Der EuGH hat entschieden, dass die Mitgliedsstaaten Unionsbürger ohne Arbeit von bestimmten Sozialleistungen ausschließen können, wenn diese lediglich wegen des Bezugs finanzieller Unterstützungen in ein EU-Land einreisen.* Außerdem in der Presseschau: Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Verschärfung des Sexualstrafrechts präsentiert Maas eine abgeschwächte Ausführung, das Anti-Doping-Gesetz wird vorgestellt, das Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt ist teilweise verfassungswidrig und kann der närrische Scherz eines Richters seine Befangenheit begründen?
Thema des Tages
EuGH zu Anspruch auf Sozialleistungen: Deutschland kann gegenüber Bürgern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die Gewährung von staatlichen Sozialleistungen – wie Hartz IV – verweigern. Voraussetzung sei allerdings, dass die Betroffenen lediglich wegen des Bezugs entsprechender Leistungen in die Bundesrepublik einreisten und weder hier gearbeitet haben noch nach Arbeit suchen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am gestrigen Dienstag. Die Richter sind der Ansicht, dass ein Staat die Option haben müsse Sozialleistungen, zu versagen, um Missbrauch zu verhindern. In diesem Fall dürfe man auch von dem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit in der EU und vom Gleichbehandlungsgrundsatz abweichen. Im konkreten Fall hatte eine Rumänin mit Aufenthalt in Deutschland Hartz IV beantragt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Betroffene bisher nicht gearbeitet hat und auch keine Arbeitssuche nachweisen konnte. Gegen diese Entscheidung klagte sie vor dem Leipziger Sozialgericht. Dieses legte dem EuGH besagten Fall im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vor. Ob auch Zuwanderer, die auf Arbeitssuche sind, von den Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wird das Gericht voraussichtlich nächstes Jahr entscheiden. Ein entsprechendes Verfahren eines Arbeitssuchenden, welcher Hartz IV beantragt hatte, sei derzeit angängig. Dies berichten die SZ (Roland Preuß/Wolfgang Janisch), FAZ (Sven Astheimer/Helene Bubrowski/Marcus Theurer), die taz (Christian Rath) und die BerlZ (Mira Gajevic).
Mira Gajevic (BerlZ) sieht in dem Urteil des EuGH lediglich eine Bestätigung geltenden Rechts und kein Grundsatzurteil. Sie wartet allerdings gespannt auf den Ausgang des Verfahrens um den arbeitssuchenden EU-Ausländer, welcher Hartz IV beantragt hatte.
In einem weiteren Kommentar begrüßt Christian Rath (taz) das EuGH-Urteil, hält es allerdings für missverständlich. Er moniert, dass die Entscheidung lediglich für eine kleine Gruppe von Einwanderern gelte – für solche EU-Bürger, die nicht nach Arbeit suchen und dementsprechend kein Aufenthaltsrecht haben. Arbeitssuchende hingegen betreffe das Urteil nicht. Rath hätte es daher für sinnvoller gehalten den vorliegenden Fall zusammen mit dem genannten Fall des arbeitssuchenden Unionsbürgers zu verhandeln und zu entscheiden.
Laut SZ (Roland Preuß/Wolfgang Janisch) wird das Urteil vermehrt positiv aufgenommen. So begrüßt die Bundesregierung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Sprecher der deutschen Jobcenter, Matthias Schulze-Böing, sieht in dem Urteil eine hilfreiche Klarstellung. Dagegen kritisiert die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, das Urteil beziehe sich nur auf extreme Einzelfälle.
