Ein Richter verteilte Bußgelder an den Reitverein seiner Frau und Tochter. Ein Einzelfall? Außerdem in der Presseschau: Das VG Berlin erlaubt Polizistinnen Brustimplantate, das Bundesinnenministerium prüft eine Ermächtigung für Ermittlungen gegen Hans-Peter Friedrich und die FAZ fragt, ob Victor Janukowitsch noch als Präsident für die Ukraine sprechen kann.
Thema des Tages
Richter verteilen Bußgelder: Das ARD-Magazin Report Mainz (Monika Anthes/Mirko Drotschmann/Edgar Verheyen) kritisiert die "oft willkürliche" Vergabe von jährlich 100 Millionen Euro Bußgeldern an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen. Kritisiert werden Zuweisungen an den Mainzer Karnevalsverein Schwarze Husaren, an den Verein der Katzenfreunde und an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Letzterer werde vor allem von Richtern und Staatsanwälten getragen, die sich dort Nebentätigkeiten honorieren lassen.
Als besonders problematisch wird dargestellt, dass ein Würzburger Richter in vier Jahren rund 20.000 Euro Bußgeld an den Reit- und Fahrverein Würzburg geleitet hat, bei dem seine Frau Kassenwartin ist und die Tochter Geschäftsführerin. Das Landgericht Würzburg habe inzwischen ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Diesen Fall griff focus.de (Linda Wurster) auf. Dort kommt auch Rechtsanwalt Wolfgang Stückemann, Vorsitzender des Deutschen Spendenrats, zu Wort: "Wenn ein Richter einen Verein aussucht, in dem seine Frau im Vorstand ist, halte ich das für anstößig. Das macht man einfach nicht, schon allein um den Anschein der Vetternwirtschaft zu vermeiden."
Rechtspolitik
Ausnahme vom Mindestlohn: Es würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn es beim geplanten Mindestlohn Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, ungelernte Berufseinsteiger, Praktikanten und Rentner gäbe. Derartige Ausnahmen seien sachlich begründet und daher keine Diskriminierung. Dies ergab ein Gutachten des Rechtsprofessors Bernd Grzeszick, über das die Welt (Dorothea Siems) berichtet. Das Gutachten wurde erstattet im Auftrag der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft.
Sammelklagen: Die FAZ (Corinna Budras) berichtet über den Kongress der Unternehmensjuristen, bei dem mit ablehnender Tendenz über die Einführung von Sammelklagen diskutiert wurde. Sammelklagen nach US-Vorbild ermunterten zu lästigen Klagen gegen Unternehmen, an denen vor allem Anwälte verdienten. Bisher, so berichtet die FAZ, habe die EU-Kommission den EU-Staaten "kollektiven Rechtsschutz" allerdings nur "empfohlen", und dies auch nur in der Opt-in-Variante, bei der jeder betroffene Verbraucher einer Klage ausdrücklich zustimmen muss.
Die juristische Presseschau vom 5. März 2014: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11227 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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