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Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe: Fünf Frei­heits­strafen, ein Frei­spruch

16.05.2023

Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzen bei der Fortsetzung des Prozess im Verhandlungssaal im Landgericht.

Nach nahezu 50 Verhandlungstagen ging am Dienstag der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden zu Ende. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Der Prozess um den Juwelendiebstahl in Dresden endet mit mehrjährigen Haftstrafen für fünf Angeklagte. Zuvor hatten sich Gericht, StA und Angeklagte auf einen Deal zum Strafmaß geeinigt.

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Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden sind fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht (LG) sprach sie am Dienstag der besonders schweren Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung schuldig. Das Strafmaß fußt auf einem "Deal". Ein 25-Jähriger wurde freigesprochen, er hat ein Alibi.

Für drei inzwischen 26, 27 und 29 Jahre alte Männer aus der bekannten arabischstämmigen Großfamilie verhängte die Strafkammer Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten, fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahre und zwei Monate. Ein weiterer Angeklagter bekam vier Jahre und vier Monate Jugendstrafe. Die vier Angeklagten müssen für die Beschädigungen am Schloss und der Vitrine aufkommen. Die Richter sehen zudem einen 24-Jährigen als Mittäter, er erhielt sechs Jahre Jugendstrafe - unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung. Die Urteilsverkündung wurde, wie manche Prozesstage auch, von einem großen Medieninteresse begleitet.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen. Der Freistaat hatte vor Gericht Schadenersatz in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend gemacht - für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen etwa der zerstörten Vitrinen und am Museumsgebäude.

Deal - Juwelen zurückgegeben

Die Angeklagten waren Monate später nach und nach bei Razzien in Berlin gefasst worden. Fünf sind in Untersuchungshaft, einer von ihnen und ein 25-Jähriger verbüßen zudem noch ihre Jugendstrafe für den Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum 2017. Anfang Januar gab es eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, nachdem kurz vor Weihnachten 2022 die meisten der gestohlenen Juwelen zurückgegeben worden waren.

Dem umstrittenen "Deal" hatten vier Angeklagte zugestimmt, die sich danach über ihre Anwälte zu ihrem Tatbeitrag erklärten. Auch ein weiterer Angeklagter gestand, aber nur die Besorgung von Gegenständen wie den Äxten, mit denen Löcher in die Museumsvitrine geschlagen wurden. Die Verteidigung hatte Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe verlangt und darauf verwiesen, dass mangelnde Sicherheit des Museums die Tatausführung "zumindest begünstigte". 

Der "Deal" ist als "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten" in § 257c Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sinn und Ergebnis einer Absprache in diesem formellen Sinn ist eine gegenseitige Bindung von Beschuldigtem und Gericht, die regelmäßig von einem bestimmten Prozessverhalten des Angeklagten abhängig gemacht ist. Das kann ein (Teil-)Geständnis sein, der Verzicht auf Beweiserhebungen oder Anträge, aber auch außerprozessuale Handlungen in Verbindung mit solchen. Im Gegenzug sichert das Gericht in der Regel einen Strafrahmen zu, der bei Erfüllung der Voraussetzungen nicht überschritten wird, wie Ex-BGH Richter Thomas Fischer in einem LTO-Beitrag zur Debatte um einen möglichen Straferlass wegen der Rückgabe der Beute aus dem Grünen Gewölbe erläuterte. § 46 Strafgesetzbuch (StGB), der die Grundsätze der Strafzumessung regelt, sieht außerdem vor, dass das Bemühen des Täters, den Schaden wiedergutzumachen, bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann. 

acr/LTO-Redaktion 

mit Materialien der dpa

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Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51787 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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