weit" – allerdings werde der Gesetzentwurf "in dieser Form sicher nicht Gesetz werden".
Rechtspolitik
Neue Präsidenten an BVerwG und BGH: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) stellt das "Richterpaket" vor – die große Koalition muss sich auf mehrere Neubesetzungen an der Spitze der Justiz einigen. Präsidentin des Bundesgerichtshofs soll die bisherige Amtschefin des baden-württembergischn Justizministeriums, Bettina Limperg, werden. Am Bundesverwaltungsgericht soll Vizepräsident Klaus Rennert ins Präsidentenamt nachrücken. Außerdem wird für die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf eine Nachfolgerin gesucht, im Gespräch sei die Präsidentin der Hamburger Bucerius Law School, Doris König.
Vorratsdatenspeicherung: Offenbar will die Bundesregierung erst dann ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen, wenn die Europäische Union eine neue Richtlinie vorlegt. Damit werde frühestens im Herbst 2016 gerechnet, so dass der Streit um die Vorratsdatenspeicherung in dieser Legislaturperiode kein Thema mehr sei. Das berichten der Spiegel und die Montags-SZ (Stefan Braun) unter Berufung auf Regierungskreise.
EEG-Umlage: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit der Rechtsanwältin Margarete von Oppen über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Von Oppen hat ein Gutachten für die Solarbranche verfasst und kritisiert, dass künftig auch die Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden sollen. Diese Eigenverbrauchsumlage könne gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verstoßen.
Safe-Harbor-Abkommen: Helmut Sauro und Christian Kuß erklären auf lto.de, warum es weder technisch noch rechtlich sinnvoll sei, das Safe-Harbor-Abkommen der Europäischen Union mit den USA auszusetzen. In dem Abkommen geht es um den Transfer personenbezogener Daten, ein Aussetzen führe allerdings nicht zu einem besseren Schutz. Angesichts der NSA-Affäre müssten Unternehmen vielmehr selbst ihre Daten schützen und auf entsprechende Dienstleister zurück greifen. Sauro ist Manager bei einem Computer-Dienstleister, Kuß Rechtsanwalt.
Justiz
EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: In einem Gastkommentar für die Samstags-SZ begrüßt die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung. Der Gerichtshof habe damit das Prinzip einer anlasslosen Datenverarbeitung "grundsätzlich infrage" gestellt und gezeigt, dass er den europäischen Grundrechteschutz ernst nehme. Christian Rath (Samstags-taz) warnt hingegen, der juristische Erfolg sei "leider nur eine Momentaufnahme". Die EU-Mitgliedsstaaten könnten durchaus eine "neue, etwas abgemilderte" EU-Richtlinie beschließen.
BVerfG zu EZB: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) kann sich "nicht erinnern, jemals einen so vernichtenden Besprechungsaufsatz zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gelesen zu haben", wie den des Göttinger Staatsrechtslehrer Werner Heun in der Fachzeitschrift "Juristenzeitung". Heun kritisiere scharf die Argumentation der Senatsmehrheit, mit der die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt wurden. Demnach sei der Vorlagebeschluss "nach den eigenen Maßstäben des BVerfG verfassungswidrig".
Berliner Verfassungsgericht zu Demo-Überwachung: Die Berliner Polizei darf Demonstrationen filmen, um Polizeieinsätze zu lenken. Die Regelung des Versammlungsgesetzes verstoße nicht gegen die Landesverfassung, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof und wies damit eine Normenkontrollklage von Grünen, Linken und Piraten ab. Die Samstags-taz (Sebastian Heiser) erläutert die Entscheidung und das abweichende Votum des Richters Meinhard Starostik.
BGH zu Schwarzarbeit: lto.de (Franziska Semper/Constantin van Lijnden) erklärt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Handwerker, die Arbeiten ohne ordnungsgemäße Rechnung erbringen, keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
OLG Köln zu Goldbären: Der Süßwarenhersteller Lindt darf in Goldfolie eingeschlagene Schoko-Bären verkaufen und verletzt damit nicht etwa Haribos Markenrechte am "Goldbären". Das entschied das Oberlandesgericht Köln und hob damit ein Urteil des Landgerichts Köln auf. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Das berichten die FR (Stefan Sauer) und die Samstags-FAZ (Joachim Jahn).
AG Potsdam zu Redtube: Das Amtsgericht Potsdam hat in einem Versäumnisurteil festgestellt, dass die Abmahnung gegen einen Nutzer des Porno-Streamingportals Redtube unwirksam ist. Die Vertreter der Verwertungsfirma The Archive AG sind nicht vor Gericht erschienen. zeit.de (Friedhelm Greis) berichtet. Thomas Stadler (internet-law.de) befürchtet, dass die Betroffenen mit diesem Vorgehen letztlich auf den Prozesskosten sitzen bleiben - der Kostenerstattungsanspruch gegen The Archive dürfe "kaum durchsetzbar" sein.
OLG Nürnberg zu Holocaust-Leugner: Nach einem langwierigen Verfahren ist der britische Bischof Richard Williamson nun rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er 2008 in einem Fernsehinterview den NS-Massenmord an sechs Millionen Juden bestritten hatte. Williamson muss 1.800 Euro Strafe zahlen. Allerdings erklärte sein Anwalt, er werde seinem Mandanten empfehlen, Verfassungsbeschwerde einzulegen, so die Samstags-SZ.
BFH – Cum-Ex-Geschäfte: Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am Mittwoch über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verhandeln. Dabei geht es um Steuertricks bei Aktiengeschäften, mit denen sich Banken, Fonds und private Händler mehr Kapitalertragssteuern rückerstatten ließen, als sie gezahlt hatten. Wie die WamS (Anne Kunz) berichtet, soll dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenbetrag entgangen sein. Der erste Senat des BFH habe in ähnlich gelagerten Fällen allerdings gegen den Fiskus entschieden.
LG Stuttgart – LBBW-Prozess: Das Landgericht Stuttgart will den Prozess gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Landesbank Baden-Württemberg, Siegfried Jaschinski, sowie weitere LBBW-Manager gegen Geldauflagen einstellen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Bilanzfälschung vor, sie muss dem Vorschlag des Gerichts noch zustimmen. Das berichtet die Montags-FAZ (ols).
LG Bayreuth – Fall Peggy: Was ging schief bei den Ermittlungen im Fall des 2001 verschwundenen Mädchens Peggy? Die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) schildert im München-Teil die Aussage des Kriminaldirektors Wolfgang Geier – damals Leiter der Soko Peggy II – vor dem Landgericht Bayreuth. Hier findet der Wiederaufnahmeprozess gegen Ulvi K. statt, der 2004 wegen Mordes an Peggy Knobloch verurteilt wurde. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) warnt davor, nun "zuallererst auf die Polizei einzuschlagen", so habe vor allem der Verteidiger von Ulvi K. "katastrophale Fehler" gemacht.
AG Fürth – Unterlassene Hilfe im Asylheim: Drei Mitarbeiter der Asylbewerberunterkunft im bayerischen Zirndorf und ein Arzt müssen sich vor dem Amtsgericht Fürth wegen Körperverletzung durch Unterlassen und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, nicht rechtzeitig reagiert zu haben, als ein Kind in der Unterkunft lebensbedrohlich erkrankte. Die Montags-SZ (Hans Holzhaider) widmet dem Fall ihre Reportageseite. Die Urteile werden für Dienstag erwartet.
LG München – Ecclestone: Ab dem 24. April muss sich Formel-1-Chef Bernie Ecclestone vor dem Landgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Zusammenhang mit dem Verkauf von Formel-1-Anteilen der BayernLB an den britischen Finanzinvestor CVC, Bestechung und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Die WamS (Jörg Eigendorf/Dagmar von Taube) erläutert die Anklage.
Niedersächsische Justizministerin im Interview: Der Focus (Ansgar Siemens) spricht mit der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) über die "Justizskandale" in ihrem Land, hauptsächlich über den Fall Edathy, in dem die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt hatte. Dabei habe es "allenfalls Schnitzer", aber keine "Fehler" gegeben, so Niewisch-Lennartz. Im Übrigen sei der Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff "maßlos skandalisiert" worden. Der Fall des mutmaßlich korrupten Richters Jörg L. solle nun möglichst schnell aufgeklärt werden.
Richter verkauft Examensklausuren: Der Focus (C. Elflein/A. Siemens und andere) schildert ausführlich den Fall des niedersächischen Richter Jörg L., der Examensklausuren verkauft haben soll. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt gegen L. sowie mehrere Prüflinge.
Recht in der Welt
Türkei – Verfassungsgericht zu Justizreform: Das türkische Verfassungsgericht hat Teile der kürzlich beschlossenen Justizreform verworfen. Insbesondere sei ein Passus verfassungswidrig, der dem Justizministerium weitreichende Kontrolle über die Ernennung von Staatsanwälten und Richtern gab, meldet die Samstags-FAZ.
Juristische Ausbildung
Rechtswissenschaftliche Promotion: Martin Piazena schildert auf juwiss.de mögliche neue Konzepte für rechtswissenschaftliche Promotionen, wie sie auf einer Tagung an der Universität Hamburg im März diskutiert wurden.
Sonstiges
Gurlitts Wandlung: Die FAS (Corinna Budras) berschreibt im Wirtschafts-Teil ausführlich, wie es zur Einigung im Fall um den Kunstschatz von Cornelius Gurlitt kam. Dass Gurlitt so "vom Schurken zum Vorbild" werden konnte, sei vor allem seinem Strafverteidiger Tido Park zu verdanken.
"The Eurozone Crisis": Die finnischen Professoren Kaarlo und Klaus Tuori stellen auf verfassungsblog.de ihr Buch "The Eurozone Crisis" vor. Isabel Feichtner lädt zur "Book Debate", die dann in jeweils englischsprachigen Beiträgen von Christian Joerges, Andromachi Georgosouli, Matthias Ruffert und Daniela Jaros geführt wird. Schließlich antworten die Tuori/Tuori in einem weiteren Beitrag.
Das Letzte zum Schluss
FKK im Hotel: Freikörperkultur sei schon eine "sehr spezielle Form der Urlaubsgestaltung", stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest und sprach einem Ehepaar Schadensersatz wegen Reisemängeln zu. Im Reiseprospekt sei schließlich nicht die Rede davon gewesen, dass in der kubanischen Hotelanlage lauter Nackedeis unterwegs sind. Das meldet die Passauer Neue Presse.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12. - 14. April 2014: Bloßstellen verboten – Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung – Versäumnisurteil zu Redtube . In: Legal Tribune Online, 14.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11687/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
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