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Loveparade-Prozess: Staats­an­walt­schaft stimmt Ein­stel­lungsvor­schlag zu

05.02.2019

Loveparade-Gedenkstätte

Bild: RundschauDuisburg auf flickr.com, CC BY-SA 2.0

Für die zehn Angeklagten im Loveparade-Strafprozess könnte das Verfahren schon bald zu Ende sein: Die Staatsanwaltschaft hat dem Einstellungsvorschlag des Gerichts zugestimmt. Sieben Angeklagte stimmten ebenfalls zu.

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Der Prozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 in Duisburg steuert für sieben der zehn Angeklagten auf ein Ende zu. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme. Das Landgericht (LG) Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen und gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen. Sieben der zehn Angeklagten stimmten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflage ebenfalls zu.

Die Staatsanwaltschaft hat den Vorschlag des Gerichts eigenen Angaben nach eingehend geprüft: "Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen - 21 Tote, mehr als 650 Verletzte - und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar", sagte eine Behördensprecherin.

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.

Drei Angeklagte lehnen Einstellung gegen Auflagen ab

Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: "Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden." Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, "die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10.000 Euro liegen" solle. Das Geld soll einer gemeinnützigen Einrichtung zugute kommen.

Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Ein Strafverfahren kann nur eingestellt werden, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen. Der Prozess gegen die drei wird damit fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28. Juli 2020 mehr gesprochen werden kann.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter komme laut Staatsanwaltschaft ohne Auflage nicht in Betracht. "Ihr hypothetisches Verschulden ist bei vorläufiger Bewertung im mittleren Bereich anzusiedeln", hieß es.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Loveparade-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33675 (abgerufen am: 08.09.2026 )

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