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VG Düsseldorf zum Einsatz von Elektroschockern: NRW muss Polizei-Vor­schriften für Taser offen­legen

24.08.2023

Innenminister Reul mit Elektroschocker in der Hand vor Polizeifahrzeug

Er will den Einsatz von Tasern in der Polizei NRW testen: Innenminister Herbert Reul (CDU). Das VG Düsseldorf verpflichtet das Land nun zur Offenlegung der Einsatzvorschriften. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto

2021 bekam die Polizei NRW Elektroschocker zur Verfügung gestellt. NRW-Innenminister Reul will ihren Einsatz testen. Nach einem Todesfall klagte eine Privatperson auf Einsichtnahme in die Einsatzvorschriften der Polizei – mit Erfolg.   

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Nordrhein-Westfalen (NRW) muss die Einsatzvorschriften für die neuen Elektroschocker der Polizei offenlegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf am Donnerstag (Urt. v. 24.08.2023, Az. 29 K 5628/21).

Das Land hatte sich dagegen gewehrt: Die Offenlegung würde die Einsatztaktik und damit die öffentliche Sicherheit gefährden. Störer könnten sich mit dem Wissen um die Vorschriften so verhalten, dass die Geräte nicht eingesetzt werden könnten. Doch das Gericht sah diesen Einwand nicht hinreichend dargelegt. Ein Vertreter des Landes hatte zudem vergeblich argumentiert, dass man sich noch in der Pilotphase befinde. Die Vorschriften umfassen neun Seiten.

Geklagt hatte ein 22-jähriger Softwareentwickler aus Karlsruhe, der vom Verein "Frag den Staat" unterstützt wurde. Er hatte sich mit Erfolg auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen. Es gebe keinen Grund, die Dienstanweisung für die sogenannten Taser als geheim zu behandeln, argumentierte er. So seien die Einsatzvorschriften für Taser bei der Bundespolizei und in mehreren anderen Bundesländern auch offen einsehbar.

Ein Fernsehbeitrag über einen umstrittenen Tasereinsatz in Dortmund habe ihn stutzig gemacht. Als er auf seine Anfrage hin keine Informationen vom zuständigen Landesamt der Polizei in Duisburg erhalten habe, habe er geklagt. Die Taser werden seit Anfang 2021 von der Polizei in NRW eingesetzt. Im vergangenen Oktober war es zum ersten Todesfall im Zusammenhang mit einem Taser-Einsatz in Nordrhein-Westfalen gekommen. Ein 44-Jähriger starb in Dortmund, nachdem er zwei Stromstöße erhalten hatte. Der 137 Kilogramm schwere und 1,99 Meter große Mann hatte zuvor einen Polizisten verletzt und versucht, mit einem Streifenwagen zu türmen. Wie sich bei der Obduktion herausstellte, war der Mann schwer herzkrank und erheblich alkoholisiert. Ob sein Tod tatsächlich auf die Elektroschocks zurückzuführen war, konnte die Obduktion nicht klären.

Reul: Taser milderes Mittel als Schusswaffen

Die Elektroschock-Pistolen sind knallgelb und schon von weitem zu erkennen. Die Polizisten können zunächst einen kleinen Lichtbogen auslösen, der die Kraft des Tasers demonstriert. Im Ernstfall schießt man mit dem Gerät zwei Elektroden an Drähten auf den Angreifer, der durch Stromimpulse außer Gefecht gesetzt wird.

Der Einsatz der Taser ist politisch umstritten – auch zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen in NRW. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte ihren Einsatz wegen der abschreckenden Wirkung mehrfach verteidigt: In drei von vier Fällen bleibe es bei der Androhung und der Taser müsse gar nicht abgefeuert werden. Zudem sei er im Vergleich zum Schusswaffeneinsatz das mildere Mittel.

Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl Mitte Mai einigte sich die schwarz-grüne Koalition darauf, die bereits bestellten Geräte an weitere Polizei-Dienststellen zu verteilen, bis 2024 weiter zu testen und mit einer Bodycam zu koppeln. Die Polizei NRW ist also noch nicht flächendeckend mit Tasern ausgestattet.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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VG Düsseldorf zum Einsatz von Elektroschockern: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52557 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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