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Neues Gesetz für Betroffene von sexueller Gewalt: Zivil­klage gegen Trump zuge­lassen

16.01.2023

Donald Trump und E. Jean Carroll

Trump bestreitet, sie gekannt zu haben - allerdings gibt es ein Foto von ihm mit E. Jean Carroll, die außerdem als Journalistin und Autorin auch bereits damals in der Öffentlichkeit weithin bekannt war. Foto: picture alliance/zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx/zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx | picture alliance/ASSOCIATED PRESS/Larry Neumeister | Zuschnitt LTO

Eigentlich ist die mutmaßliche Vergewaltigung, die E. Jean Carroll Ex-Präsident Trump vorwirft, verjährt. Ein neues Gesetz in New York ermöglicht jetzt aber für ein Jahr erneut Klagen wegen derartiger Taten.

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Die US-Autorin E. Jean Carroll darf vor einem New Yorker Gericht mit einer Zivilklage gegen Donald Trump fortfahren. Das entschied am Freitag das südliche Bezirksgericht in Manhattan, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Die 79-Jährige wirft dem Republikaner vor, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Trump weist die Anschuldigung zurück. Carroll verlangt Schadensersatz. 

Bislang hatte Carroll gegen den Ex-Präsidenten nicht wegen des Vergewaltigungsvorwurfes selbst geklagt, sondern lediglich wegen Verleumdung. Denn die sexuellen Übergriffe in den 1990er Jahren sind nach geltendem Recht längst verjährt. 

Nun ist im Bundesstaat New York jedoch ein neues Gesetz in Kraft getreten, der Adult Survivors Act. Das neue Gesetz gibt Betroffenen sexueller Gewalt die Möglichkeit, in einem einjährigen Zeitfenster von November 2022 bis November 2023 auch in weiter zurückliegenden Fällen auf dem Zivilrechtsweg zu klagen. Carrolls Anwält:innen hatten nach Inkrafttreten des Gesetzes im November daher eine neue Klage eingereicht. Darin verlangt sie wegen Körperverletzung und Rufschädigung unter anderem Schadensersatz, wie aus der Klageschrift hervorgeht.

Trump bestreitet die Vorwürfe

Trumps Anwält:innen hatten bis zur Entscheidung am Freitag versucht, die Zulassung der neuen Klage zu stoppen. Deren Argumentation, das neue Gesetz sei verfassungswidrig, nannte der zuständige Bundesrichter Lewis A. Kaplan jedoch "absurd". Das Gericht veröffentlichte außerdem bislang versiegelte Auszüge einer Abschrift von Trumps Aussage aus dem bereits laufenden Verleumdungsverfahren. Darin bezeichnete der Ex-Präsident Carroll unter anderem als "Verrückte" und warf ihrer Anwältin politische Intentionen vor.

In dem seit einiger Zeit laufenden Verleumdungsverfahren geht es um Aussagen aus dem Jahr 2019. Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf damals in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump wies die Vorwürfe zurück - unter anderem mit den Worten, Carroll sei "nicht sein Typ". Er warf ihr auch vor, nur ihr Buch verkaufen zu wollen. Carroll klagte daraufhin gegen Trump, weil er sie als Lügnerin dargestellt und damit verleumdet habe.

In einer Erklärung am Freitag teilte Trumps Anwältin mit Blick auf die Zulassung der neuen Klage mit, sie und ihr Mandant seien von der Entscheidung "enttäuscht" und planten, in Berufung zu gehen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Neues Gesetz für Betroffene von sexueller Gewalt: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50766 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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