Rechtspolitik
Entschärfung der Reform des Sexualstrafrechts: Der Bundestag soll am morgigen Donnerstag ein Gesetz zur Verschärfung des Strafrechts beschließen. Justizminister Heiko Maas (SPD) präsentierte nun kurz vorher noch einen neuen Entwurf. Dieser soll nun doch nicht vorsehen, dass bereits das unbefugte Fotografieren eines unbekleideten Kindes oder Jugendlichen unter Strafe gestellt wird. Erst die unbefugte Verbreitung solle kriminalisiert werden. Das unbefugte Herstellen einer Fotografie eines nackten Erwachsenen hingegen solle nun doch nicht bestraft werden. Allerdings solle die Weitergabe von Bildern von Erwachsenen unter Strafe gestellt werden, wenn diese die Hilflosigkeit der Person zur Schau stellen oder geeignet sind, das Ansehen der abgebildeten Person zu gefährden. Der neue Entwurf beabsichtige allerdings auch den Ankauf von unbefugt hergestellten Fotografien zu bestrafen. Es berichten die FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und der Tagesspiegel (Cordula Eubel/Jost Müller-Neuhof). Dabei werden ebenso die Hintergründe und die Entwicklungen bei der Gesetzesinitiative dargestellt. Die taz (Christian Rath) weiß zudem, dass ein Passus Straffreiheit vorsieht, wenn die Fotos "in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen" aufgenommen werden. Dies diene unter anderem dem Schutz der Presse.
Anti-Doping-Gesetz: Am heutigen Mittwoch werden die Bundesminister Thomas de Maizière und Heiko Maas den Entwurf zum Anti-Doping-Gesetz vorstellen. Dies berichtet die FAZ (Marcel Reinsch). Demnach müssen Spitzensportler wegen Dopings mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Für Dritte, die andere dopen und gefährden, ist sogar ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Ebenso soll der nicht medizinisch angezeigte Besitz und die Verabreichung bestimmter leistungssteigernder Substanzen strafbar sein. Der Artikel befasst sich zudem mit verschiedenen Reaktionen auf die geplanten Änderungen. So befürchtet beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund eine Aufweichung und Schwächung des Sportrechts.
Kritik an Freihandelsabkommen: Der Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag hat die SPD dazu aufgefordert, die Kritik an den geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA einzustellen. Darüber echauffiert sich Heribert Prantl (SZ). Es sei nicht rechtsstaatlich, erst geheim zu verhandeln und darauf zu verweisen, dass zu einem späteren Zeitpunkt über die geplanten Regelungen gesprochen werden könnte, um dann jegliche Kritik an den Regelungen zu diskreditieren. Freihandelsabkommen dürften nicht zu Entdemokratisierungs-Abkommen werden.
Suizidhilfe: Die SZ (Nina von Hardenberg) befasst sich ausführlich mit der geplanten Reform der Suizidhilfe. Demnach zeichneten sich zwei Positionen ab. Die Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU) favorisiert eine Reform, die es Ärzten ermöglicht, Patienten Suizidhilfe zu leisten. Ein Verbot kommt dabei nur bedingt in Frage. Auf der anderen Seite plädieren unter anderem die Abgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Eva Högl (SPD) für eine, laut SZ, mehrheitsfähige Lösung, die ein Verbot der organisierten Suizidhilfe vorsieht, aber dafür einen Ausbau der Palliativmedizin unterstützt. Es sei nicht notwendig, eine explizite Erlaubnis von ärztlicher Suizidhilfe zu reglementieren, da dieser ethische Freiraum bereits bestehe. Ein entsprechendes Konzept, welches sich insbesondere mit dem Ausbau der Palliativmedizin befasse, wurde ebenso am gestrigen Dienstag vom Gesundheitsminister Hermann Gröhe präsentiert.
Auch die FAZ (Alexander Haneke) befasst sich mit dem Thema Suizidhilfe und beschreibt die derzeitigen legitimen Möglichkeiten der ärztlichen Sterbebegleitung. Ebenso wird über die Vorzüge eines Ausbaus der Palliativmedizin berichtet.
