Die Aufregung um die Pkw-Maut reißt nicht ab: Der Gesetzentwurf sieht vor, Autofahrer elektronisch zu erfassen. Kommt die Vorratsdatenspeicherung im Maut-Pelz? Und wie steht es ums EU-Recht? Außerdem in der Presseschau: de Maizières Dilemma in der Anti-Terror-Gesetzgebung, in München wird um Anwaltsgebühren gestritten, die NPD darf in Weinheim ihren Parteitag feiern, der neue Typus digitaler Straftäter und warum ein Mann fast zwei Jahre bekam, nachdem er sich zwei Finger abgesägt hatte.
Thema des Tages
Pkw-Maut: Der Gesetzentwurf zur Pkw-Maut aus dem Bundesverkehrsministerium wurde am vergangenen Wochenende bekannt. Anstelle einer Vignette ist vorgesehen, die Mautgebühr elektronisch zu verbuchen. Dafür sollen die Kennzeichen der Autofahrer elektronisch erfasst werden. Das Ministerium garantiert laut Samstags-taz (Svenja Bergt), dass erhobene Daten nicht an andere Behörden weitergegeben werden. Vielmehr sollten personenbezogene Daten "sofort gelöscht" und auch nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. In der Welt am Sonntag (Manuel Bewarder u.a.) fordert BKA-Chef Ziercke, dass die gewonnenen Daten im Bereich der Verfolgung von Schwerstkriminalität genutzt werden sollen. Dem erteilte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in der Montags-SZ (Daniela Kuhr) eine "klare Absage".
Weil Kennzeichen gescannt werden sollen, hat der Gesetzentwurf in den letzten Tagen das Thema Datenschutz in den Fokus der Diskussion um die Maut gerückt. In den Augen Thomas Stadlers (internet-law.de) regelt die Maut in ihrer geplanten Form en passant ein umfassendes Überwachungssystem. Die Neuregelung ordne an, "vollständige Bewegungsprofile eines jedes deutschen Autofahrers zu erstellen und für einen längeren Zeitraum zu speichern". Dies sei "Vorratsdatenspeicherung von enormem Ausmaß". Stadler hält das Gesetz daher für verfassungswidrig. Anderer Auffassung ist der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ erklärt er, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stehe der Maut nicht entgegen. Bull warnt davor, pauschal von "Einschüchterungseffekten" auszugehen. Dies lasse rechtliche und praktische Hindernisse gegen Datenmissbrauch außer Acht. Bull hält es für angemessen, die Daten im Falle schwerer Kriminalität zu verwenden. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club geht in der Montags-FAZ schließlich davon aus, dass "auf juristischer Seite qualitativ weiter gehende Fragen zu stellen sind, als sie in Karlsruhe bisher aufgeworfen waren". Mit der Abgabe müsse man vor allem das Erfassen von Bewegungsprofilen neu diskutieren.
Hinsichtlich der europarechtlichen Bedenken gegen die Maut lässt der Spiegel (Dietmar Hipp) Europa- und Staatsrechtler zu Wort kommen, die neben der EU-Ausländer- nun auch eine Inländerdiskriminierung fürchten: weil Dobrindt Ausländer nur für Autobahnen zur Kasse bitten wolle, inländische Kfz-Halter aber auch für Bundesstraßen. Der Staatsrechtler Christian Hillgruber hält die Bedenken für unbegründet und fasst in einem Gastbeitrag für die Montags-Welt die Ergebnisse aus dem Gutachten zusammen, das er fürs Bundesverkehrsministerium geschrieben hat. Das Gutachten soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Rechtspolitik
Anti-Terror-Gesetze: Wie weit kann Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in der Anti-Terror-Gesetzgebung gehen? Für die Montags-Welt (Manuel Bewarder/Thorsten Jungholdt) steckt der Minister in einem Dilemma: "Er will, er muss auf den Terror reagieren. Doch er weiß auch, dass nicht mehr viel geht." Denn bereits mit der Gesetzgebung unter Innenminister Otto Schily (SPD) sei der Gesetzgeber an die Grenzen dessen gegangen, was das Grundgesetz erlaubt – und manchmal darüber hinaus.
Quotengesetz: Wie die Montags-FAZ (Joachim Jahn) aus Regierungskreisen zu berichten weiß, kommt das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote an diesem Mittwoch doch nicht ins Kabinett. Zugleich habe Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) mitteilen lassen, es werde keine wesentlichen Änderungen mehr am Gesetzentwurf geben. Nach dem Quotengesetz sollen die rund 120 börsennotierten Gesellschaften hierzulande gezwungen werden, vom Jahr 2016 an 30 Prozent ihrer Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen.
