Im Koblenzer Spionageprozess ist ein angeklagter Mann aus Indien wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Ranjit S. habe Informationen über in Deutschland lebende Inder und indischstämmige Deutsche beschafft und an einen Mitarbeiter des indischen Generalkonsulats in Frankfurt weitergegeben, befand das OLG am Montag.
Dem 45-Jährigen sei bewusst gewesen, dass sein Kontaktmann für einen Geheimdienst, höchstwahrscheinlich den indischen Inlandsnachrichtendienst Intelligence Bureau (IB), gearbeitet habe. "Der Angeklagte handelte vorsätzlich. Hinweise auf einen Nötigungsnotstand haben wir nicht feststellen können", sagte der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Der Verteidiger hatte das anders gesehen und einen Freispruch gefordert. In seinem Plädoyer hatte er etwa betont, sein Mandant habe sich in einer Drucksituation befunden und Angst um seine Familie in Indien gehabt. "Entgegen der Einlassung des Angeklagten ergibt sich nicht, dass er massiv unter Druck gesetzt wurde", sagte indes der Vorsitzende Richter. Die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate Haft gefordert. Sowohl Anklage als auch Verteidigung wollten sich am Montag noch nicht zu einer möglichen Revision äußern.
Informationen aus Schleusernetzwerk beschafft
Die überwachten Menschen stammten nach Angaben des Vorsitzenden Richters vorwiegend aus dem Umfeld von extremistischen Organisationen der indischen Volksgruppe der Sikh. Der mehrfach vorbestrafte Ranjit S. habe bei der Suche nach Informationen auf ein umfangreiches Netzwerk an hierzulande lebenden Indern zurückgreifen können. Das habe er aufgrund seiner vorangegangenen Aktivitäten als Schleuser gehabt. Den Menschen, über die der Angeklagte Informationen sammelte, sei aber kein feststellbarer Schaden entstanden. Auf die Schliche gekommen waren die Ermittler dem gelernten Elektriker mit Hilfe einer Telefonüberwachung. Die Richter stützten ihr Urteil hauptsächlich auf Protokolle dieser Überwachung, da eine Vernehmung des Konsulatsmitarbeiters nicht möglich war.
Das Gericht betonte, die Strafe für Ranjit S. könne nicht auf Bewährung aufgesetzt werden. Es gebe keine günstige Sozialprognose, außerdem müsse der Verurteilte aufgrund eines abgelehnten Asylantrags weiter mit seiner Abschiebung rechnen. Ranjit S. war 2002 mit einem gefälschten Reisepass nach Deutschland einreist, zuletzt wohnte er in Ludwigshafen (Urt. v. 21.07.2014, Az. 3 StE 1/14-2).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OLG Koblenz verurteilt Spion: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12633 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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