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Maas macht Gebrauch von Weisungsrecht: Range: "Unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz"

04.08.2015

Generalbundesanwalt Harald Range

JOHN MACDOUGALL / AFP

Nach dem vorläufigen Ergebnis des von Generalbundesanwalt Harald Range beauftragten Gutachters hat netzpolitik.org Staatsgeheimnisse veröffentlicht. Justizminister Heiko Maas hat daraufhin die Weisung erteilt, den Gutachterauftrag zurück zu ziehen.

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Wie Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range am Dienstagmorgen auf einer kurfristig anberaumten Pressekonferenz mitteilte, kam der von ihm im Juni "zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen" beauftragte externe Gutachter, ebenso wie zuvor das Bundesamt für Verfassungsschutz, zu dem vorläufigen Ergebnis, dass es sich bei den von netzpolitik.org am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse handele.

Dies habe der Gutachter ihm am gestrigen Montag mitgeteilt. Nachdem Range das Bundesjustizministerium hierüber in Kenntnis gesetzt habe, sei ihm die Weisung erteilt worden, das Gutachten zu stoppen und den Auftrag an den Gutachter zurück zu ziehen. Dieser Weisung habe er Folge geleistet.

Range betonte, dass die Pressefreiheit nicht schrankenlos gewährt sei. Auch Journalisten müssten sich an die Gesetze halten. Umgekehrt werde auch die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung gewährleistet.

In Richtung des Justizministers äußerte der GBA deutliche Kritik: "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz."

cvl/LTO-Redaktion

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Maas macht Gebrauch von Weisungsrecht: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16483 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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