Tarifeinheitsgesetz: Vergangene Woche stellte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor. Es soll die Zersplitterung der Tariflandschaft eindämmen und so den Einfluss kleiner Gewerkschaften begrenzen. Eine Einschätzung zum Gesetzentwurf gibt der Münchner Arbeitsrechtler Volker Rieble in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Wagniskapitalgeber schreiben Gesetz selbst: Weil ihnen die Politik zu langsam ist, schreiben Wagniskapitalgeber in Deutschland jetzt selbst einen Gesetzesentwurf, den sie im Januar 2015 vorstellen wollen. Das hat der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften laut Montags-FAZ (smo) mitgeteilt. Hintergrund seien die vergleichsweise geringen Mittel, die Start-ups hierzulande von risikobereiten Investoren als Anschubhilfe erhalten. Die Koalition hatte versprochen, günstigere Bedingungen für sogenanntes Risikokapital zu schaffen – doch bislang sei nichts passiert.
Zweifel am Rechtsstaat: Glauben die Bürger, dass Polizei und Justiz Sicherheit garantieren und das Recht der Bürger durchsetzen können – oder zweifeln sie am Rechtsstaat? Mit dieser Frage befasst sich der Spiegel (Ann-Katrin Müller/Simon Pfanzelt) unter dem Titel "Gesetz und Gefühl". Der Artikel zitiert eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. Danach fühlten sich deutlich mehr Menschen "bedroht" oder "sehr bedroht" durch Verbrechen; die Mehrzahl der Deutschen habe das Gefühl, die Zahl der Verbrechen nähmen zu. Zahlreiche Verfahrenseinstellungen, Stellenstreichungen in der Justiz bestärkten das "Gefühl der Unsicherheit", das "gefährlich für jeden Rechtsstaat" sei.
Justiz
BVerfG zu Akten in Blindenschrift: Blinde und sehbehinderte Kläger haben nicht immer einen Anspruch darauf, dass Gerichte ihnen eine Akte in Blindenschrift zukommen lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am vergangenen Freitag Beschluss entschieden. Entscheidend sei, ob auch ein Anwalt den Streitstand gleichwertig vermitteln kann. Dann bedürfe es der Akte in Blindenschrift nicht. Ein sehbehinderter Mann hatte einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz moniert. lto.de berichtet.
BVerwG zu diskriminierten Beamten: Beamte haben einen Anspruch auf Entschädigung, soweit die Höhe ihrer Besoldung allein von ihrem Lebensalter abhing. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden. Rechtsanwalt Holger Zuck erklärt auf lto.de die Folgen des Urteils – und für welche Personenkreise es relevant sein könnte.
BVerfG – Luftverkehrsteuer: Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrsteuer entscheiden. Die Abgabe wird seit 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort erhoben. Das Land Rheinland-Pfalz klagt gegen die Steuer. Die Montags-Welt (Ernst August Ginten) erklärt die Hintergründe.
StGH Baden-Württemberg zu NPD-Parteitag: Wie lto.de meldet, darf die NPD ihren Parteitag in der Stadthalle in Weinheim ausrichten. Das hat der baden-württembergische Staatsgerichtshof im Rahmen einer einstweiligen Anordnung am vergangenen Donnerstag entschieden. Zuletzt hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Versagung der Stadthalle erklärt. Begründung der Stadt Weinheim: Es seien keine Kapazitäten mehr frei. Der StGH entschied nun, dass der VGH den Zweifeln der NPD an der behaupteten Belegung der Stadthalle nicht nachgegangen sei und die NPD im November dort tagen dürfe. Den Termin bestimme allerdings die Stadt Weinheim selbst.
OLG Karlsruhe zu Kachelmann und der "Kriminellen": Mit dem Urteil des OLG Karlsruhe, nach dem Jörg Kachelmann seine ehemalige Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen darf, befasst sich jetzt auch Thomas Stadler (internet-law.de). Stadler kritisiert die Grundrechtsabwägung als "nicht konsistent", weil losgelöst vom Gesamtkontext: Wenn man davon ausgehe, dass "der gegen Kachelmann erhobene Vergewaltigungsvorwurf als falsch bezeichnet werden darf, dann muss auch die Zuspitzung erlaubt sein, dass diejenige, die ihn einer schweren Straftat bezichtigt hat, dann wegen dieser aus Sicht Kachelmanns falschen Verdächtigung als Kriminelle bezeichnet wird".
FG Rheinland-Pfalz zu Scheidungskosten: Können die Prozesskosten für eine Scheidung weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden? Ja, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Mitte Oktober laut lto.de entschied. Einkommensteuerrechtlich sind Aufwendungen für Prozesse seit 2013 grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nach der Formulierung des FG, wenn der Steuerpflichtige prozessiert, um seine Existenzgrundlage zu sichern oder weil er seine "lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen" kann. Einen solchen Fall hat das FG bei Prozesskosten für Scheidungen angenommen: Für Ehepartner sei es existenziell, sich aus der zerrütteten Ehe lösen zu können.
