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Wegen Zweifeln an mentaler Fitness: 96-jäh­rige US-Bun­des­rich­terin sus­pen­diert

21.09.2023

Richterin Pauline Newman

Pauline Newman war jahrelang eine hoch geschätzte Kollegin am US-Bundesberufungsgericht. Mit 96 Jahren wurde sie nun aber vom Dienst suspendiert. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Bill O'Leary

Auch nach 39 Jahren wollte Pauline Newman ihren Posten als Bundesrichterin in den USA nicht aufgeben. Nun wurde die 96-jährige suspendiert. Ihre Kollegen zweifelten an ihren geistigen Fähigkeiten, ihren Dienst weiter ordentlich auszuüben.

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In den USA ist eine 96 Jahre alte Bundesrichterin nach Zweifeln an ihrer mentalen Fitness suspendiert worden. Die Absetzung von Pauline Newman erfolgt zunächst für ein Jahr, könne aber verlängert werden, wie die US-Zeitung New York Times berichtete. Newman habe zuvor eine Untersuchung verweigert und erklärt, sie sei in der Lage, ihren Job auszuüben.

Pauline Newman wurde 1984 vom damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan zur Richterin am "Court of Appeals for the Federal Circuit", also am Berufungsgericht des Bundes, ernannt. 39 Jahre später hegten Kollegen Zweifel daran, ob Newman aufgrund ihres Alters mental noch fit genug sei, ihre Aufgaben als Richterin zuverlässig zu bearbeiten. 

In einer Personalumfrage sollen sie schwere Bedenken zur Arbeitsfähigkeit der grundsätzlich hoch geschätzten Richterin geäußert haben. Demzufolge kämpfe Newman mit Gedächtnisverlust und mangelnder Auffassungsgabe, sei bisweilen verwirrt und unfähig, grundlegende Aufgaben auszuführen, die ihr früher leicht gefallen seien. Infolge der aufkommenden Probleme sei sie häufig frustriert, aufgeregt, streitlustig und feindselig geworden. Newman habe sogar gedroht, das Personal gewaltsam aus dem Gebäude zu entfernen und zu entlassen, wie aus dem Gerichtsdokument hervorgehe.

Bedeutet "auf Lebenszeit" bis ans Lebensende?

In den USA werden Bundesrichter auf Lebenszeit ernannt. Grundsätzlich ist es daher möglich, dass diese auch noch im hohen Alter am Gericht tätig sind. Allerdings können Richter dann ihres Amtes enthoben werden, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren beruflichen Pflichten nachzukommen (Judicial Conduct and Disability Act of 1980). Auch die Suspendierung Newmans basiert auf dieser gesetzlichen Regelung.

Die Entscheidung scheint dem Gericht allerdings nicht leicht gefallen zu sein. Dem Gerichtsdokument ist die Zurückhaltung, die geschätzte Kollegin auf diesem Wege zu entlassen, deutlich zu entnehmen. Unter anderem heißt es darin: "Wir sind uns bewusst, dass dies kein passender Abschluss für Richterin Newmans beispielhafte und bewegte Karriere ist. Wir alle würden ein anderes Ergebnis für unsere Freundin und Kollegin vorziehen." Newman und ihre Anwälte wollen gegen die Suspendierung, die sie als "illegal" bezeichnen, vorgehen. 

Auch in Deutschland werden Berufsrichter grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt (§ 10 Deutsches Richtergesetz (DRiG)). Allerdings ist eine Altersgrenze gesetzlich vorgesehen, nach deren Überschreiten die Richter in den Ruhestand eintreten (§ 76 DRiG). Diese ist in der Regel nach Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 48 Abs. 1 DRiG). "Auf Lebenszeit" ist in Deutschland also nicht wörtlich zu verstehen. 

lmb/LTO-Redaktion
 

Mit Materialien der dpa

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Wegen Zweifeln an mentaler Fitness: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52762 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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