Die zweijährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Youtber "Drachenlord" ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu gering ausgefallen. Sie hat Berufung gegen das Urteil des AG eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft (StA) hat Berufung gegen die zweijährige Freiheitsstrafe gegen den Youtuber "Drachenlord" eingelegt*, die das Amtsgericht (AG) Neustadt an der Aisch verhängt hat. Eine höhere Freiheitsstrafe sei in dem Fall erforderlich und angemessen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag in Nürnberg.
Der 32-Jährige war Donnerstag vergangener Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der Hauptverhandlung hatte der Videoblogger eingeräumt: Es treffe entsprechend der Anklage zu, dass er einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt habe. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.
Schon seit Jahren streitet er sich mit seinen sogenannten Hatern - und das längst nicht mehr nur im Internet. Regelmäßig tauchen Schaulustige vor dem Haus des Videobloggers in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um einen Blick auf ihn zu erhaschen, Selfies zu machen - und um ihn zu provozieren.
Es war bereits das zweite Mal, dass der Youtuber sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem AG in Neustadt an der Aisch verantworten musste. Im September 2019 verurteilte dieses ihn wegen des Einsatzes eines Pfeffersprays zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Noch in der Bewährungszeit beging er die nun verurteilten Straftaten. Aus Sicherheitsgründen war der zweite Prozess ins Strafjustizzentrum nach Nürnberg verlegt worden.
*Update 26.10.2021, 13:45 Uhr: Das Oberlandesgericht Nürnberg teilte am Dienstag mit, dass der Verteidiger von Rainer W. ebenfalls Berufung eingelegt hat. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Nürnberg-Fürth. Bis das Gericht einen Termin bestimmt hat, kann es nach Angaben vom Dienstag aber noch dauern.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Urteil gegen den "Drachenlord": . In: Legal Tribune Online, 25.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46450 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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