Es gab kaum ein anderes Thema als den grauvenvollen Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg nach Düsseldorf. Vielleicht gerade deshalb haben es aber auch ein paar Schmunzelthemen in die Top 10 der Woche geschafft. So ist ein Schinken keineswegs ein Schinken, ein Schüler will, gestützt auf das IFG die Abituraufgaben vorab erhalten und die Beleidigung "Schmalspurjuristin" kostet 3.000 Euro.
10. AG Gifhorn entscheidet im Tombola-Streit: Schinken ist Schinken, der Rest ist wurst
Im Prozess um einen Schinken als Tombolagewinn hat das AG in Gifhorn die Klage eines 62-Jährigen auf ein größeres Fleischstück abgewiesen. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine ganze Schinkenkeule habe.
9. OLG Hamm zur Intimsphäre Strafgefangener: Keine "Peepshow" im Gefängnis
Weibliche Bedienstete einer Justizvollzugsanstalt dürfen männliche Strafgefangene nicht ohne Weiteres durch einen Spion oder ein Fenster zum Haftraum kontrollieren, ohne dies vorher anzukündigen. Denn die Intimsphäre eines Gefangenen sei zu schonen, indem er eine etwaige Blöße vorher bedecken könne, urteilte das OLG Hamm.
8. Richterin als "Ohrenzeugin" überzeugt: Möbelhaus muss für störende Bettgeräusche haften
Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner LG ein Möbelhaus dazu verurteilt, an die Käufer des Schlafzimmers 4.547 Euro zurückzuzahlen. Die Richterin überzeugte sich zuvor bei einem Ortstermin mit den eigenen Ohren davon, dass das Bett als Schlafplatz quasi nicht zu gebrauchen ist.
7. Glaubensfreiheit rechtfertig nicht Sachbeschädigung: Muslimische Studentin muss Strafe zahlen
Eine Muslimin zerstörte in Essen ein Kunstwerk, durch das sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sah. Doch Glaubens- und Gewissensfreiheit bedeuten noch lange keinen Freibrief zur Sachbeschädigung, befand das OLG Hamm, das am Dienstag eine Geldstrafe von 400 Euro gegen die Studentin bestätigte.
6. Anfrage nach dem IFG NRW: Schüler will Abituraufgaben vorab erhalten
Das Informationsfreiheitsgesetz soll den Verwaltungsapparat transparenter machen, indem es Bürgern ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden einräumt. Doch diese IFG-Anfrage kann kaum im Sinne des Erfinders sein: Ein Schüler will vom Bildungsministerium NRW bereits vorab die Aufgabenstellungen der zentralen Abiturklausuren erfahren.
5. Foto auf Facebook geteilt: Viel Welle um die Abmahnwelle
Ein neues Gespenst geht durchs Land: Seit am Montag bekannt wurde, dass eine Facebook-Nutzerin für den Gebrauch der Teilen-Funktion abgemahnt wurde, überschlagen sich die Medien mit Schreckensmeldungen über die nun womöglich heran rollende Abmahnwelle. Dabei werden viele falsche Antworten abgeschrieben, aber nur wenige richtige Fragen gestellt.
4. Germanwings' Haftung nach dem Absturz: "Ob der Co-Pilot sich umbringen wollte, ist völlig egal"
Nachdem niemand mehr bezweifelt, dass der Co-Pilot die Unglücksmaschine vorsätzlich zerschellen ließ, suchen alle nach Antworten. Hätte man es ahnen können? Hätte seine Arbeitgeberin Germanwings es verhindern können, vielleicht müssen? Für die Selbstreinigung der Luftfahrt sind diese Fragen wichtig. Für die Haftung des Unternehmens gar nicht, erklärt Elmar M. Giemulla. Die Summen aber sind begrenzt.
3. BGH zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Ansprüche dürfen nicht an Bedingungen geknüpft sein
Darf ein Gericht nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die Rückzahlung des Kaufpreises von einem Umstand abhängig machen, auf den der Käufer keinen Einfluss hat? Darf es nicht, entschied der BGH am Mittwoch. Der Kaufpreis sei "bedingungslos" zurückzuzahlen.
2. Nach dem Germanwings-Absturz: Warum die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt
In Barcelona gestartet, in den südfranzösischen Alpen zerschellt – Ursache bislang unklar. Zwei Tage danach ist nur bekannt, dass angeblich einer der Piloten der Germanwings-Maschine beim Absturz nicht im Cockpit gewesen sein soll. Und doch hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf schon zuvor zu ermitteln begonnen. Hintergründe von André-M. Szesny und Urs J. Stelten.
1. AG Limburg verurteilt Rechtsanwalt wegen Beleidigung: "Schmalspurjuristin" kostet 3.000 Euro
Teurer Standesdünkel: Wegen Beleidigung einer hessischen Amtsanwältin ist ein 63 Jahre alter Rechtsanwalt aus Lahnstein (Rheinland-Pfalz) zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das AG Limburg verhängte am Mittwoch 30 Tagessätze zu je 100 Euro gegen den Juristen.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Germanwings' Haftung, eine Ohrenzeugin und die Rache der "Schmalspurjuristin" . In: Legal Tribune Online, 28.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15098/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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