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ArbG Karlsruhe bestätigt Kündigung von Daimler-Betriebsrat: Zusam­men­hang mit "Charlie Hebdo"-Post uner­heb­lich

16.09.2015

Mann mit Smartphone

© stefan_weis - Fotolia.com

Ein Daimler-Betriebsrat hatte geklagt, weil er den offiziellen Kündigungsgrund für vorgeschoben hielt. Eigentlich, so der Mann, habe sich das Unternehmen an seinem Facebook-Eintrag "Fuck Charlie Hebdo" gestört. Irrelevant, so das ArbG.

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Die fristlose Kündigung eines früheren Daimler-Betriebsrats, der wegen hämischer Facebook-Einträge gegen das Satiremagazin "Charlie Hebdo" in die Schlagzeilen geraten war, ist rechtens. Der Mann habe "in erheblicher Weise gegen seine Arbeitszeiterfassungspflichten verstoßen", entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Karlsruhe am Dienstag. Der Autobauer hatte den 25-Jährigen am 19. Februar fristlos entlassen und dies mit schweren arbeitsrechtlichen Verstößen begründet. Dagegen hatte der Mann geklagt.

Mit seinen Facebook-Posts im Januar löste er zwar eine öffentliche Lawine der Empörung aus: "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo", hatte er geschrieben - direkt nach dem Terrorakt in Paris mit zwölf Toten. Arbeitsrechtlich hätte dies jedoch keine Folgen gehabt, bekräftigte am Dienstag nochmals ein Daimler-Sprecher. Zum Kündigungsgrund und damit dem Kläger zum Verhängnis wurden vielmehr Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung, die er vor Gericht nicht ausreichend erklären konnte.

Daimler beklagt Vertrauensverlust

In zahlreichen Fällen hatte er seine Arbeitszeiten manuell nachgetragen: Sein angeblicher Arbeitsbeginn lag aber oft vor dem per Stempel nachweisbaren Zutritt auf das Daimler-Arbeitsgelände. Warum? "Das konnte er nicht wirklich plausibel erklären", sagte der Vorsitzende Richter. Es habe sich um erhebliche Zeiträume gehandelt zum finanziellen Nachteil von Daimler, die zu großem Vertrauensverlust geführt hätten. Es wäre an ihm gewesen, die Zweifel auszuräumen, so das Gericht. Daimler begrüßte die Entscheidung.

Der Mann hatte eine gütliche Einigung auch am Dienstag kategorisch abgelehnt - obwohl die Richter deutlich erkennen ließen, dass sie seinen Argumenten nicht folgen würden. "Ich will auf meinen Arbeitsplatz zurück", sagte er selbstbewusst und kündigte den Gang zur nächsten Instanz bereits an. Daimler habe "nur wegen Charlie Hebdo" einen Grund gesucht, ihn loszuwerden. "Ich will eine Grundsatzentscheidung." Zur eigentlichen Urteilsverkündung erschienen weder er noch sein Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung zur nächsthöheren Instanz möglich.

Bereits vor der Kündigung hatten Betriebsrat, IG-Metall und Unternehmen wegen der Facebook-Äußerungen vom Januar die Amtsenthebung des Mannes als Betriebsrat im Rastatter Daimler-Werk beantragt. Das Amtsenthebungsverfahren würde nun aber nur dann wieder aufgenommen werden, wenn der 25-Jährige zunächst mit seiner Kündigungsschutzklage obsiegen und damit als Betriebsrat wieder eingesetzt würde, erklärte ein Gerichtssprecher.

dpa/una/LTO-Redaktion

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ArbG Karlsruhe bestätigt Kündigung von Daimler-Betriebsrat: Zusammenhang mit "Charlie Hebdo"-Post unerheblich . In: Legal Tribune Online, 16.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16904/ (abgerufen am: 01.02.2023 )

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