Das BVerfG hat die Strafbarkeit von Strafverteidigern wegen Geldwäsche eingeschränkt. Außerdem in der Presseschau: Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen durch Bund, LG Saarbrücken zu bild.de und Haftung bei Sexting.
Thema des Tages
BVerfG zu Strafverteidiger: Nehmen Strafverteidiger Honorare an, machen sie sich wegen Geldwäsche gemäß § 261 Strafgesetzbuchs (StGB) nur strafbar, wenn sie sicher wissen, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit eine verfassungskonforme Auslegung des Paragrafen gefordert, meldet lto.de. Üblicherweise kann die Strafbarkeit wegen Geldwäsche bereits dann bejaht werden, wenn der Entgegennehmende den illegalen Hintergrund des Gelderwerbs für möglich hält. In der vorliegenden Entscheidung stellte das BVerfG nun klar, dass die verfassungskonforme Auslegung nicht nur wie bisher für den Verschaffungstatbestand, sondern auch für den Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand des § 261 StGB gilt. Die Verfassungsbeschwerden wurden mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.
Rechtspolitik
Angriffe auf Polizisten: Vor dem Hintergrund der Verletzungen von Polizeikräften in Heidenau fordert der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) im Gespräch mit der FAZ (Timo Frasch) erneut die Einführung eines neuen Strafgesetzbuchparagrafen, der Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte gesondert unter Strafe stellt. Auch wenn die Initiative vorerst im Bundesrat gescheitert ist, schreibe der Koalitionsvertrag einen besonderen Schutz für Polizisten und Einsatzkräfte vor, sodass Handlungsbedarf bestehe.
Suizidhilfe: Wie der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichtet, hat das Justizministerium die Entwürfe zur geplanten Regelung der Suizidhilfe eigens geprüft und eine Einschätzung abgegeben. Da das Ministerium keine Einzelheiten zu den Einschätzungen mitteilen wollte, hat der Tagesspiegel Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben.
Währungsunion: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat den Vorschlag des Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) geprüft, der einige Kompetenzen der EU-Kommission – wie die Wettbewerbsaufsicht – auf eine unabhängige Behörde ausgliedern und einen Eurofinanzminister einrichten wollte. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass eine solche Maßnahme einer Änderung der EU-Verträge mit Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf, stellt die FAZ (Werner Mussler) dar.
Grundgesetzänderung: Siegmar Gabriel hat den Vorstoß des Innenministers Thomas de Mazière (CDU) zur Änderung des Asylrechts in Artikel 16 und 16a des Grundgesetzes (GG) ausgeschlossen, meldet spiegel.de. Nach Informationen der SZ (Stefan Braun u.a.) haben einige Bundesländer Bedenken wegen der angedachten Grundgesetzänderung zur finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund bei der Flüchtlingsunterbringung geäußert. Direkte Leistungen seien auch nach aktueller Rechtslage möglich, etwa in Notsituationen nach Artikel 104b GG oder als Ausgleichsleistungen nach Art. 106 GG.
Einwanderungsgesetz: Wie zeit.de (Katharina Schuler) darstellt, haben der Unionsfraktionschef Volker Kauder und Innenminister Thomas de Mazière (CDU) die Forderung der SPD nach einem Einwanderungsgesetz für diese Legislaturperiode zurückgewiesen. Auch die Kanzlerin habe verlautbaren lassen, dass die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.
Justiz
BVerfG zu Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen: Nun bespricht auch blog.beck.de (Markus Stoffels) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Mittwoch dieser Woche, mit dem das Gericht die Verfassungsbeschwerde von Verdi gegen die Entscheidungsgründe eines Bundesarbeitsgerichtsurteils wegen fehlender Beschwerdebefugnis abgelehnt hatte. Das BVerfG sah keine hinreichende Beschwer darin, dass das BAG in den Urteilsgründen das kirchliche Streikverbot generell bejahte.
OLG München – NSU: Im NSU-Prozess wurden am gestrigen Verhandlungstag Briefe von Uwe Mundlos an einen inhaftierten Rechtsradikalen aus den 90er Jahren vorgelesen, berichtet spiegel.de (Björn Hengst). Bereits zu dieser Zeit haben sie Überlegungen angestellt, in kleinen autonomen Gruppen im Untergrund zu agieren, um dem "Sieg" näherzukommen.
Schadensersatzklagen – Zuckerkartell: Die SZ (Felicitas Wilke) schildert, dass mehrere Süßwarenproduzenten Schadensersatzklagen gegen die drei deutschen Zuckerproduzenten eingereicht haben, die Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen leisten müssen. Im Prozess Vivil gegen Südzucker vor dem Landgericht Mannheim will der Kläger nun mit einem Gutachten nachweisen, dass der Preis höher lag als er ohne das Kartell gewesen wäre; das Verfahren sei deshalb bis zum 16. Januar ausgesetzt worden.
LG Saarbrücken zu bild.de: Das Landgericht Saarbrücken hat bild.de untersagt, Fotos einer Minderjährigen und einen Text zu veröffentlichen, in dem behauptet wird, die Teenagerin sei bei einem Unfall unter Drogeneinfluss gestanden, berichtet internet-law.de (Thomas Stadler). Das Privatleben überwiege hier das öffentliche Sensationsinteresse und bei den Behauptungen im Text handele es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen.
StA Berlin – Goldfälschung: Wie die FAZ (Christian Siedenbiedel) schildert, hat die Staatsanwaltschaft Berlin vier Verdächtige in einem der größten Betrugsfälle mit gefälschtem Gold festgenommen. Etwa 6.000 Geschädigte überließen insgesamt 57 Millionen Euro den Beschuldigten zur Anlage in Gold. Die angeblichen Goldbarren fanden die Ermittler in einem Tresor; diese waren mit einem billigen Material gefüllt.
Recht in der Welt
Syrien – Kriegsverbrechen: Die SZ (Ronen Steinke) stellt den neuesten Bericht der UN-Ermittler vor, die seit 4 Jahren Beweismittel für Kriegsverbrechen in Syrien sammeln. Wegen der Blockade im Sicherheitsrat wird kein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof eröffnet. So hoffen die Ermittler, mit ihren Berichten Druck auf die Mitglieder des Sicherheitsrats auszuüben und Beweise für ein mögliches späteres Verfahren zu sammeln.
EuGH zu Robbenprodukten: Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot bestätigt, wonach Handel mit Robbenprodukten in der EU untersagt ist. Das meldet lto.de.
Sonstiges
Dublin-Verfahren: Die FAZ (Helene Bubrowski) erläutert das Dublin-Verfahren und das deutsche Asylrecht. Trotz der Dublin-Verordnung werden viele Asylanträge in Deutschland entschieden. Dies geschieht etwa im Fall von Syrern, da die Bundesregierung für sie das Dublin-Verfahren ausgesetzt hat. Auch gelinge es oft nicht, die Fluchtroute zu rekonstruieren, um den sicheren Drittstaat zu bestimmen, in den Flüchtlinge abgeschoben werden sollen.
Betriebliche Altersversorgung: Rechtsanwalt Alexander Greth stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard fest, dass der Niedrigzins und Änderungen des Betriebsrentengesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie die Betriebsrente für Arbeitgeber unattraktiver machen. Im Trend liegen nun beitragsorientierte Zusagen, bei denen die Arbeitnehmer die Risiken der Kapitalmärkte tragen.
Intimfotos: Rechtsanwalt Niklas Haberkamm stellt für lto.de dar, welche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen das Verbreiten von intimen Fotos unter Jugendlichen nach sich ziehen kann. Neben Schadensersatzforderungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen drohen auch strafrechtliche Sanktionen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: BVerfG zu Strafverteidigerhonoraren – GG-Änderung zum Asylrecht – Kriegsverbrechen in Syrien . In: Legal Tribune Online, 04.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16802/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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