LG München I – horrende Anwaltsgebühren: lto.de berichtet über einen Rechtsstreit um Anwaltsgebühren vor dem Landgericht München I. Für die Prüfung eines Arbeitsvertrages hatte ein Münchener Anwalt über 55.000 Euro berechnet, die der ehemalige Mandant nicht zahlen möchte. Die Summe habe sich aus den gesetzlichen Gebühren berechnet. Die Anwaltskammer soll jetzt beurteilen, ob die Forderungen angemessen sind.
LG München II – Urteilsbegründung im Fall Hoeneß: Auch der Spiegel (Dietmar Hipp) befasst sich mit der Urteilsbegründung im Fall Hoeneß, die das Landgericht München II vergangene Woche veröffentlicht hat. In einem kurzen Interview äußert sich Strafverteidiger Michael Rosenthal: Handwerklich sei das Urteil "sauber gemacht"; äußerst ungewöhnlich sei aber, wie großzügig zu Gunsten von Hoeneß gerechnet worden sei. Mit welcher Begründung das LG von Vorgaben des Bundesgerichtshof abwich, überzeugt Rosenthal nicht.
LG Bayreuth zu Unterbringung nach Freispruch: Der vom Landgericht Bayreuth freigesprochene Ulvi K. bleibt nach einer Entscheidung des LG vorerst in der Psychiatrie. Das meldet lto.de. Begründung des LG: Ein neues Gutachten über den geistig Behinderten sei nicht so ausgefallen, dass über eine sofortige Entlassung entschieden werden müsste. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens war K. vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2013 freigesprochen worden. 2004 hatte das Landgericht Hof K. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
LG Duisburg – Loveparade: Der Focus (Frank Lehmkuhl/Axel Spilcker) befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Duisburger Loveparade-Tragödie im Jahre 2010, bei der 21 Menschen starben. Es sei zweifelhaft, ob es jemals zum Prozess wegen fahrlässiger Tötung vor dem Duisburger Landgericht kommt. Denn bislang könne das Gericht nicht über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Gründe dafür seien Ermittlungsfehler, lückenhafte Akten und fehlende Datenträger. Der Focus stützt dies auf einen "Brandbrief" des Duisburger Richters Joachim Schwartz, in dem dieser seinen Unmut über die Arbeit der Staatsanwaltschaft äußert. Auch Opfer-Anwälte monierten Fehler in der Aufarbeitung als "Katastrophe nach der Katastrophe".
LG Essen – Middelhoff: Im Untreueprozess gegen Thomas Middelhoff hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt. Die Welt am Sonntag (Michael Gassmann) schreibt über das Plädoyer des Staatsanwalts, den allein die Frage interessiert habe, ob Middelhoff private Ausgaben zu Lasten seines Arbeitgebers abgerechnet hat. Middelhoff sei noch in eine Reihe von Straf- und Zivilprozessen rund um den Niedergang von Arcandor verstrickt. "Schneller, cleverer, erfolgreicher als alle" – so steht es nach dem Eindruck des Autors um Middelhoffs Ego.
StA Verden – verkaufte Referendarklausuren: Im März war er in Mailand festgenommen worden – jetzt will die Staatsanwaltschaft Verden (Niedersachsen) Anklage wegen Bestechlichkeit erheben: Der Richter Jörg L. soll Prüfungen fürs zweite Examen an Referendare verkauft haben; der Fall ging bundesweit durch die Presse. Der Spiegel (Michael Fröhlingsdorf/Lena Greiner – Vorabmeldung) schreibt jetzt, Ministeriale und Staatsanwälte hätten seit Langem von einer undichten Stelle in der Prüfungsbehörde gewusst. Pikant: Jörg L. selbst soll als Referatsleiter der Prüfungsbehörde an der Suche nach dem Leck "in vorderster Reihe" beteiligt gewesen sein.
Recht in der Welt
Spanien – Google-Abgabe: Die Samstags-FAZ (Paul Ingendaay) schreibt über die Verschärfung des Rechts des geistigen Eigentums in Spanien. Ab 2015 müsse etwa Google News für die Verwendung von Textauszügen an Autoren und Verlage eine Abgabe zahlen (sogenannte Google-Abgabe). Das Gesetz lasse allerdings "reichlich Deutungsspielraum" und eröffne weitere Szenarien für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kritiker fürchteten "enorme Konsequenzen für die Freiheit und die Öffnung im Netz". Außerdem seien drakonischen Geldbußen (bis zu 600.000 Euro) vorgesehen für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials durch Downloads – auch das Verlinken illegaler Websites sei umfasst.
