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Hamburg will Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat: Nochmal 220 Mil­lionen für die Justiz in den Län­dern?

17.02.2021

Mehrere Geldscheine und -münzen in Eurowährung.

Marco Scisetti - stock.adobe.com

Hamburg fordert den Bund auf, den Pakt für den Rechtsstaat zu verlängern und den Ländern erneut Gelder für die Justiz zur Verfügung zu stellen. Wofür genau die geforderten Mittel vom Bund verwendet werden sollen, bleibt vorerst offen.

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Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) fordern zusammen mit Vertretern der Hamburger Justiz den Bund auf, den Ende des Jahres auslaufenden "Pakt für den Rechtsstaat" zu verlängern. Der Bund solle den Ländern erneut mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Finanzierung der Justiz zu sichern.

Anfang 2019 hatten  Bund und Länder nach langen Diskussionen vereinbart, dass die Länder bundesweit 2.000 neue Stellen in der überlasteten Justiz schaffen. Im Gegenzug erhalten sie dafür bis Ende 2021 in zwei Tranchen 220 Millionen Euro vom Bund. Hamburg betont nun, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie würden die Länder belasten, ohne weitere Unterstützung bestehe die Gefahr, dass Stellen wieder abgebaut werden müssten. "Durch die Bewältigung der Pandemiefolgen steht die Justiz in den nächsten Jahren vor zusätzlichen Aufgaben", so Gallina. Eine Anschlussvereinbarung sei "dringend notwendig, um mindestens die bisher erreichten Ergebnisse des Paktes langfristig zu sichern."

In ihrem Positionspapier mit dem Titel "Gemeinsam gegen das Virus – gemeinsam für den Rechtsstaat", betonen die Hamburger, ein funktionierender Rechtsstaat sei in der Pandemie wichtig, da die Unsicherheit der Menschen von Gruppierungen ausgenutzt werde, die den Staat destabilisieren wollen. Um dem entgegenzuwirken, brauche es eine gut ausgestattete, tatkräftige und moderne Justiz.

Die Ausgestaltung einer Folgevereinbarung müsse flexibel gehalten werden, ebenso der Zeitpunkt der Auszahlung weiterer Gelder. Denkbar sei etwa, dass der Bund Maßnahmen der Justiz im Bereich der Digitalisierung oder bei der Erhaltung von Justizgebäuden fördere, so Gallina.

Auch DRB und DAV fordern Verlängerungen

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) fordert eine Verlängerung des Rechtsstaatspakts. Das Ziel des Pakts, die Personallücken in der Justiz vollständig zu schließen, sei nicht erreicht worden, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: "Insbesondere Deutschlands Strafjustiz arbeitet weiterhin am Limit, auch weil der Gesetzgeber in Berlin mit hohem Tempo immer neue Aufgaben beschließt." Dabei nennt er beispielhaft die Gesetzesvorhaben gegen Hass im Netz oder gegen Unternehmenskriminalität.

"Es ist also absehbar, dass der Anfang 2019 geschlossene Rechtsstaatspakt Ende 2021 nicht auslaufen darf", so Rebehn weiter. "Angesichts der wachsenden Aufgabenfülle und einer anrollenden Pensionierungswelle braucht es dringend eine Anschlussvereinbarung, die den Personalzuwachs bis 2025 fortschreibt und den Fokus auch auf die Digitalisierung der Justiz legt." Die Corona-Pandemie habe offengelegt, dass bei der Netzinfrastruktur, der IT-Ausstattung, der elektronischen Gerichtsakte und bei Online-Verhandlungen noch viel Nachholbedarf bestehe.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt das Hamburger Anliegen nach eigenen Angaben ebenfalls, fordert jedoch auch, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Teil der Rechtspflege in einen künftigen Pakt einbezogen werden. "Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben auch ein Interesse an einer personell gut ausgestatteten Justiz", so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Zudem betont sie, dass es nicht allein auf die personelle Ausstattung ankomme, sondern die Pandemie auch die Versäumnisse bei der Digitalisierung des Rechtsstaats offengelegt habe. "Die notwendige Anschlussvereinbarung muss daher zwingend eine entsprechend flexible Verwendung der Mittel ermöglichen", fordert Kindermann.

pdi/aka/LTO-Redaktion

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Hamburg will Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44291 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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