Die Kanzlei Quinn Emanuel erhöht die Gehälter für ihre Associates. Im fünften Berufsjahr liegt deren jährliches Grundgehalt seit Anfang 2024 bei 210.000 Euro.
Associates im ersten Berufsjahr erhalten bei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan seit dem 1. Januar 2024 ein Grundgehalt in Höhe von 175.000 Euro. Unter Berücksichtigung von Bonuszahlungen sind bis zu 190.000 Euro möglich. Bislang hatte die auf Litigation spezialisierte US-Kanzlei, die in Deutschland an fünf Standorten vertreten ist, den First-Years 155.000 Euro zuzüglich Bonus überwiesen.
Die Anpassung beschränkt sich nicht nur auf die Einstiegsgehälter, auch in den folgenden Berufsjahren verdienen die Associates seit Jahresanfang mehr Geld. Im fünften Berufsjahr liegt das Grundgehalt jetzt bei 210.000 Euro. Ab dem sechsten Jahr ist das Gehalt frei verhandelbar.
Referendarinnen und Referendare erhalten künftig 1.350 Euro für jeden Wochenarbeitstag. Zusätzlich stellt die Kanzlei ein Guthaben von 1.000 Euro bereit, das für Repetitorien oder Klausurenkurse genutzt werden kann.
sts/LTO-Redaktion
Anpassung zum Jahresanfang: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53584 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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