Bundesregierung will straffällige Flüchtlinge in Drittländer abschieben. Außerdem in der Presseschau: AfD für Schusswaffeneinsatz an Grenzen, Merkel, Maas und Maizière zur Flüchtlingskrise und Stromanbieter verfolgt illegale Hanfplantagen.
Thema des Tages
Abschiebung in Drittstaaten: Die Bundesregierung erwägt, straffällig gewordene Flüchtlinge auch in Drittstaaten – insbesondere in die Türkei – abzuschieben, wenn eine Abschiebung in die Herkunftsländer nicht möglich ist, schreibt die Montags-taz (Christian Rath) unter dem Titel "Hauptsache, abgeschoben". Die Maßnahme solle greifen, wenn die Heimatländer sich weigerten, die Flüchtlinge wiederaufzunehmen oder etwa die Verfolgung der Betroffenen im Herkunftsland die Abschiebung dorthin verbiete. Deutschland stehe bereits in Verhandlungen mit der Türkei über die zeitnahe Rücknahme von Flüchtlingen, welche über das Land nach Deutschland gelangten. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl moniert, die Türkei gewährleiste nicht die Sicherheit der Flüchtlinge und schiebe beispielsweise nach Syrien ab. Auch Montags-SZ und zeit.de melden die Verhandlungen.
Rechtspolitik
Stimmen zur Flüchtlingskrise: Auf dem Landesparteitag der CDU in Mecklenburg-Vorpommern hat Bundeskanzlerin Merkel vergangenen Samstag betont, sie erwarte, dass auch anerkannte Flüchtlinge wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, wenn die Fluchtursachen entfallen. Der auf drei Jahre befristete Schutz vor individueller Verfolgung sei ein "temporärer Status". Die Montags-taz (Christian Rath) erklärt unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, die Anerkennung als Flüchtling zu widerrufen.
In einem Gastbeitrag für die Samstags-FAZ nimmt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Stellung zum Vorwurf, der Bundesregierung fehle in der Flüchtlingspolitik die demokratische Legitimation. Sie habe immer innerhalb der Befugnisse der Dublin-Verordnung gehandelt und die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Europäischen Gerichtshofs beachtet, sodass von einem Rechtsbruch nicht die Rede sein könne. Der Vorwurf der mangelnden Legitimität untergrabe vielmehr die Geltungskraft der Gesetze und demoliere das politische Klima.
In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ mahnt Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Flüchtlinge müssten sich an "unsere Werte und Regeln" halten – Personen, die sich nicht integrieren wollen, müssten auch damit rechnen, dass der Staat ihre Leistungen kürzt. Sie betont, es gebe "keinen Anspruch auf leistungslose Unterstützung" und fordert ein Integrationsfördergesetz; Integration müsse in Arbeitsmarkt, Kitas, Schulen und Nachbarschaften erfolgen.
Im Interview mit dem Spiegel (Ralf Neukirch/René Pfister, spiegel.de-Zusammenfassung) drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf weitere Lösungen, um einen erneuten Anstieg der Flüchtlingszahlen zu verhindern. Man müsse mit nordafrikanischen Staaten zusammenarbeiten, um die Rückführung zu erleichtern und die Türkei zu einer besseren Sicherung der Grenze bewegen. Die angedrohte Verfassungsklage seitens der CSU hält er für wenig erfolgversprechend.
Asylpaket II: Die beschlossenen Änderungen des Asylpakets II und die Reaktionen fassen unter anderem die Samstags-Welt (Thomas Vitzthum/Daniel Friedrich Sturm), die Samstags-taz (Pascal Beucker/Christina Schmidt) und die Samstags-FAZ (Johannes Leithäuser) und das Hbl (Frank Specht) zusammen. Kernpunkte sind die Beschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die Erklärung von Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten und die Schaffung neuer Aufnahmeeinrichtungen für Personen aus sicheren Herkunftsländern. Außerdem werde ein drittes Asylpaket erarbeitet, das eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge enthalten soll.
Nach Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) richtet sich das Asylpaket auch gegen die Behauptung eines Staatsversagens. Ludwig Greven (zeit.de) befürchtet, dass Flüchtlinge nun mit der gesamten Familie die gefährlichen Fluchtrouten nehmen werden.
Nach Einschätzung von zeit.de (Lisa Caspari) lasse die aktuelle Anhörungspraxis des Bundesamts für Migration darauf schließen, dass die Beschränkung des Familiennachzugs vermehrt syrische Flüchtlinge treffen werde, wenn diesen lediglich der subsidiäre Schutz gewährt wird. spiegel.de (Christoph Sydow/Philipp Wittrock) erklärt die Folgen, die mit der Erklärung der drei Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern einhergehen. Die schnellere Ablehnung des Asylantrags garantiere nicht die Abschiebung in die Herkunftsländer.