Ausbau der Palliativmedizin: Am gestrigen Dienstag hat die Regierungskoalition sich darauf geeinigt, die ambulante Palliativmedizin auszubauen. So sollen mehr Hospizplätze angeboten und Pflegeeinrichtungen besser auf die Sterbebegleitung vorbereitet werden. Diese Vorschläge sind insbesondere im Rahmen der Debatte um die Suizidhilfe relevant. Vertreter des Verbots der Suizidhilfe wollen mit der Verbesserung der Palliativmedizin dem Bedürfnis der Patienten, zu sterben, entgegen wirken. Dies schreibt die FAZ (Andreas Mihm).
Anlegerschutz: Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschieden. Das geplante Gesetz soll für mehr Sicherheit von Anlegern im "grauen Kapitalmarkt" sorgen. Dieser Teil der Finanzindustrie unterliegt nicht der staatlichen Finanzaufsicht und umfasst sowohl seriöse als auch dubiose Anbieter. Laut Bundesregierung stellt das geplante Gesetz eine nötige Balance zwischen dem Wunsch einer höheren Rendite für risikobereite Kapitalanleger sowie dem notwendigen Verbraucherschutz her. Die SZ (Claus Hulverscheidt) und das Handelsblatt (Susanne Schier) beschreiben die geplanten Neuregelungen. Diese umfassen beispielsweise eine Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes sowie eine Prospektpflicht für alle Vermögensanlagen. Ebenso berichtet die taz (Malte Kreutzfeldt) und richtet dabei den Fokus auf die Ausnahmen der Regelung im Hinblick auf gemeinnützige Projekte und Genossenschaften.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Die FAZ (Manfred Schäfers/Joachim Jahn) bringt verschiedene Ansichten zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. So befürchtet die Stiftung für Familienunternehmen beispielsweise, dass die Regelung den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit erschwere, da das Instrument der Selbstanzeige weniger genutzt werden könnte. Die Bundessteuerberatungskammer lobt hingegen, dass die Möglichkeit der Strafbefreiung grundsätzlich erhalten bleibe, hält die praktische Umsetzung in bestimmten Fällen allerdings für unmöglich, weil notwendige Unterlagen wegen des Ablaufs von Aufbewahrungsfristen gegebenenfalls nicht mehr beizubringen sind.
Gesetz zur Armutsmigration: Am vorigen Donnerstag beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Armutsmigration. Darüber berichtet jetzt auch die taz (Christian Rath). Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass EU-Bürgern grundsätzlich nur ein Zeitraum von sechs Monaten in Deutschland gewährt wird, um eine Arbeit zu finden. Werden sie nicht fündig oder können sie keine entsprechenden guten Aussichten vorweisen, endet ihr Aufenthaltsrecht. Nach einer Ausweisung kann zukünftig auch häufiger eine Wiedereinreisesperre verhängt werden, in bestimmten Fällen kann diese bis zu fünf Jahre lang gelten – allerdings nicht im Falle einer überlangen Arbeitssuche.
Auch die FAZ (Sven Astheimer/Helene Bubrowski/Marcus Theurer) schreibt im Rahmen der Berichterstattung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf Sozialleistungen über geplante Gesetzesänderungen gegen entsprechenden Missbrauch.
* Geändert am 12.11. um 15 Uhr. Zuvor stand hier: Der EuGH lehnt einen Anspruch auf Sozialleistungen für arbeitslose Personen ab, die lediglich wegen des Bezugs finanzieller Unterstützungen in ein EU-Land einreisen.
Justiz
EuGH - Asyl von Soldaten: Im Jahre 2007 desertierte der damals in Bayern stationierte US-Soldat, André Shepherd. Er entging so seinem zweiten Einsatz im Irakkrieg. Er war der Ansicht, der Einsatz der USA im Irak sei völkerrechtswidrig, seine Beteiligung an militärischen Aktionen insofern ein Kriegsverbrechen. Nach seiner Desertion beantragte der Soldat Asyl in Deutschland. Er fürchtete bei seiner Rückkehr in die USA eine Haftstrafe wegen Fahnenflucht. Der Fall liegt dem Europäischen Gerichtshof nach Vorlage durch das Verwaltungsgericht München im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vor. Am gestrigen Dienstag wurden die diesbezüglichen Argumente der Generalanwältin* Eleanor Sharpston veröffentlicht. Sie ist der Ansicht, dass ein Soldat auch Asyl beantragen können muss, wenn er durch den Militärdienst in Kriegsverbrechen verwickelt werden könnte. Allerdings müsse er entsprechende konsistente und gewichtige Gewissensgründe nachweisen. Sie wies des Weiteren auch auf einige noch zu prüfende Punkte hin. Dies berichten fr-online.de und verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis).