Österreich und Niederlande – Vorgehen gegen Pkw-Maut: Auch das EU-Ausland hat die deutsche Pkw-Maut im Blick: Laut Samstags-Welt (Matthias Kamann) hat das österreichische Verkehrsministerium angekündigt, gegen die Maut europarechtlich vorzugehen, sollten EU-Bürger diskriminiert werden. Aus den Niederlanden heißt es nach Angaben der Montags-FAZ (Michael Stabenow), man werde sich einer in Aussicht gestellten österreichischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anschließen.
Ägypten – Haft wegen Schwulenhochzeit: Ein ägyptisches Gericht hat acht Männer zu drei Jahren Haft wegen einer angeblichen Schwulenhochzeit verurteilt. Die Männer sollen auf einem Video zu sehen gewesen sein, auf dem zwei sich Männer küssen, Ringe austauschen und einen Kuchen mit einem Bild von sich anschneiden. spiegel.de schreibt über das Urteil und die ägyptische Justiz, die zur Begründung derartiger Urteile "Verhöhnung der Religion" oder "gegen den Islam verstoßende Sexualpraktiken" heranziehe.
Ungarn – doch keine Internetsteuer: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat seine Pläne vorerst auf Eis gelegt, eine Steuer auf den Datenverkehr im Netz zu erheben. Über die sogenannte Internetsteuer hätten Provider knapp 50 Cent pro Gigabyte zahlen sollen. Gegen das Gesetz fehle aber nun eine gemeinsame Basis im Parlament, heißt es in der Samstags-FAZ (Stephan Löwenstein). Auch die Samstags-taz (Anna Frenyó) und die Samstags-Welt (Boris Kálnoky) schreiben über das Thema.
USA – Zwangsquarantäne wegen Ebola: spiegel.de berichtet von einer US-Krankenschwester, der eine Zwangsquarantäne behördlich auferlegt wurde. Sie war zuvor aus Sierra Lenoe zurückgekehrt, wo sie Ebola-Kranken half. Gegen die Zwangsquarantäne wehrte sie sich gerichtlich – ohne Erfolg: Ein US-Gericht hat die Quarantäneauflage bestätigt. Sie werde nun überwacht und dürfe nicht mehr "in der Öffentlichkeit präsent sein".
Juristische Ausbildung
Raues Klima im Jurastudium: Die Samstags-Welt meldet in ihrem Bildungsteil, das soziale Klima sei im Jurastudium laut einer Studie des Bildungsministeriums besonders rau. Laut der Studie prägen viel Konkurrenzdenken und Anonymität das juristische Studium.
Sonstiges
Snowdens Anwalt: Im Interview mit dem Handelsblatt (Ina Karabasz/Till Hoppe) spricht Ben Wizner, der Anwalt von Edward Snowden, über die NSA-Affäre. Snowdens Enthüllungen hätten eine breite Debatte im Kongress und eine Grundlage für eine Reihe von Gerichtsverfahren mit sich gebracht. Dass Snowden eines Tages als freier Mann in die USA zurückkehrt, hält Wizner für realistisch: Angesichts seiner internationalen Reputation wäre es in seinen Augen ungeschickt, wenn die USA Snowden anklagen würden.
Kinox.to und digitale Täter: Die Welt am Sonntag (Florian Flade/Lars-Marten Nagel – Kurzfassung) nimmt die Fahndung nach den mutmaßlichen Betreibern des illegalen Filmportals "kinox.to" zum Anlass, einen "neuen Typus der Cyberkriminalität" zu konstatieren. Die Autoren skizzieren den Wandel "digitaler Straftäter" vom "Nerd" zu Tätern, bei denen es nun "um Schusswaffen, Morddrohungen und Brandanschläge" gehe. Neben Urheberrechtsverletzungen stehen gegen die mutmaßlichen kinox.to-Betreiber auch Vorwürfe der räuberischen Erpressung, Nötigung und Brandstiftung im Raum.
Das Letzte zum Schluss
Absichtlich Finger abgesägt: Um eine hohe Versicherungsprämie zu kassieren, hat sich ein Mann aus Schleswig-Holstein mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger abgeschnitten – absichtlich. Das Amtsgericht Norderstedt sah es laut spiegel.de als erwiesen an, dass der Mann damit von seiner Versicherung eine hohe Prämie kassieren wollte. Ein Rechtsmediziner hatte der Behauptung des Angeklagten widersprochen, dieser sei in seinem Hobbykeller über einen Hund gestolpert und in die laufende Säge gefallen. Kurz zuvor hatte er vier Unfallversicherungen abgeschlossen, mit Policen speziell für die Finger. Das AG hat ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/fr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. November 2014: Pkw-Maut und Datenschutz – Horrende Anwaltsgebühren – Täter im Netz . In: Legal Tribune Online, 03.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13677/ (abgerufen am: 04.05.2024 )
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