Volksentscheid über Flüchtlingsunterbringung: Der Verband "Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg" hat beschlossen, einen Volksentscheid über die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg vorzubereiten. Ziel sei es, durch eine dezentrale Unterbringung die Integration zu verbessern. Nach einer Meldung der Montags-SZ warnten SPD und Grüne davor, dass ein Referendum "polarisiere" und das politische Klima in Hamburg "vergifte".
"Benzin-Soli": Laut EU-Kommission wäre es rechtlich möglich, eine Benzinsteuer als zusätzliche Finanzquelle für die Flüchtlingskrise einzuführen. Cerstin Gammelin (Montags-SZ) weist allerdings darauf hin, dass die Kommission bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat – zudem würde das Gesetz wohl daran scheitern, dass alle EU-Mitgliedsstaaten dafür stimmen müssten, die Steuer einzuführen. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) wolle mit der Forderung nach einem "Benzin-Soli" gewährleisten, dass keine weiteren Schulden entstehen und die Stabilitätsregeln der EU bestehen bleiben.
TTIP: Ab dem heutigen Montag können Bundestagsabgeordnete in einem gesonderten Leseraum Dokumente zu TTIP – auch zur Position der USA – sichten. Diese Maßnahme solle mehr Transparenz signalisieren, deren Fehlen Kritiker bislang monierten. Die Montags-SZ (Alexander Mühlauer) fasst den derzeitigen Stand der Verhandlungen und insbesondere die strittigen Punkte zusammen.
Der Deutsche Richterbund ist der Ansicht, es gebe "weder eine Rechtsgrundlage, noch eine Notwendigkeit" für ein internationales Investitionsgericht und rät davon ab, ein solches über das TTIP-Abkommen einzuführen. Die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten könnten effektiven Rechtsschutz für ausländische Investoren gewährleisten. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) fasst die Kritikpunkte des Richterbunds zusammen.
Reform des Insolvenzrechts: Die geplante Reform des Insolvenzrechtes sieht unter anderem vor, die Anfechtung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erschweren und die Vorsatzanfechtung einzuschränken. Rechtsanwalt Biner Bähr konstatiert in einem Gastbeitrag für die Montags-SZ der Entwurf sei "von zweifelhafter Qualität". Er befürchtet, die Gesetzesänderungen wirkten sich unmittelbar auf "den Fortbestand von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen" aus.
Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsatz: Die Samstags-FAZ (Johannes Leithäuser) stellt den Gesetzentwurf zur Mandatierung von Bundeswehreinsätzen vor, den die Bundesregierung am Freitag in den Bundestag eingebracht hat. So soll unter anderem die Zustimmungspflicht des Bundestages bei humanitären Einsätzen und Ausbildungsmissionen entfallen. Dies solle auch für den Fall gelten, dass deutsche Soldaten in internationalen Stäben von EU und Nato außerhalb eines bewaffneten Konflikts eingesetzt sind. Die Opposition kritisierte die Reform als Beschränkung von Parlamentsrechten.
Ehegattensplitting: Die FAS (Dyrk Scherff) legt im Ressort "Geld und mehr" ausführlich dar, weshalb die Regelungen des Ehegattensplittings ungerecht seien – der Vertrauensschutz verhindere allerdings, dass die Regelung einfach abgeschafft werde. Der Beitrag erläutert Vor- und Nachteile verschiedener anderer Ansätze, wie der individuellen Besteuerung, des "Splittings für alle" oder des Familiensplittings und schließt damit, ein Einheitssteuersystem böte eine "heiratsneutrale" Lösung.
Jobcenter-Reform: zeit.de sammelt Kritik an der geplanten Jobcenter-Reform. So entlaste der Entwurf, laut Sozialverband, Langzeitarbeitslose nicht ausreichend. Die Grünen monierten, "das bürokratische Hartz IV-System" werde nur wenig verbessert – es sehe zu wenig Stellen vor, die sich um die Integration der Arbeitslosen kümmern. Das Bundeskabinett werde voraussichtlich am kommenden Mittwoch über den Gesetzentwurf von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) beraten.
Safe-Harbour-Abkommen: Die EU-Kommission befindet sich nach wie vor in den Verhandlungen um ein neues Safe-Harbour-Abkommen mit den USA, um den Datentransfer zwischen EU und USA wieder zu ermöglichen – in der Nacht auf den heutigen Montag ist die Übergangsfrist verstrichen. Die Montags-SZ (Varinia Bernau/Guido Bohsem u.a.) setzt sich ausführlich mit dem derzeitigen datenschutzrechtlichen Status auseinander und erläutert, wie das "Rechtsvakuum" für den Austausch von Daten entstand und welche Folgen das Safe-Harbour-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Unternehmen hat.