LVerfG Sachsen-Anhalt zu Polizeigesetz: Das Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt verstößt in Teilen gegen die Landesverfassung. Dies entschied das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt am gestrigen Dienstag im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Verfassungswidrig sei unter anderem die Norm, welche den Einsatz eines sogenannten "Staatstrojaners" zum Abhören verschlüsselter Telefonate vorsieht. Es sei eine bundesweite Wirkung des Urteils zu erwarten, da einige Regelungen, welche als verfassungswidrig eingestuft wurden, auch in anderen Polizeigesetzen zu finden seien. Dies berichtet die FAZ (lfe) und spiegel.de.
VG Bremen zu Zensusklage: Die Stadt Bremerhaven hatte gegen die durch das Zensusverfahren im Jahr 2011 festgesetzte Einwohnerzahl vor dem Verwaltungsgericht Bremen geklagt. Klagegegner war das Land Bremen. Das VG entschied nun, dass das Verfahren rechtmäßig geführt wurde, insbesondere sei die Qualität ausreichend gesichert worden. Die Stadt muss die Einwohnerzahl akzeptieren. Sie verliert deswegen fast eine halbe Million Euro pro Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich. Sie ist der Ansicht das Verfahren sei nicht verfassungskonform. Mehrere andere Gemeinden hatten ebenso geklagt. Darüber informiert spiegel.de (Björn Schwentker).
LG München II - Urteilsgründe Hoeneß: Der ehemalige Oberstaatsanwalt Walter Grasnick befasst sich für die FAZ mit den Urteilsgründen im Fall Hoeneß. Er führt erhebliche Kritikpunkte an diesem "krassen Fehlurteil" an. So moniert er, die Richter hätten in einem der denkbar schwersten Fälle der Steuerhinterziehung die Strafe unverständlicherweise im unteren Bereich des Strafrahmens angeordnet. Er wirft ihnen vor, sie hätten einen informellen Deal geschlossen – am Gesetz und am Transparenzgebot vorbei. Es handele sich hier also nicht um eine legitime Verständigung im Strafprozess. Grasnick stellt fest, dass derartige Urteile an der Rechtsstaatlichkeit zweifeln lassen.
Urteile zu § 175 StGB: Die SZ (Tobias Dorfer) befasst sich in einem ausführlichen Artikel mit den Urteilen nach dem früheren § 175 StGB und mit der Rehabilitation der Verurteilten. Bis zum Jahre 1994 konnten Männer in bestimmten Fällen bestraft werden, wenn sie mit anderen Männer sexuell interagierten. Viele wurden wegen entsprechender Handlungen verurteilt. Die SZ setzt sich mit der rechtlichen Möglichkeit der Aufhebung solcher Urteile auseinander und stellt diesbezüglich unterschiedliche Ansichten von Juristen dar.
OLG München - NSU: Am gestrigen Dienstag wurde Norbert Wießner, Regierungsoberrat a.D. beim Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, zum dritten Mal im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. Er war Quellenführer des V-Mannes Tino Brandt. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) schildert die Erkenntnisse aus der Vernehmung. So wird ausgeführt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahre 1999 durch den besagten V-Mann verdächtige Informationen über Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erhielt, dahingehende weitere Ermittlungen jedoch ausblieben. Wießner begründete dies damit, dass er die Mitglieder des Trios für Kleinkriminelle hielt und "man nicht zu viel Engagement" habe zeigen können. Unklar sei dabei allerdings, ob er mit "man" den V-Mann oder den Verfassungsschutz meint. spiegel.de resümiert, dass man sich bei besagten Ermittlungen wohl Mühe gegeben, aber versagt hätte.
