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Aus für Loveparade-Prozess rückt näher: Staats­an­walt­schaft stimmt Ein­stel­lung zu

17.04.2020

Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg, der Ort der Katastrophe

Bild: Rundschau Duisburg / flickr.com / CC BY-SA 2.0

Die Staatsanwaltschaft hat grünes Licht für die Einstellung des Loveparade-Prozesses gegeben. Das LG Duisburg hatte das vorgeschlagen, weil dem Verfahren die Verjährung droht.

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Den Angehörigen der Todesopfer wird es schwer zu vermitteln sein: Der Loveparade-Prozess wird vermutlich schon sehr bald eingestellt. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat diesem Schritt am Freitag zugestimmt. Dies sei zwar unbefriedigend, aber inzwischen vertretbar, obwohl sich der Tatverdacht gegen die Angeklagten nach vorläufiger Bewertung bestätigt habe, teilte die Behörde in einer ausführlichen Stellungnahme mit.

Das Landgericht (LG) Duisburg hatte die Einstellung vorgeschlagen. Staatsanwaltschaft und Angeklagte müssen zustimmen. Dem Verfahren droht Ende Juli - zehn Jahre nach der Katastrophe - die Verjährung. Nach über 180 Verhandlungstagen zeichnete sich ab, dass wegen der Unterbrechung durch die Coronakrise der Prozessstoff bis dahin nicht zu bewältigen sein wird.

Die Frist zur Stellungnahme für alle Prozessbeteiligten läuft am kommenden Montag ab. Erst danach werde das Gericht über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf dpa-Anfrage. Es seien auch noch nicht alle Stellungnahmen eingegangen.

Verfahren sei nicht umsonst gewesen

Bei der Loveparade im Juli 2010 starben in Duisburg 21 Menschen im Gedränge, 650 wurden verletzt. "Viele der Verletzten leiden noch heute an den traumatischen Folgen des Ereignisses und kämpfen täglich damit", so die Staatsanwälte.

Die Ursachen der Tragödie vom 24. Juli 2010 seien inzwischen ermittelt worden, so die Staatsanwaltschaft. Weder das Gelände noch das Veranstaltungskonzept seien für die Loveparade geeignet gewesen. Die Besucherströme seien zudem fehlerhaft gesteuert worden, nicht zuletzt aufgrund mangelnder Kommunikation. Dies werde durch die bisherige Beweisaufnahme und das 3.800 Seiten starke Sachverständigen-Gutachten belegt.

Würde das Verfahren nicht bald verjähren, wäre der Tatnachweis in der Hauptverhandlung - sprich eine Verurteilung - sogar wahrscheinlich, so die Behörde. Die Angeklagten seien allerdings inzwischen seit neuneinhalb Jahren dem Druck und den Belastungen des Verfahrens ausgesetzt.

Zudem sei das Beweisprogramm bis zum Eintritt der Verjährung am 27. Juli 2020 zumindest im Fall des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung nicht zu bewältigen. Selbst wenn der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung unter Umständen noch über den Verjährungstermin zu retten sei, würde dies einen Aufwand erfordern, der mit Blick auf die zu erwartende Strafe nicht mehr verhältnismäßig sei.

Das Verfahren sei dennoch nicht umsonst gewesen: Aus dem Sachverständigen-Gutachten könnten die erforderlichen Lehren gezogen werden, um derartige Katastrophen künftig zu vermeiden. Außerdem habe die Loveparade-Katastrophe zu einer deutlichen Verschärfung der Auflagen und Prüfungen von Großveranstaltungen geführt.

Geringe individuelle Schuld

Angeklagt sind derzeit noch drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Dem Unglück sei eine mehrmonatige, intensive Planungsphase voraus gegangen. Die Angeklagten hätten dabei durchaus gewusst, dass es kritische Stellen gab, etwa die Vereinzelungsanlagen im Tunnel sowie die Gefahr von Rückstaus beim Betreten und Verlassen der Eventfläche.

Allerdings hätten sich die Angeklagten - wenn auch unzureichend - bemüht, die Loveparade sicher zu gestalten. Keiner von ihnen habe gewissenlos oder aus ethisch verwerflichen Motiven gehandelt. Zudem seien die damaligen gesetzlichen und organisatorischen Regelungen für solche Großveranstaltungen lückenhaft gewesen.

Die Katastrophe habe mehrere Ursachen gehabt und sei nur sehr schwer vorhersehbar gewesen. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, das nicht angeklagte Dritte zum Unglück beigetragen hätten. Der Prozess begann im Dezember 2017. Bereits im Februar 2019 war er gegen sieben frühere Mitangeklagte eingestellt worden. Die übrigen Angeklagten hatten einer Verfahrensbeendigung durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von etwa 10.000 Euro nicht zugestimmt. Bei der Einstellung des Loveparade-Prozesses würde dieser ohne Urteil beendet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Aus für Loveparade-Prozess rückt näher: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41339 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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