In einem weiteren Beitrag erklärt die Montags-SZ (Jannis Brühl) die "transatlantischen Machtspiele" um Daten(schutz). Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei "ein Verteidigungsschlag Europas" gegen das US-amerikanische Anzapfen von "Finanz- und Informationsflüssen".
Justiz
LG Lübeck zu Betrug an Alzheimerkranken: Der Spiegel (Hubert Gude) schildert einen Betrugsfall an einer demenzkranken Millionärin, deren Vermögen von mehreren Personen aus ihrem nächsten Umfeld veruntreut worden war. Einer der Akteure, Rüdiger C., wurde vom Landgericht Lübeck zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen Untreue und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er sich als der Lebensgefährte der Frau ausgab und diverse Geschäfte von ihren Konten tätigte. Weitere Personen, wie der ehemalige Betreuer der Frau, sind wegen Betrugs und Untreue angeklagt.
AG Köln zu Haftstrafe wegen Sockendiebstahls: Das Amtsgericht Köln hat einen Asylbewerber wegen räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der 19-Jährige hatte in einem Kaufhaus Socken im Wert von 1,99 Euro eingesteckt und sich gegen den Hausdetektiv körperlich gewehrt. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) hält das Urteil für "drakonisch", "aber angemessen". Die Sozialprognose fiel trotz fehlender Vorstrafen negativ aus, weil das Gericht Zweifel an seiner Flüchtlingseigenschaft aufstellte und Verstöße gegen die Residenzpflicht in die Wertung einfließen ließ.
OLG Düsseldorf – Nils D.: Die FAS (Reiner Burger) bringt einen Prozessbericht von der Vernehmung des ehemaligen IS-Kämpfers Nils D., der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt ist. Der Angeklagte zeige sich auskunftsfreudig und schildere bereitwillig seinen Werdegang vom "Dealer zum Dschihadisten". Die Versuche, seine Beteiligung als bloßen Spaß und Spiel darzustellen, erscheinen dagegen zweifelhaft, da er in abgehörten Gesprächen auch nach seiner Rückkehr zur Unterstützung des IS aufgerufen habe.
LG Wiesbaden – Mord ohne Leiche: Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet von einem Indizienprozess gegen den Franzosen Emanuel C.. Ihm wird vorgeworfen, seine verschwundene Frau aus Eifersucht getötet und die Leiche beseitigt zu haben.
StA Konstanz - Handgranaten-Anschlag: Von den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Handgranaten-Anschlag auf ein Flüchtlingsheim in Villingen-Schwenningen berichten unter anderem Samstags-SZ (Josef Kelnberger) und zeit.de (Kai Biermann u.a.). Die Kriminalpolizei habe eine Sonderkommission "Container" mit 75 Beamten gebildet und ermittle in alle Richtungen.
Heribert Prantl (Samstags-SZ) verurteilt die "Veralltäglichung" der Gewalt gegen Flüchtlinge. Die Aggressivität der politischen Debatten habe "die Grenze zur Kriminalität gesprengt".
BVerfG zu EU-Haftbefehl: Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl, in dem das Gericht die Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien untersagt hat, bespricht nun Rechtsprofessor Frank Schorkopf auf lto.de. Die Begründung des BVerfG lasse den Schluss zu, dass es sich um eine Solange-III-Entscheidung handeln könnte.
BFH zu Arbeitszimmer: Nun erläutert Rechtsprofessor Dennis Klein auf lto.de den Beschluss des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, das zum Teil auch für Privatzwecke genutzt wird. Das Gericht hat sich der restriktiven Ansicht des Fiskus angeschlossen, wonach ein komplettes Aufteilungs- und Abzugsverbot gilt. Die gemischte Nutzung des Arbeitszimmers sei für die Behörden aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz kaum überprüfbar. Auch die FAS (Corinna Budras) berichtet.
Recht in der Welt
Polen – Staatsanwaltschaft: Die umstrittene Reform in Polen, mit der die Staatsanwaltschaften in das Justizministerium eingegliedert werden und der Justizminister das Amt des Generalstaatsanwalts übernimmt, greifen unter anderem die Samstags-SZ (Florian Hassel) und Samstags-taz (Gabriele Lesser) auf. Erst 2011 sind unabhängige Staatsanwaltschaften geschaffen worden, weil es Unregelmäßigkeiten bei der Amtsausübung gab, nun sei dies rückgängig gemacht worden.
USA – Hauptanwältin für VW-Kläger: Das Hbl (Thomas Jahn) stellt die Hauptanwältin im Verfahren gegen VW in den USA vor, Elizabeth Cabraser. Diese Rolle nahm sie bereits in Verfahren gegen GM und den japanischen Autolieferer Takata ein. Sie gilt als Koryphäe für Verbraucherrechte; die Kanzlei Lieff Cabraser ist die größte auf Verbraucherrechte spezialisierte in den USA. Cabraser sei nicht nur für ihre detaillierte Vorbereitung bekannt, sondern kenne sich als Tochter eines Automechanikers zudem gut mit Autos aus.
