Beim ICTR ergeht heute das letzte Urteil. Außerdem in der Presseschau: Warum es des Burkaverbots nicht bedarf, die StA ermittelt wegen Korruption im BMI und Winterkorn soll für den Dieselgate-Schaden aufkommen.
Thema des Tages
ICTR beendet seine Arbeit: Am heutigen Montag wird das letzte Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda ergehen, zum Jahresende schließt das Tribunal in Arusha (Tansania) nach 20 Jahren seine Türen. Die verbleibenden Fälle sind an Ruandas Justiz abgegeben worden. Die Montags-taz (Dominic Johnson) befasst sich mit der Geschichte des Tribunals und seiner Rechtsprechung. Die "unterschiedlichen Darstellungen des Tatgeschehens, die Anklage und Verteidigung vor Gericht in ihren jeweiligen Rollen entwickeln mussten, bleiben als konkurrierende historische Wahrheiten im Raum stehen." Nur ein kleiner Teil des Geschehens in Ruanda im Jahr 1994 habe das Gericht unter die Lupe nehmen können aber die Tatsache, dass ein Völkermord stattfand sei, wie das Gericht selbst angebe, heute "allgemein bekannt" und müsse so nicht mehr in jedem Prozess neu nachgewiesen werden.
Rechtspolitik
Digitale-Grundrechte-Charta: Eine ausdrückliche Benennung anerkannter Grundrechte die sich aus dem Gesetzestext nicht unmittelbar ergeben, lasse diese Rechte auch für den Laien erkennbar werden und stütze daher den Grundrechtsschutz, meint der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Leuschner auf verfassungsblog.de. Auch Rechte, die die Rechtsprechung noch nicht proklamiert hat, könnten mit einer Charta digitaler Grundrechte kodifiziert werden ebenso wie eine direktere Bindung nichtstaatlicher, den digitalen Raum beherrschender Akteure.
"Burkaverbot": Um eine Identitätskontrolle durchzuführen oder im Dienste der Wahrheitsfindung vor Gericht sei das Abnehmen eines Gesichtsschleiers bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durchsetzbar, schreibt der Focus (Alexander Wendt). Eines Verbotes bedürfe es insofern nicht.
EU Grenzsicherung: Am morgigen Dienstag wird die EU-Kommission einen Plan zur EU-Grenzsicherung präsentieren. Danach sollen die Mitgliedstaaten bis zu 2.000 Polizisten als Reserve für Frontex bereithalten, die binnen kürzester Zeit zur Unterstützung herangezogen werden können, wenn ein Grenzstaat die Sicherung nicht aus eigenen Kräften meistert. Unter bestimmten Umständen soll ein Eingreifen von Frontex auch gegen den Willen des betroffenen Grenzstaates erfolgen können. Das melden unter anderem spiegel.de (Peter Müller) und die Samstags-SZ (Thomas Kirchner).
Justiz
BVerfG zu Richterstellenbesetzung: Das Bundesarbeitsministerium habe die Auswahlentscheidung zur Besetzung von drei seit 2012 ausgeschriebenen Stellen Vorsitzender Richter oder Richterinnen am Bundessozialgericht nicht hinreichend dokumentiert. Das hätte der hessische Verwaltungsgerichtshof bei seiner Entscheidung über den Eilantrag einer Konkurrentin beachten müssen. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz sei beeinträchtigt, entschied das Bundesverfassungsgericht, laut lto.de (Pia Lorenz). Auch die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) schreibt eine kurze Meldung zum Thema.
BVerfG – NPD-Verbot: Das Verbotsverfahren nütze nicht, weil Parteipolitik im rechten Lager verachtet werde und die NPD als gescheitert gelte, meint Ulrich Clauß (WamS).
BVerwG zu Flughafen Frankfurt: Wegen eines Planungsfehlers hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof die sogenannte Südumfliegung am Flughafen Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung nun auf, weil nicht jeder Planungsfehler die Rechtswidrigkeit begründen könne. Nur wenn die Lärmbelange der Kläger sachwidrig zurückgestellt worden seien, könne die Klage Erfolg haben, eine optimale Planung sei nicht erforderlich. Das meldet lto.de.
BVerwG zu Beamtenentlassung: Wird durch ein Dienstvergehen ein geringer Schaden verursacht, kann das die disziplinarrechtliche Folge mildern und von Entlassung kann abgesehen werden. Das sei aber ausgeschlossen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, wenn die dienstliche Position zur Ausnutzung einer hilflosen Lage missbraucht worden sei. Ein Rettungssanitäter, der wegen Diebstahls geringwertiger Sachen – ein 50 Euro-Schein – an einem bewusstlosen Patienten verurteilt wurde, wurde demnach zu Recht entlassen. Dazu schreibt Rechtsanwalt Frank Wieland auf lto.de.
BVerwG zu natürlichem Nitrit in Fleisch: Lebensmittelzusatzstoffe bedürfen der Zulassung nach Unionsrecht, wie sie für die künstlichen Zusatzstoffe E 205 und E 252 – unter anderem zur Haltbarmachung und für die rote Färbung von Fleisch verwandt – vorliegt. Eine natürliche Alternative aus Gemüsekonzentrat hat das Bundesverwaltungsgericht nun ebenfalls als Zusatzstoff eingestuft und die Untersagung der Verwendung ohne Zulassung bestätigt. Zu der Entscheidung und der Möglichkeit das Gemüsekonzentrat in die Liste zugelassener Zusätze aufzunehmen, schreibt Rechtsanwältin Eva Ghazari-Arndt auf lto.de.
OVG NRW zu Plagiatfall Mathiopoulos: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am vergangenen Donnerstag die Aberkennung des Doktortitels der bekannten Politologin Mathiopoulos als rechtmäßig bestätigt, obwohl die Universität Bonn 1991 versichert hatte, trotz kritikwürdiger Zitierweise als "durchgängiges" Kennzeichen der Arbeit, nicht wegen Täuschungsversuchs vorgehen zu wollen. Die Anwälte Mothiopoulos sehen darin eine bindende Entscheidung der Universitätsverwaltung. Zu dem Fall, der nun das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen dürfte, schreibt lto.de (Hermann Horstkotte).
OVG Bln-Bbg zu "Menschen-Museum": Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Präparate Gunther von Hagens unter das Berliner Bestattungsgesetz fallen und ihre Ausstellung einer Genehmigung bedürfen. Den Hilfsantrag auf Erteilung dieser Genehmigung lehnte das Gericht ab, eine Ausnahme vom Ausstellungsverbot gelte nur für anatomische Institute und eine Einwilligung der Spender könne aufgrund der Anonymisierung der verwendeten Teile nicht nachgewiesen werden. Das meldet lto.de. Gegen die Nichtzulassung der Revision könne Beschwerde eingelegt werden, weshalb das Museum mangels Rechtskraft der Entscheidung noch geöffnet bleibe, melden Samstags-taz und Samstags-FAZ.
OLG München – NSU: Mit dem Bild des "harmlosen Heimchens", das Beate Zschäpe in ihrer verlesenen Aussage bemühe, beschäftigt sich die Samstags-taz (Konrad Litschko/Andreas Speit). Die abhängige, politisch uninteressierte, friedfertige und fürsorgliche Rolle passe weder zu Zschäpes Vita noch entspreche sie der Position von Frauen in der rechten Szene allgemein. Die FAS (Karin Truscheid) porträtiert Zschäpe im Kontrast zu diesem Heimchen als "Matriarchin, die Geld und Geschicke der Gruppe gleichermaßen im Griff hatte". Auch die Samstags-SZ (Tanjev Schulz) beschäftigt sich mit der Aussage, deren Prüfung durch das Gericht schwieriger werde als viele glaubten.
Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) beschreibt Aussage, Medienecho und voraussichtliche prozessuale Folgen unter dem Titel "Prozessualer Selbstmord", was Zschäpes Altverteidiger Stahl zitiert. In einem weiteren Beitrag zeigt der Spiegel (Maik Baumgärtner/Sven Röbel) auf, wo die Aussage bisherigen Erkenntnissen widerspricht. Mit den offenen Fragen aus dem NSU-Prozess, zum Verhalten der Sicherheitsbehörden, zu deren Klärung Zschäpe, zur Freude der Sicherheitsbehörden, keinen Beitrag geleistet habe, befasst sich die WamS (Stefan Aust u.a.). Eckhard Fuhr (Samstags-Welt) kritisiert die Nebenklagevertreter, die mit ihrer Reaktion auf die Aussage einen nach dem Zweifelsgrundsatz möglichen Freispruch vom Mordvorwurf im Vorhinein zu skandalisieren versuchten.
LG Stuttgart zu Werbeblocker: Das Landgericht Stuttgart hat es abgelehnt eine einstweilige Verfügung gegen den Werbeblocker "Blockr" zugunsten der WeltN24 GmbH zu erlassen, berichtet internet-law.de (Thomas Stadler). Es liege zwar ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor, aber für eine wettbewerbswidrige Behinderung fehle es an unlauteren Elementen, es würden eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt und letztlich entschieden die Nutzer welche Werbung blockiert werde. Ein Ausschluss von Nutzern die Werbeblocker einsetzten stehe dem Werbetreibenden seinerseits zu.
LG Hannover – tödlicher Schuss: Weil er einen Einbrecher auf der Flucht erschoss steht ein Sportschütze wegen Totschlags vor dem Landgericht Hannover. Die sich schon am ersten Prozesstag deutlich zeigenden Zweifel an der Notwehr-Version des Angeklagten, der in panischer Angst gehandelt haben will, zeigt die Samstags-taz (Andreas Wyputta) auf.
VG Hamburg zu Flüchtlingsunterkunft: Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg scheiterten die Antragsteller im Eilverfahren gegen eine Flüchtlingsunterkunft, die auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel im Außenbereich erbaut wird. Den in 280 Metern Entfernung in einem besonders geschützten Wohngebiet lebenden Antragsteller fehle aufgrund dieser Entfernung die Antragsbefugnis. Das meldet die Samstags-taz-Nord (Kai von Appen).
BAW – abgesagtes Länderspiel: Im Zusammenhang mit dem abgesagten Fußball-Länderspiel vom 17. November in Hannover hat die Bundesanwaltschaft die Wohnung eines 19-jährigen Ordners wegen eines von ihm geposteten Videos auf Instagram durchsucht, melden Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und Samstags-FAZ (Reinhard Bingener). Der Beschuldigte sei weiterhin auf freiem Fuß.
StA Bonn – Korruption im BMI: Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt gegen einen Beamten des Bundesinnenministeriums wegen Korruption, meldet der Focus (huf). Er ist für den Einkauf gepanzerter Fahrzeuge für Regierung, Staatsgäste und deutsche Diplomaten zuständig, aber auch Bundeskriminalamt und Bundespolizei bestellten Fahrzeuge über ihn. Die soll er für hohe Schmiergelder bevorzugt bei einer Firma aus Reutlingen bestellt haben.
Cum-Ex-Deals: Bei den bundesweit laufenden Ermittlungen zu Cum-Ex-Deals werde es voraussichtlich zu weiteren Durchsuchungen bei Banken und Fonds kommen, wenn diese ihre Geschäfte nicht den Behörden offenlegen, schreibt die Montags-SZ (Klaus Ott). Zu über 100 Banken und Fonds im In- und Ausland hätten die Ermittler Erkenntnisse gesammelt, gegen 75 Bankmanager, Fondbetreiber und Rechtsanwälte würden Verfahren geführt. Ohne Offenlegung sei, neben der Schadenswiedergutmachung, mit höheren Geldbußen zu rechnen als der 9,8 Millionen mit denen die Hypo-Vereinsbank nach Offenbarung "glimpflich" davon gekommen sei.
Haftung Winterkorn: VW-Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite wollen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn für den Schaden aus der Abgasaffäre haftbar machen, melden FAS (Rainer Hank/Georg Meck) und Montags-FAZ. Dafür genügt eine unzureichende Organisation des Betriebs, die Winterkorn widerlegen müsste. Weil der Schaden die von der D&O-Versicherung gedeckte Summe überschreite und der Manager den Schaden darüber hinaus selbst tragen muss, werde das voraussichtlich Winterkorns finanzieller Ruin sein.
Recht in der Welt
EuGH zu Westsahara: Weil es die von Marokko besetzte Westsahara mit einschließt, hat der Europäische Gerichtshof das Freihandelsabkommen über Landwirtschafts- und Fischereiprodukte zwischen Marokko und der EU für ungültig erklärt, schreibt die Montags-taz (Reiner Wandler). Marokkos Souveränität über die Westsahara werde weder von der EU noch ihren Mitgliedstaaten anerkannt. Gegen zwei weitere Abkommen seien ebenfalls Klagen vor dem EuGH anhängig.
Julien Assange: Ecuador, in dessen Londoner Botschaft der Wikileaks-Gründer Julien Assange sich seit über drei Jahren aufhält, hat am Samstag eine Vereinbarung mit Schweden getroffen. Danach dürfen die schwedischen Behörden Assange nun in der Botschaft zu den in Schweden erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen befragen, melden Montags-taz und spiegel.de.
Sonstiges
Auslegung internationalen Rechts: Vor dem Hintergrund der Debatte um den Bundeswehreinsatz in Syrien, setzt sich die Habilitandin Paulina Starski auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit der Auslegung internationalen Rechts durch deutsche Legislative und Exekutive auseinander. Es bestehe – entgegen dem Eindruck, den Debattenbeiträge erweckt hätten – eine verfassungsrechtlich verankerte Bindung an bestehendes Völkerrecht. Beteiligung an der Auslegungsdebatte sei zulässig, politisch motivierte Festlegungen, wann ein Fall von Selbstverteidigung vorliegt, jedoch nicht.
Vortrag Voßkuhle: Von einem Vortrag, den Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle am vergangenen Donnerstag hielt, berichten SZ.de (Wolfgang Janisch) und BadZ (Christian Rath). Voßkuhle sprach vom Grundgesetz als einer "Verfassung der Mitte", die wehrhaft einen Raum für Diskurs und Kompromisse schaffe.
"Werte des Grundgesetzes": Reinhard Bingener (FAS) kritisiert die politische Instrumentalisierung der "Werte des Grundgesetzes" – namentlich durch Julia Klöckner. Das Grundgesetz werde zum Symbol für ein diffuses Wertekonglomerat "aus Recht, Weltanschauung, Identitätspolitik und Moral". Die Deutungshoheit hätten nicht mehr Richter sondern Politiker, die dann Bekenntnisse zu diesen diffusen Werten forderten, was die Fähigkeit des Rechts, gesellschaftliche Unterschiede zu integrieren schwäche.
E-Mails im Urlaub: Ob es für das Beantworten von E-Mails oer Telefonaten im Urlaub Ersatzurlaub geben muss ist höchstrichterlich nicht entschieden. Rechtsanwältin Regina Steiner vertritt in der Samstags-FAZ die Ansicht, dass sich ein Anspruch darauf aus den Grundsätzen des Urlaubsrechts ableiten lasse. Der Erholungszweck des Urlaubs sei bei solchen Unterbrechungen nicht gegeben und das Urlaubsrecht kenne nur ganze Urlaubstage.
Untervermietung an Asylsuchenden: Eine WG in Berlin wollte einen Asylsuchenden zur Zwischenmiete aufnehmen und fragte allgemein bei der Hausverwaltung an. Die erteilte eine Absage – ohne Bezug auf einen konkreten möglichen Untermieter – und startete kurze Zeit später eine Umfrage im Haus, ob man mit einer solchen Untervermietung in einer der Wohnungen einverstanden sei. Die Humboldt Law Clinic machte den Vorfall öffentlich, weil eine generelle Ablehnung dieser Art nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch in privatrechtlichen Verhältnissen untersagt ist, schreibt die Samstags-Welt (Matthias Kamann).
E-Wahl: Die Montags-FAZ (Constanze Kurz) setzt sich mit der mangelnden Sicherheit elektronischer Wahlsysteme auseinander und betont, dass diese letztlich zu fehlender Legitimation der Gewählten führe.
Ehe und Schulden: Eheleute haften, entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, nicht grundsätzlich für die Schulden des anderen. Außer bei Dingen des Alltagsbedarfs haftet nur, wer mit unterschreibt oder eine Bürgschaft eingeht, informiert die Montags-SZ (Berrit Gräber).
Terror und Broken-Windows-Theorie: Die FAS (Corinna Budras) wendet die Broken-Windows-Theorie auf Radikalisierung an, die ebenfalls in heruntergekommenen Vierteln besonders grassiere. Auch hier sei der Beitrag eines der Schöpfer der Theorie vom August dieses Jahres relevant. Er wandte sich gegen die Folgerung einer Null-Toleranz-Polizeiarbeit aus seiner Theorie: Ein erfolgversprechendes Vorgehen brauche neben der Polizei vor allem Sozialarbeiter, Lehrer und Ärzte, um dem Problem Herr zu werden.
Das Letzte zum Schluss
Shall und Should: Kurz vor der Abschlussberatung beim Weltklimagipfel ist laut Montags-Welt Hektik um zwei kleine Worte ausgebrochen. "Entwickelte Länder sollen (shall) weiterhin die Führung übernehmen bei die gesamte Wirtschaft betreffenden Zielen zur Senkung der Emissionswerte" stand im Entwurfstext. Eine solche bindende Verpflichtung hätte die Ratifizierungspflicht für das Abkommen in den USA ausgelöst, was an der Mehrheit der Republikaner im Kongress gescheitert wäre. Das Wörtchen "sollten" (should) sprang helfend ein.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/krü
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Dezember 2015: Ruanda-Tribunal schließt / Korruption im BMI / Winterkorns Ruin . In: Legal Tribune Online, 14.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17844/ (abgerufen am: 05.06.2023 )
Infos zum Zitiervorschlag