Was verpasst, diese Woche? In den zehn meistgelesenen LTO-Artikeln ging es unter anderem um die umstrittene Reform des (Sexual-)Strafrechts, eine Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts an den BGH und ein Waffenverbot für NPD-Mitglieder. Ebenfalls vertreten: Der 70. Deutsche Juristentag, der in dieser Woche in Hannover stattfand.
10. LG Memmingen zu Kokablättern im Unterricht: Lehrer weisen Schuld von sich
Weil in ihrem Schulunterricht Kokablätter verteilt wurden, stehen zwei Lehrer seit Donnerstag zum zweiten Mal vor Gericht. Einzelne Siebtklässler hatten die Blätter in den Mund genommen und zerkaut, andere nahmen sie mit heim. Zum Auftakt des Berufungsprozesses vor dem LG Memmingen wiesen die Pädagogen die Schuld von sich. "Mir war nicht bewusst, dass da ein Unrecht geschieht", sagte die 61 Jahre alte Angeklagte.
9. Gauck zum 70. Deutschen Juristentag: "Recht kann, was es können darf"
Bei der Eröffung des 70. Deutschen Juristentags mahnte Bundespräsident Joachim Gauck, dass Gerichte nicht jede Dimension von Schuld aufarbeiten könnten. Bundesjustizminister Heiko Maas will die Justiz derweil besser bezahlen.
8. Innovationen im Anwaltsmarkt: Rechtsberatung reloaded
Das hat die Kanzleiwelt noch nicht gesehen: Xenion Legal, bekannt für einen Lawyer-on-Demand-Service, baut eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung auf. Die soll untersuchen, wie man Rechtsberatung effizienter und kostengünstiger gestalten kann, und entsprechende IT-gestützte Produkte entwickeln. Setzen sich diese Modelle durch, könnte das den Anwaltsmarkt gehörig durcheinander wirbeln.
7. Rechtsquiz zum Betäubungsmittelrecht: Rechtsfragen rund um den Rausch
Erinnern Sie sich noch an den Cannabis-Beschluss des BVerfG? Wissen Sie, ob der Erwerb von Haschisch in den Niederlanden nach deutschem Recht strafbar ist? Und welche Stoffe werden überhaupt vom Betäubungsmittelgesetz erfasst? Frischen Sie - ganz legal - Ihre Kenntnisse im Betäubungsmittelrecht auf!
6. VG Bremen bestätigt Verbot: NPD-Mitglieder dürfen keine Waffen tragen
Der ehemalige Vorsitzende des Kreiverbandes Bremen der NPD muss auf seine insgesamt acht Jagdwaffen verzichten. Denn durch seine Parteimitgliedschaft habe er sich als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts erwiesen, entschied das Bremer VG. Es bestünden keine Zweifel, dass sich die NPD gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
5. BVerfG zum Deal im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden
In mehreren, am Mittwoch bekannt gegebenen Beschlüssen hat das BVerfG Klarstellungen zum Deal im Strafprozess getroffen. Insbesondere der BGH kommt dabei nicht gut weg. Dessen zu Grunde liegende Revisionsentscheidungen verstießen "in unvertretbarer und damit objektiv willkürlicher Weise gegen den eindeutigen objektivierten Willen des Gesetzgebers".
4. Schadensersatzklage für 100 Stunden Jäten: Unkraut vergeht nicht
Weil nach dem Säen von 10 kg Rasensaatgut statt des erhofften Grüns Unkraut aus dem Boden schoss, machte sich eine Frau ans Jäten, statt anderes Saatgut anzunehmen. Rund hundert Stunden habe sie dafür gebraucht und sich überdies durch die mühsame Arbeit eine Erkrankung im Schulterbereich zugezogen. Vor dem LG Coburg verlangte sie daher insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Verkäufer des Saatgutes.
3. BGH: 2. Strafsenat will Rechtsprechung erneut ändern - Alles was Sie sagen, kann und wird verwendet werden
Der 2. Strafsenat am BGH macht seinem Ruf als "Rebellensenat" alle Ehre. Mit einem Anfragebeschluss an die übrigen Senate schickt er sich erneut an, eine seit langem bestehende Rechtsprechungspraxis zu kippen. Betroffen ist diesmal die Vernehmung des Ermittlungsrichters in der Hauptverhandlung, nachdem der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.
2. Reform des Sexualstrafrechts: "Gesetzgebung für die geistige Unterschicht"
Im Zuge des Strafverfahrens gegen Sebastian Edathy ist das Sexualstrafrecht in den Fokus von Justizminister Heiko Maas gerückt. Dessen Entwurf für schärfere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat das Kabinett heute verabschiedet. Experten sehen das Papier kritisch: Die Strafbarkeit werde unzulässig weit vorverlagert, ein populistisches Thema auf rechtsstaatlich bedenkliche Weise ausgeschlachtet.
1. Bekämpfung der Rockerkriminalität: Die Polizei auf Abwegen
Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität ist die Polizei nicht zimperlich. Der Druck auf die "Outlaws" wird weiter erhöht. Derzeit lassen die Innenminister mittels "Kuttenverboten" und massiver, öffentlichkeitswirksamer Polizeipräsenz bei Rocker-Veranstaltungen wieder einmal ihre Muskeln spielen. Völlig überzogen, meinen Florian Albrecht und Frank Braun. Es würden Gefahrenlagen suggeriert, die so nicht bestehen.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Hells Angels, NPDler, Kokablätter und anderes Unkraut . In: Legal Tribune Online, 20.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13245/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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