Österreich – Abschiebungen: Österreich plant bis 2019, mindestens 50.000 Flüchtlinge abzuschieben – Schnellverfahren, Abschiebeflüge und Auslieferungsabkommen sollten dies ermöglichen, schreibt zeit.de.
Italien – mehr Rechte für Homosexuelle: Anlässlich einer Demonstration gegen die Einführung von Lebenspartnerschaften erinnert die Montags-FAZ (Jörg Bremer) an die Pläne der italienischen Regierung, homosexuelle Paare steuer-, erb- und rentenrechtlich Ehepaaren gleich zu stellen und resümiert die Meinungen der Kritiker. Mit der Reform sollen Lebenspartner auch die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren können, wenn dieser der einzige Elternteil ist.
Israel – Justizministerin: Der Spiegel (Nicola Abé/Ronen Bergman, spiegel.de-Zusammenfassung) führt ein Interview mit Israels Justizministerin Ayelet Shaked. Sie spricht sich gegen eine Zweistaatenlösung aus und verteidigt das umstrittene NGO-Gesetz. Die Finanzierung von NGOs durch andere Regierungen stelle einen Eingriff in die Souveränität des Landes dar.
Großbritannien – Brexit: Am heutigen Montag wird EU-Ratspräsident Donald Tusk der Regierung in London wohl den Entwurf einer Erklärung für den EU-Gipfel am 18. Februar zukommen lassen. Das Hbl (Ruth Berschens) skizziert die strittigen Inhalte der Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien.
Frankreich – Begnadigung wegen häuslicher Gewalt: Nachdem die Töchter von Jacqueline Sauvage François Hollande am vergangenen Freitag darum baten, ihre Mutter zu begnadigen, ist der französische Präsident ihrem Gesuch nachgekommen, meldet spiegel.de. Ein französisches Gericht hatte sie wegen vorsätzlicher Tötung ihres Mannes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Töchter brachten als Argument für die Begnadigung vor, dass ihr Vater die Familienmitglieder regelmäßig misshandelt habe. In einem weiteren Beitrag berichtete spiegel.de zuvor über das Gesuch und die Hintergründe des Falls.
Sonstiges
AfD will Schusswaffeneinsatz an der Grenze: Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen erwogen, illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen notfalls durch Schusswaffeneinsatz zu unterbinden und betont, das Gesetz sehe dies vor. Die Montags-SZ (Nico Fried) gibt die Kritik verschiedener Politiker wieder, welche sich von "absoluter Unsinn" bis zur Feststellung, bei der AfD handele es sich "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei", spannt. Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) will die Partei vom Verfassungsschutz beobachten lassen, schreiben Montags-FAZ (Justus Bender/Alexander Haneke), Montags-taz (Christina Schmid) und die Montags-Welt (Thorsten Jungholt/Matthias Kamann).
Heribert Prantl (Montags-SZ) konstatiert, die Bezeichnung "populistisch" sei für die AfD "eine verniedlichende, viel zu beschönigende Bezeichnung". Es sei "verabscheuungswürdig", wenn AfD-Spitzenfunktionäre Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge forderten. Prantl mahnt, dass nicht alles, was Pegida und AfD an Meinungen veröffentlichen, diskutabel sei: "Wer diese Diskussion im Zusammenhang mit Flüchtlingspolitik beginnt ('Wann darf nachdem Gesetz geschossen werden?'), der geht den Rechtsradikalen auf den Leim."
blog.deutschlandfunk.de (Falk Steiner) erläutert unter welchen Umständen Schusswaffen zur Grenzsicherung eingesetzt werden dürfen und entlarvt die Forderungen aus der AfD als rechtswidrig. Auch die Montags-Welt (Thorsten Jungholt) analysiert die Rechtslage.
Das Letzte zum Schluss
Kein Strom für Hanf: In den Niederlanden will nicht nur die Polizei illegale Hanfplantagen dran kriegen – auch der Stromanbieter Stedin hat jetzt Ermittlungen angestellt. Nachdem in Räumen angebautes Hanf mit viel künstlichem Licht versorgt werden muss und die Hanfanbauer wohl häufig nicht für den Strom bezahlen, will der Betreiber mit einer Software herausfinden, wo übermäßig viel Strom verbraucht wird und so die Stromdiebe orten, meldet die Welt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. Januar bis 1. Februar 2016: Abschiebung in Drittstaaten / Schusswaffeneinsatz an Grenzen / Merkel begrenzt ihr Willkommen . In: Legal Tribune Online, 01.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18321/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag