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41335

VG Köln zum Baurecht: Gast­stätte lässt sich nicht ein­fach in ein Laden­ge­schäft ver­wan­deln

17.04.2020

Stühle auf einem Tresen

pressmaster - stock.adobe.com

Wegen der Gefahr durch das Coronavirus müssen Gaststätten bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Der Idee eines Gastronomen, sein Restaurant kurzerhand in ein Ladengeschäft zu verwandeln, steht laut VG Köln aber das Baurecht entgegen.

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Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte (Beschl. v. 17.04.2020, Az. 2 L 688/20).

Die Gaststätte des Antragsstellers ist aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen derzeit geschlossen. Da er um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, beabsichtigte er, sein Geschäftsmodell zu ändern und nunmehr Einzelhandelswaren wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops zu verkaufen. Dies teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Die Stadt hielt sein Vorhaben aber für unzulässig.

Der Gastwirt stellte daraufhin Eilantrag beim VG und wollte feststellen lassen, dass er für den Warenverkauf keine Baugenehmigung brauche. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Für die Nutzung einer baulichen Anlage als Gasstätte würden andere baurechtliche Anforderungen gelten als für eine Nutzung als Ladengeschäft, so das VG. Es kommt laut Gericht auch nicht darauf an, ob die Art der beabsichtigten neuen Nutzung eine höhere Intensität als die bestehende Nutzung aufweise. Die Bauordnung gehe ausdrücklich vom Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderung aus, wenn Anforderungen gegeben sind, die im Baugenehmigungsverfahren Prüfungsgegenstand sein können. Dies sei, so das VG, etwa im Hinblick auf die Vorgaben zu Stellplätzen der Fall.

acr/LTO-Redaktion

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VG Köln zum Baurecht: Gaststätte lässt sich nicht einfach in ein Ladengeschäft verwandeln . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41335/ (abgerufen am: 06.06.2023 )

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