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Die juristische Presseschau vom 18. September 2014: Verschärfung des (Sexual)-Strafrechts – Diskurse auf dem DJT – BVerfG zum "Deal" im Strafprozess

18.09.2014

Legal Voices - die juristische Presseschau

Kinder sollen in der Novelle des Strafrechts besser geschützt werden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Das BVerfG stärkt die Rechte des Angeklagten beim sogenannten "Deal", der DJT berät unter anderem über Urheberrecht und Mordmerkmale, der BGH zur Zeugnisverweigerung von Angehörigen, Hell's Angels stehen im Fokus der Exekutive und warum eine Hochzeit in Witten wiederholt werden soll.

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Thema des Tages

Verschärfung des (Sexual)-Strafrechts: Der am gestrigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht einerseits einen besseren Schutz von Persönlichkeitsrechten vor. So soll das Fotografieren einer nackten Person zu einer strafbaren Handlung werden. Die Befugnis ergibt sich bei Kindern durch die Einwilligung der Eltern. Auch Bildaufnahmen, die geeignet sind dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, sollen strafbar werden. Andererseits soll das Sexualstrafrecht an verschiedenen Punkten verschärft werden. So ist eine Erhöhung des Strafrahmens beim Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre vorgesehen sowie die Strafbarkeit der gezielten Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Kindern, "Grooming", auch per Telefon. Ebenso soll die Verjährungsfrist nach der Reform erst zu laufen beginnen, wenn das Opfer einer Sexualstraftat ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Sogenannte "Posing-Bilder", Aufnahmen, die Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung zeigen, werden auch dann unter Strafe gestellt, wenn das Kind die Haltung im Schlaf eingenommen hat. Es berichten die FAZ  (Helene Bubrowski), taz (Christian Rath), sueddeutsche.de (Anna Fischhaber) und lto.de (Constantin van Lijnden).

Heribert Prantl (SZ - Onlinefassung) kritisiert den Gesetzentwurf als "Produkt strafrechtlicher Hysterie." Das neue "Anti-Nackt-Strafrecht" strafe "ein absolut nicht strafwürdiges Verhalten, weil irgendwer irgendwann Strafwürdiges dabei denken oder damit anstellen könnte". Christian Rath (taz) hält die geplante Strafvorschrift zum Schutz des Ansehens von fotografierten Personen für "unnötig, unbestimmt und unverhältnismäßig". Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert das unklare Verhältnis der neuen Foto-Regeln zum bereits bestehenden Kunsturhebergesetz.

Rechtspolitik

Beratungen des DJT: Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt einige Themen des Deutschen Juristentags vor. So werden die Reformpläne hinsichtlich der Einführung einer höheren Strafe für fremdenfeindliche oder sonstige Motive als nicht notwendig angesehen. Stattdessen setze man sich für klarere Kriterien im Mordparagrafen ein. Kontrovers diskutiert werde über den Straftatbestand der "Bekenntnisbeschimpfung".

Die FAZ (Joachim Jahn) stellt die verschiedenen Ansichten der Referenten im Hinblick auf die Urheberrechte im Internet dar. Diese reichen von einem Plädoyer für den Schutz des geistigen Eigentums bis zu der Mahnung, dass ein überschießendes Urheberrecht ein Innovationshemmnis für ein ökonomisches System darstellen kann. In diesem Zusammenhang finden auch das Leistungsschutzrecht für die Presse sowie das Abmahnungswesen kurz Erwähnung.

Außerdem beschäftigt sich die FAZ (Reinhard Müller) mit der auf dem Deutschen Juristentag aufgeworfenen Frage, wo die Grenze der Ausübung des Glaubens liegt. Er geht in diesem Kontext auch auf die religiös motivierte Beschneidung und den Straftatbestand der "Religionsbeschimpfung" ein. Kurz werden auch die Argumente gegen die Reform des Mordparagrafen angeführt.

Schließlich stellt die FAZ (Helene Bubrowski) auch die Reformvorschläge für das deutsche Zivilprozessrecht vor. Ziel sei es unter anderem, deutsche Gerichte wieder attraktiver für Streitigkeiten mit internationalem Bezug zu machen.

Länderfinanzausgleich: Die SZ (Guido Bohsem) informiert in Fragen und Antworten über die anstehende Reform des Länderfinanzausgleichs. Dabei werden auch die Punkte vorgestellt, auf die sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) verständigen konnten. Diese umfassen die Zukunft des Solidaritätszuschlags, die Lockerung der Schuldenbremse, die zukünftigen Aufgaben des Bundes sowie das Verfahren mit den Altschulden.

Ausreise von Islamisten: Die taz (Christian Rath) beschreibt verschiedene rechtliche Maßnahmen im Umgang mit islamistischen Kriegern, die aus Deutschland ausreisen wollen beziehungsweise wieder in die Bundesrepublik einreisen wollen. Ziel sei es die Ausreise zu stoppen und die Wiedereinreise zu erschweren. Über Gesetzesänderungen beraten derzeit die Innenminister von Bund und Ländern.

Asyl: Der Deutsche Städtetag möchte bei Bund und Ländern ein Sofortprogramm zur Unterbringung und angemessenen Versorgung von Flüchtlingen erwirken, teilt Reiner Burger (FAZ) mit. Dieses solle eine Verkürzung des Asylverfahrens und eine Aufstockung von Unterbringungskapazitäten umfassen. Im Zuge dessen geht Reiner Burger auch auf die Abstimmung des Bundesrates zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten am Freitag ein.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Bundesregierung will Strafrecht verschärfen, Eckpunkte des Länderfinanzausgleichs, Bund will Ausreisende stoppen

  • Seite 2:

    Justiz: BVerfG zum "Deal", BGH zum Zeugnisverweigerungsrecht, Zeugenvernehmung zu Mordwaffe im NSU-Prozess

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: US-Bundesstaat verklagt europäische Banken, Prozess gegen chinesischen Bürgerrechtler, Prozess um verpatzten Hochzeitsfilm

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Die juristische Presseschau vom 18. September 2014: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13220 (abgerufen am: 11.11.2025 )

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