Was verpasst, diese Woche? In unseren Top 10 finden sich Hunde als Richter am Supreme Court, ein rechtsextremer Nicht-mehr-Richter in Bayern, der zu schlecht war für Berlin, Zeugnissprache für Wirtschaftsanwälte und recht internetfreundliche Richter in Luxemburg.
10. EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos
Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass das Framing fremder Youtube-Videos grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt. Damit passt er seine Rechtsprechung nicht unerwartet dem Zeitgeist an, meint Andreas Biesterfeld-Kuhn. Und warnt User trotzdem davor, fremde Inhalte allzu sorglos einzubinden.
9. Berufungsverfahren in Wuppertal: Schwerer Landfriedenssalafismus
Ab Montag stehen in Wuppertal nach einer eskalierten Demonstration drei Salafisten vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen u.a. gefährliche Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch zur Last. Einem von ihnen aber nicht einmal eine Tathandlung. Das Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für die Empörung über junge bärtige Männer, erinnert Philip von der Meden.
8. BVerwG bestätigt Entzug der Waffenerlaubnis: Wer jagen geht, muss nüchtern bleiben
Ein Jäger aus Köln erhält sein Arbeitsgerät nicht zurück. Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde ihm zu Recht entzogen, urteilte nun das BVerwG. Der Mann hatte sich alkoholisiert auf die Jagd begeben und ein Tier erlegt. Dieses eine Mal reiche schon aus, um ihn als unzuverlässig einzustufen, so die Entscheidung.
7. Die geheime Sprache der Kanzlei-Verzeichnisse: Pragmatischer und effektiver Serienkiller
Wenn Kanzlei-Verzeichnisse wie Legal500 Deutschland oder das Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien veröffentlicht werden, blättert jeder Anwalt hektisch durch die Seiten. Wird er lobend erwähnt, freut er sich – wundert sich aber manchmal wohl auch etwas darüber, wie er in den Texten charakterisiert wird. LTO entschlüsselt die 10 wichtigsten Codes.
6. Verhandlungen mit Hunden nachgestellt: Pitbull und Chihuahua als Supreme-Court-Richter
Anders als in Deutschland dürfen Gerichtsverhandlungen in den USA gefilmt und im TV übertragen werden. Eine Ausnahme davon bilden die Prozesse vor dem Supreme Court. Um die Fernsehberichterstattung über das höchste amerikanische Gericht kurzweiliger zu gestalten, ist der Comedian John Oliver auf eine geniale Idee verfallen.
5. Rechtsextremer Ex-Richter in Bayern: Maik B. war zuvor in Berlin abgelehnt worden
Der in dieser Woche entlassene Amtsrichter mit rechtsextremer Vergangenheit hatte sich vor Dienstantritt im bayerischen Lichtenfels offenbar auch in Berlin beworben. Wegen zu schlechter Noten sei er vom Kammergericht aber abgelehnt worden, heißt es in einem Bericht des Tagesspiegels.
4. Rechtsquiz zum Strafrecht
Was die Abkürzung "StGB" bedeutet, wissen Sie vielleicht auch noch, wenn Sie seit Ihrem Studium das Strafrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Postpendenz? Und was ist mit den verflixten "A schießt auf B, trifft aber C"-Fällen? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!
3. LAG Hamm zu unbezahlten Praktika: Doch keine 17.000 Euro für REWE-Praktikantin
Unbezahlt einarbeiten, später als Angestellte übernommen werden: Mit diesem Versprechen treten viele Arbeitssuchende unbezahlte Praktika an. Doch oft folgt auf ein "Schnupperpraktikum" bloß das nächste. Nach acht Monaten war es einer Bochumer Praktikantin zu viel geworden: Sie klagte auf nachträgliche Bezahlung, das ArbG sprach ihr gut 17.000 Euro zu. Nun hat das LAG die Entscheidung aufgehoben.
2. Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse: "Kommt einem Berufsverbot für Makler gleich"
Wer beauftragt, der zahlt – dieses "Bestellerprinzip" wollte die Große Koalition für die Vermittlung von Mietwohnungen eigentlich einführen. Doch über das Ziel ist sie weit hinaus geschossen. Friedhelm Hufen erklärt im Interview, warum nach dem Gesetzesentwurf eine Beauftragung durch den Mieter kaum noch stattfinden wird und der Beruf des Maklers in Gefahr ist.
1. Vom ersten Semester an richtig studieren: Bottle-Partys und die Frage nach dem Warum
Plötzlich geht das Jurastudium los, und auf die Studenten strömen ungeahnte Stoffmassen ein. Zwischen BGB AT, Strafrecht AT und Verwaltungsrecht bleibt wenig Zeit, die grundlegenden Fragen zu klären. Zum Beispiel, warum man sich das eigentlich alles antut. Um Sinnkrisen vorzubeugen und Lerntechniken zu vermitteln, bieten einige Unis inzwischen spezielle Einstiegsveranstaltungen an.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Mäkelnde Makler, betrunkene Jäger, planlose Erstsemester . In: Legal Tribune Online, 25.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13597/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
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