LG Düsseldorf – Achenbach: Am gestrigen Dienstag begann der Zivilprozess gegen Helge Achenbach vor dem Düsseldorfer Landgericht. Die Erben des Aldi-Gründers Theo Albrecht verlangen von dem Beklagten 20 Millionen Euro Schadensersatz wegen verschiedener Geschäfte mit Kunstwerken und Oldtimern. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der zu seiner Entlastung vorgebrachten Darstellung Achenbachs. Den Verfahrensbeginn schildert das Handelsblatt (Jan Keuchel/Nena Schink).
VG Hannover - Eilantrag Hooligankundgebung: Am kommenden Samstag wollen Hooligans in Hannover eine Anti-Islamismus-Demonstration veranstalten. Wegen der Ausschreitungen bei einer vorherigen wohl entsprechenden Veranstaltung in Köln hat die Polizei die geplante Kundgebung verboten. Gegen dieses Verbot gehen die Organisatoren nun mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover vor. Die Antragsteller halten das Verbot für unverhältnismäßig. Dies meldet spiegel.de.
* Geändert am 13. 11., 18.36 Uhr. Zuvor stand hier "einflussreiche Gutachterin".
Südkorea - Haftstrafe für Fährkapitän: Der Kapitän der gesunkenen südkoreanischen Fähre "Sewol" muss eine 36-jährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verbüßen. Dies entschied ein südkoreanisches Gericht am gestrigen Dienstag. Der Verurteilte habe seine Pflichten bei dem Schiffsunglück verletzt, indem er als einer der Ersten die Fähre verließ, statt den an Bord Befindlichen zu helfen. Ebenso wurden gegen weitere Besatzungsmitglieder Haftstrafen verhängt. Von dem Urteil und über politische Konsequenzen des Vorfalls berichten die FAZ (Carsten Germis) und die taz (Fabian Kretschmer).
Schutz für WM-Arbeiter: Menschenrechtler der Organisation Amnesty International kritisieren die fehlende Umsetzung der Reform zum Schutz der WM-Arbeiter in Katar. Dies berichtet die taz (Beate Seel). So werden ausstehende Löhne, gefährliche Arbeitsbedingungen und heruntergekommene Unterkünfte beanstandet. Vor allem fordern die Kritiker die Abschaffung des Sponsorengesetzes. Dieses verpflichtet ausländische Arbeiter unter anderem dazu, die Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie diesen wechseln oder das Land verlassen wollen. Die Reformvorschläge seien zwar ohnehin ungenügend, das Ausbleiben der Umsetzung daher aber umso unverständlicher.
Das Letzte zum Schluss
Richter mit "Fasnachtsaffinität": justillon.de (Stephan Weinberger) berichtet von einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 1999. Ein Familienrichter hatte einen Gerichtstermin auf den 11.11. um 11:11 Uhr gelegt. Die Betroffene war mit dem "närrischen Termin" nicht einverstanden, weil sie befürchtete, der Richter würde ihr Anliegen nicht ernst nehmen. Aus diesem Grund stellte sie ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Das OLG maß dem "kleinen Scherz" des Richters allerdings nicht so viel Bedeutung bei und wies den Antrag zurück. Der Humor des Richters sei allenfalls etwas eigenwillig.
* Geändert am 12.11. um 15 Uhr. Zuvor stand hier: Der EuGH lehnt einen Anspruch auf Sozialleistungen für arbeitslose Personen ab, die lediglich wegen des Bezugs finanzieller Unterstützungen in ein EU-Land einreisen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12.11.2014: EuGH zu Anspruch auf Sozialleistungen – Suizidhilfe – Entwurf zu Anti-Doping-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 12.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13772/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
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