Was verpasst, diese Woche? In den zehn meistgelesenen LTO-Artikeln ging es unter anderem um den Streit um die Wahlfeststellung beim BGH, um "andere Kulturkreise" im deutschen Strafrecht, um Ritter Sports Sieg gegen die Stiftung Warentest und Franck Ribérys,Rückzug aus der französischen Nationalelf.
10. Oscar Pistorius schuldig: Gericht erkennt auf fahrlässige Tötung
Der südafrikanische Sportler Oscar Pistorius ist vom Gericht in Pretoria wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin verurteilt worden. Schon am Donnerstag hatte Richterin Thokozile Masipa den beinamputierten Sportler vom Vorwurf des Mordes oder Totschlags freigesprochen. Das Strafmaß soll erst in ein paar Wochen verkündet werden. Pistorius drohen maximal 15 Jahre Haft.
9. Amtshaftungsklage gegen Thüringen: Kölner Opfer will Entschädigung für Nagelbombenanschlag
Die Ermittlungen im Fall NSU waren ein Fiasko. Die Behörden hätten versagt, heißt es im Bericht des Thüringer Untersuchungsausschusses. Ein Geschädigter fordert nun Schadensersatz, weil er beim Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße traumatisiert worden sei. Seine Anwälte Khubaib Ali Mohammed und Andreas Schulz wollen mit der Klage aber noch etwas ganz anderes erreichen.
8. Secondments - Ausbruch auf Zeit: Anwalt zu verleihen
Wenn der Arbeitgeber einen für ein paar Monate loswerden will, ist das nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen. Zumindest nicht in Großkanzleien, die ihre Associates häufig für einen gewissen Zeitraum ausleihen: An Mandanten oder an eigene Niederlassungen im In- oder Ausland. Für die Associates sind diese sogenannten Secondments oft eine willkommene Abwechslung vom Berufsalltag.
7. AG Braunschweig zu Filesharing: Keine Haftung bei Sicherheitslücke im Router
Die Klage der Constantin Film Verleih GmbH gegen einen Anschlussinhaber wurde vom AG Braunschweig abgewiesen. Der Beklagte habe glaubhaft gemacht, dass Dritte eine Sicherheitslücke seines Telekom-Routers ausgenutzt haben könnten. Die Entscheidung werten Experten als Ausdruck einer differenzierter werdenden Rechtsprechung auf dem Bereich des Urheberrechts.
6. August und Peter Reichensperger: Das P-Problem des OLG Köln
Für die Bediensteten der bayerischen Justiz dürfte es aufgrund eines landestypischen Sprachproblems ziemlich normal sein, erklären zu müssen, ob ein Wort mit "b" oder "p" ausgesprochen wird. In Köln stellt sich das Problem bei der Adresse des Oberlandesgerichts auch: "Reichensperger Platz? – Wo liegt denn der Reichensberg?" Eine gar nicht lokalpatriotische Geschichte von Martin Rath.
5. Kultur und Religion im deutschen Strafrecht: "Die meisten Täter sind einfach nur wütend"
Die "Scharia-Polizei" in Wuppertal schürt die Angst vor einer Paralleljustiz in Deutschland. Im staatlichen Strafverfahren berufen nicht-christliche Straftäter sich auf ihren Glauben, rechte Gewalt soll künftig härter bestraft werden. Djt-Gutachterin Tatjana Hörnle will aber weder mit islamischen Friedensrichtern kooperieren noch sich um kulturelle Prägung oder rechtsradikale Gesinnung kümmern.
4. OLG München zur Stiftung Warentest: Ritter Sports Vollmilch-Nuss zu Unrecht schlecht bewertet
Der Schokoladenhersteller hat den Machtkampf mit der Stiftung Warentest um die schlechte Bewertung seiner Nuss-Schokolade gewonnen. Auch vor dem OLG scheiterten die Tester am Dienstag mit dem Versuch, ein früheres Urteil gegen sie aufheben zu lassen. Grund des Streits: Ein Vanillearoma.
3. Latein für Juristen: Parkettsicher durch Pandektenlektüre
"Nulla poena sine lege" heißt: Keine Strafe ohne Gesetz. Also kein Jurastudium ohne Latein? In Lehrbüchern und Vorlesungsskripten ist die tote Sprache allgegenwärtig. Aus den meisten Promotionsordnungen und Studienplänen wurde Latein dagegen gestrichen. Lohnt sich der Lernaufwand überhaupt noch? Anna K. Bernzen hat nachgeforscht.
2. Ribérys Rücktritt aus der französischen Nationalelf: Franck ne va plus?
Lahm, Mertesacker und Klose haben es vorgemacht, Franck Ribéry macht es nach: Auch er will sich künftig auf Verein und Familie konzentrieren und der Nationalmannschaft den Rücken kehren. Der französische UEFA-Präsident Michael Platini zeigt sich wenig begeistert, und drohte am Wochenende mit rechtlichen Konsequenzen. Ein Säbelrasseln, das juristisch kaum vertretbar ist, findet Johannes Arnhold.
1. Zum Streit beim BGH um die Wahlfeststellung: Keine Gerechtigkeit ohne Gesetzlichkeit
Jahrzehntelang haben deutsche Gerichte Angeklagte alternativ verurteilt, wenn sie entweder einen Diebstahl oder eine Hehlerei begangen hatten. Unter Widerspruch des 5. Strafsenats des BGH möchte der 2. Senat die Wahlfeststellung ab sofort verwerfen. Völlig zu Recht, meint Georg Freund. Er hofft, dass sich der Große Senat auf Gesetzlichkeit statt Richterrecht besinnen wird.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Ribéry, Ritter Sport, Richterrecht . In: Legal Tribune Online, 13.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13175/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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