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Strafanzeigen nach Künast-Beschluss des LG Berlin: Ermitt­lungen wegen Rechts­beu­gung ein­ge­s­tellt

15.01.2020

Renate Künast

Bild: Heinrich-Böll-Stiftung / Stephan Röhl / flickr.com / CC BY-SA 2.0

Nach der umstrittenen Entscheidung des LG Berlin, wonach Renate Künast sich Facebook-Kommentare wie "Drecks Fotze" gefallen lassen musste, gab es zahlreiche Strafanzeigen gegen die Richter. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt.

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Das Landgericht (LG) hatte im September vergangenen Jahres mit einem Beschluss für Aufsehen gesorgt: Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast musste demnach insgesamt 22 Facebook-Kommentare hinnehmen, in denen sie u.a als "Drecks Fotze", "Sondermüll" oder "Pädophilen-Trulla" bezeichnet wurde. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so die Richter. Sie seien "keine Diffamierungen der Person" und "damit keine Beleidigungen", sondern letztlich noch zulässige Meinungsäußerungen.

Anlass für die Hasskommentare gegen Künast in dem sozialen Netzwerk war ein Bericht auf Welt.de, der sich auf einen Zwischenruf der Politiker aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen bezog. Die Entscheidung des LG wurde öffentlich stark kritisiert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen anschließend zahlreiche Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die Mitglieder der 27. Zivilkammer ein, überwiegend von diversen Rechtsanwaltskanzleien. Dazu gehörte auch die Kanzlei Bernard Korn & Partner aus dem Rhein-Main-Gebiet, die am Wochenende auf ihrer Kanzlei-Homepage mitteilte, die Staatsanwaltschaft Berlin habe entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen.

Zahlreiche Rechtsanwälte stellten Strafanzeige

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber LTO bestätigte, wurden sämtliche Verfahren gem. 170 Abs. 2 Strafprozessordnung, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Zuvor habe man u.a. das strittige Urteil ausgewertet. "Unabhängig davon, dass die im dem Urteil vertretene Rechtsauffassung hier nicht geteilt wird, lässt sich eine Straftat wegen Rechtsbeugung angesichts der eingehenden Auseinandersetzung der Richter mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht begründen", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin mit.

Die Kanzlei Bernard Korn & Partner erklärte, sie habe gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Der Beschluss der LG-Richter sei "in einem so hohen Maße abwegig und handwerklich dilettantisch, dass nur eine Erklärung plausibel erscheint: Die Richter haben bewusst das Gesetz überschritten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbeachtet gelassen", heißt es seitens der Kanzlei.

Gegen die Rechtsanwälte von Bernard Korn & Partner liegt bei der Staatsanwaltschaft Berlin ebenfalls eine Strafanzeige vor: wegen falscher Verdächtigung, und zwar durch die von den Anwälten gestellte Strafanzeige gegen die Richter des LG Berlin. Darüber hatte zuerst die Frankfurter Rundschau berichtet. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber LTO, "hier ist über den Verfahrensausgang noch nicht entschieden worden". 

aka/acr/LTO-Redaktion

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Strafanzeigen nach Künast-Beschluss des LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39675 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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