Druckversion
Mittwoch, 14.10.2026, 08:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/schlussantraege-eugh-c66-20-finanzamt-steuerstrafsachen-erlass-europaeische-ermittlungsanordnung
Fenster schließen
Artikel drucken
44473

Schlussanträge des Generalanwalts: Das Finanzamt ist keine Staats­an­walt­schaft

11.03.2021

Schriftzug "Finanzamt"

hd-design - stock.adobe.com

Nach deutschem Recht übernimmt das Finanzamt bei Steuerstraftaten die Funktion der Staatsanwaltschaft. Das heißt aber nicht, dass das Finanzamt eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen kann, so der EuGH-Generalanwalt.

Anzeige

Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Münster kann nicht selbstständig eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) erlassen, sondern muss sie zuvor von einer Justizbehörde validieren lassen. Dies geht aus den Schlussanträgen von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona zur Rechtssache C-66/20 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden.

Hintergrund ist eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Finanzamt Münster und der Staatsanwaltschaft im italienischen Trient. Nach § 386 der Abgabenordnung (AO) führt das Finanzamt bestimmte Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten selbstständig durch. § 399 Abs. 1 AO bestimmt, dass es in diesen Fällen die Rechte und Pflichten wahrnimmt, die der Staatsanwaltschaft in Ermittlungsverfahren zustehen. Das Finanzamt wendete sich im November 2019 mit einer EEA an die italienischen Ermittler, mit der die Durchsuchung von Geschäftsräumen in einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung verfügt wurde. Unterzeichnet war die EEA vom Regierungsdirektor des Finanzamts. Die italienische Staatsanwaltschaft forderte jedoch noch die Validierung der EEA durch eine Justizbehörde. 

Die Staatsanwaltschaft in Trient berief sich dabei auf die Richtlinie 2014/41, die die EEA in Strafsachen regelt. Nach der Richtlinie kann die EEA von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft getroffen und erlassen werden sowie von jeder anderen Behörde, die "in ihrer Eigenschaft als Ermittlungsbehörde in einem Strafverfahren für die Anordnung der Erhebung von Beweismitteln zuständig ist". In diesem Fall muss die EEA aber von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft überprüft werden. 

Finanzamt bleibt Verwaltungsbehörde

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Trient hätte die EEA des Finanzamts daher der Validierung einer deutschen Justizbehörde bedurft. Das Finanzamt argumentierte dagegen, dass es in Verfahren wegen Steuerstraftaten die Funktionen der Staatsanwaltschaft bekleide und daher im Sinne der Richtlinie selbst als Justizbehörde angesehen werden müsse. Die italienische Staatsanwaltschaft ersuchte den EuGH daraufhin um Auslegung der Richtlinie. 

Nach Ansicht des Generalanwalts entbinden die deutschen Regelungen das Finanzamt nicht von der Pflicht, vor der Übermittlung der EEA eine Validierung durch einen Richter, ein Gericht, einen Staatsanwalt oder einen Ermittlungsrichter einzuholen. Obwohl das Finanzamt im Einzelfall Ermittlungsaufgaben wahrnehme, die mit denen der Staatsanwaltschaft vergleichbar seien, sei es weiterhin als Verwaltungsorgan anzusehen, heißt es in den Schlussanträgen. Als solches sei das Finanzamt strukturell und funktionell der Verwaltungshierarchie unterworfen. Es verfüge insbesondere nicht über die unabdingbare Kompetenz, um die von der Richtlinie geforderte Beurteilung der Erforderlichkeit und der gegeneinander abzuwägenden Interessen vorzunehmen.

Erst im Dezember hatte der EuGH klargestellt, dass die deutsche Staatsanwaltschaft als zuständige Justizbehörde für den Erlass einer EEA angesehen werden kann. Ein österreichisches Gericht hatte daran gezweifelt, da die deutsche Staatsanwaltschaft Einzelweisungen der Exekutive unterliegt. Anders als im Falle des Europäischen Haftbefehls, bei dem der EuGH eine Ausstellungsbefugnis aufgrund mangelnder Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft verneinte, bestätigte das Luxemburger Gericht die Befugnisse in Bezug auf die EEA. 

Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend, häufig folgt der Gerichtshof ihnen aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schlussanträge des Generalanwalts: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44473 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Strafrecht
    • Behörden
    • Ermittlungsverfahren
    • Justiz
    • Staatsanwaltschaft
    • Steuerhinterziehung
    • Steuern
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Stephan Harbarth (M), Vorsitzender des ersten Senats bei der Verhandlung 13.10.2026
Erbschaftsteuer

BVerfG zur Erbschaftsteuer, Teil II: Firmenerben:

Ent­war­nung für Fir­me­nerben

Ist die weitgehende Verschonung von Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht. Es wird wohl kein radikales Urteil geben.

Artikel lesen
Albert Füracker (CSU), bayerischer Finanzminister, sitzt im Verhandlungssaa des BVerfG 12.10.2026
Erbschaftsteuer

BVerfG zur Erbschaftsteuer, Teil I: Steuerkonkurrenz:

Alle gegen Bayern

In Bayern weniger Erbschaftsteuer zahlen als in NRW? Einen solchen Steuerwettbewerb will der Freistaat ermöglichen und zog deshalb vor das BVerfG. Doch dort wurde deutlich, dass die Folgen wohl verheerend wären. Christian Rath war vor Ort.

Artikel lesen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof, aufgenommen am 14.06.2017 in Weimar (Thüringen). 12.10.2026
Richter

AfD fehlt aktuell ein Kandidat:

Ver­fas­sungs­richter-Wahl in Thüringen stockt

An Thüringens Verfassungsgerichtshof müssen drei Posten nachbesetzt werden. Eine Paketlösung zwischen AfD, CDU und SPD gerät aber ins Wanken. Denn derzeit fehlt der AfD ein Kandidat.

Artikel lesen
Screenshot des Instagram-Accounts der Gerichte Schleswig Holstein 12.10.2026
Gerichte

Gerichte auf Instagram:

"Authen­ti­sche Ein­blicke ent­stehen nicht allein am Sch­reib­tisch"

Die Arbeit bei Gericht erklären, Nachwuchsgewinnung, Modernisierung und damit Sicherung des Rechtsstaats: Es gibt wichtige Gründe, um Justiz-Öffentlichkeitsarbeit auch auf Instagram zu betreiben. Einige trauen sich – trotz großer Hürden.

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor dem Wohnhaus des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning. 10.10.2026
Podcast

Geheimdienstskandal / Landarztquote / Linke gegen Reiche:

"Ver­mute, dass schon längst gegen Han­ning als Lan­des­ver­räter ermit­telt wurde"

Der Ex‑BND‑Chef August Hanning sitzt in U-Haft, wie es dazu kam und was daraus folgen muss. Außerdem: Medizinstudis klagen gegen die Landarztquote und die Linke gegen Wirtschaftsministerin Reiche. Folge 70 des LTO-Podcasts.

Artikel lesen
NRW-Justizminister Benjamin Limbach 08.10.2026
Personalien

NRW-Justizminister Limbach erneut in der Kritik:

Stel­len­be­set­zung mit einer Ver­trauten ohne externe Aus­sch­rei­bung

Justizminister Limbach soll einer Vertrauten ohne externe Ausschreibung eine Leitungsposition gegeben haben. Das Ministerium betont das ordnungsgemäße Verfahren. Nächste Woche ist die Besetzung Thema im Rechtsausschuss.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Da­ten­schutz- und Da­ten­recht / Cy­ber-Se­cu­ri­ty

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men / In­ter­na­tio­na­les...

Flick Gocke Schaumburg, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Zertifikatslehrgang Tax Technology Officer

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Intensivseminar Erbschaftsteuerrecht Teil 1

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH